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Wissen und Tipps für Mieter

 

Wissen und Tipps für Mieter!
Von der Wohnungssuche über den Mietvertrag bis hin zur Abrechnung der Nebenkosten – Mieter müssen zahlreiche Aspekte beachten. Welche Rechte und Pflichten auf sie zukommen, erfahren sie hier.

Ob durch Familienzuwachs, einen neuen Job in einer anderen Stadt oder den ersten Schritt in die Unabhängigkeit – es gibt viele Gründe für einen Umzug.


Die Anforderungen an ein neues Zuhause sind dabei so vielfältig wie die Gründe selbst. Vor der Wohnungssuche sollten sich Mieter genau überlegen, wie viel Platz sie benötigen und welche Lage für sie infrage kommt. Auch die Frage, ob die Wunschwohnung ins Budget passt, ist entscheidend. Hier wird Schritt für Schritt erklärt, wie Mieter die ideale Wohnung finden können. Zudem gibt es rechtliche Hinweise zu Mietvertrag, Kaution, Renovierungsarbeiten und möglichen Konflikten mit dem Vermieter.

 

Inhaltsverzeichnis:

  • Tipps zur Wohnungssuche
  • Wie viel Wohnung ist finanziell tragbar?
  • Der Mietvertrag
  • Mietrechtliche Grundlagen
  • Umgang mit Problemen in der Wohnung oder mit dem Vermieter
  • Kündigung und Wohnungswechsel
  • Der Umzug

 

Einfacher zur passenden Wohnung: Tipps zur Wohnungssuche


Ob es ein großer Schrank für die Schuhsammlung sein soll oder Platz für ein Heimkino gebraucht wird – die Wohnung sollte den individuellen Bedürfnissen entsprechen. Wichtige Kriterien wie Balkon oder Zimmeranzahl können bei der Wohnungssuche über „René Wege Immobilien Management“ direkt eingegeben werden.

Gerade die erste eigene Wohnung ist für viele ein besonderer Meilenstein. Doch auch erfahrene Mieter müssen sich oft gegen eine große Konkurrenz durchsetzen. Wer gut vorbereitet zur Besichtigung geht, hat bessere Chancen, den Vermieter zu überzeugen.

 

Falls keine passende Wohnung gefunden wird, ist es sinnvoll, den „Aktiven Maklersuchauftrag für Mieter“ zu nutzen und einen Immobilienmakler gezielt suchen zu lassen.

Ein Makler kann den Suchaufwand erheblich reduzieren. Er kennt den Markt, nimmt dem Suchenden viel Arbeit ab und ist über Verträge und rechtliche Details bestens informiert. Wichtig: Eine Maklerprovision muss der Mieter seit Einführung des Bestellerprinzips nur dann zahlen, wenn er den Makler selbst beauftragt und die Wohnung nicht bereits im Portfolio des Maklers vorhanden ist.

 

Wie viel Wohnung ist bezahlbar?


Bei der Wohnungssuche sollten Mieter darauf achten, dass ihre Wünsche finanziell realisierbar sind. Eine Faustregel besagt, dass die Warmmiete nicht mehr als ein Drittel des Einkommens ausmachen sollte. Auch innerhalb einer Stadt können die Mietpreise stark variieren: In zentralen Vierteln ist es meist teurer als in Randgebieten. Mit „René Wege Immobilien Management“ können Mieter gezielt nach Wohnungen in bestimmten Stadtteilen suchen. Ein Überblick über aktuelle Mietpreise bietet zudem der jeweilige „Miet-Spiegel“ deiner Stadt in die du ziehen möchtest.

 

Wohnung gefunden: Zusage & Mietvertrag


Nach der erfolgreichen Suche heißt es abwarten, bis der Vermieter zustimmt. Nach einer Zusage geht es oft schnell. Der Mietvertrag muss geprüft und unterschrieben werden. Manchmal wird ein baldiger Einzugstermin gewünscht. In diesem Fall kann der Mieter versuchen, mit dem alten Vermieter eine schnelle Nachmietersuche zu vereinbaren.

Der Mietvertrag ist meist ein Standardformular. Diese Vordrucke gibt es bei Eigentümervereinen oder im Handel, aber nicht alle sind rechtlich auf dem neuesten Stand. Mieter sollten den Vertrag genau prüfen, bevor sie ihn unterschreiben, um mögliche ungültige Klauseln oder nachteilige Regelungen zu erkennen.

In der Regel verlangt der Vermieter eine Kaution als Sicherheit. Diese darf höchstens drei Monatskaltmieten betragen.

 

Mietrecht: Wichtige Infos für den Alltag


Nach dem Einzug gibt es einiges zu erledigen. Versicherungen, Banken und Abonnements müssen über die neue Adresse informiert werden. Am wichtigsten ist jedoch die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt, die innerhalb von zwei Wochen erfolgen muss. Wer dies versäumt, riskiert ein Bußgeld. Eine Vermieterbescheinigung – die „Wohnungsgeberbestätigung“ – wird dafür benötigt.

Bei einer Zweitwohnung muss diese ebenfalls beim Bürgeramt angemeldet werden, oft fällt hierfür eine Zweitwohnsitzsteuer an.

Auch während des Mietverhältnisses können Fragen aufkommen, etwa zur Nebenkostenabrechnung. Neben der Miete zahlen Mieter auch für Heizung, Wasser und andere Dienstleistungen. Aber nicht alle Kosten sind über die Nebenkosten abrechenbar.

Die Miethöhe ist in vielen Gebieten Deutschlands durch die „Mietpreisbremse“ reguliert. Diese besagt, dass die Miete bei Neuvermietungen meist nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf.

Auch im laufenden Mietverhältnis kann der Vermieter die Miete nicht willkürlich erhöhen, sondern nur aus bestimmten Gründen wie der Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete oder nach Modernisierungen. Mieter sollten prüfen, ob eine Mieterhöhung gerechtfertigt ist. Ein Sonderfall ist der „Staffelmietvertrag“, bei dem zukünftige Mieterhöhungen bereits im Vorfeld festgelegt sind. Andere Erhöhungen sind während der Staffelperiode ausgeschlossen.

 

Probleme mit der Wohnung oder dem Vermieter: Wie reagieren?


Im Mietverhältnis können immer wieder Probleme auftreten. Schäden in der Wohnung oder Konflikte mit dem Vermieter können den Alltag belasten. Ein defekter Heizkörper muss nicht hingenommen werden – der Mieter sollte den Vermieter umgehend informieren und die Reparatur einfordern. Bestimmte Mängel, wie z. B. Lärmbelästigung, können sogar eine Mietminderung rechtfertigen.

Um Streit zu vermeiden, sollten Mieter sich an die „Hausordnung“ und beispielsweise an Ruhezeiten halten. Regelungen zu „Treppenhausreinigung“ oder „Winterdienst“ sollten ebenfalls beachtet werden, um Konflikte zu vermeiden. Manche Hausordnungen enthalten jedoch überzogene Regelungen, die der Vermieter nicht vorschreiben kann, wie etwa strikte Duschzeiten.

Häufig gibt es auch Unklarheiten zur „Gartenmitbenutzung“ in Mehrfamilienhäusern, die nicht eindeutig geregelt ist. Ebenso kann es Diskussionen darüber geben, wer die Gartenpflege übernimmt.

Wenn es Streit mit dem Vermieter gibt, sollten Mieter zügig reagieren, insbesondere wenn sie Ansprüche geltend machen wollen. Es gilt, die Verjährungsfristen im Auge zu behalten.

 

Neue Lebensumstände: Kündigung und Wohnungswechsel


Auch wenn man sich in der aktuellen Wohnung wohlfühlt, können sich die Lebensumstände schnell ändern und ein Umzug wird nötig. Sei es wegen eines neuen Jobs, einer neuen Partnerschaft oder einer Trennung – der alte Mietvertrag muss zuerst gekündigt werden. Dabei müssen formelle Vorgaben und Fristen beachtet werden.

Nach der Kündigung steht am Ende der Kündigungsfrist der Auszug bevor. Häufig fordern Vermieter sogenannte „Schönheitsreparaturen“. Diese Klauseln sind jedoch nur unter bestimmten Bedingungen gültig und verbindlich.

Zum Ende des Mietverhältnisses erfolgt üblicherweise die „Wohnungsübergabe“, bei der Mieter und Vermieter gemeinsam die Wohnung auf Schäden überprüfen, die über normale Abnutzung hinausgehen. Auch die Zählerstände werden festgehalten.

Manchmal möchte der neue Mieter bestimmte Einrichtungsgegenstände, wie eine Einbauküche, übernehmen. Oft wird dafür eine Ablösesumme verhandelt, die den tatsächlichen Wert widerspiegeln sollte – dafür gibt es spezielle Berechnungsmethoden.

 

Der Umzug – und vielleicht ein Eigenheim


Nach der Übergabe steht der Umzug an, der gut organisiert sein will. Mieter müssen entscheiden, ob sie den Umzug selbst stemmen oder ein Umzugsunternehmen beauftragen möchten. Ein Umzug mit Freunden ist günstiger, birgt aber Risiken – für Schäden haften Helfer nur, wenn es vorher vertraglich geregelt wurde.

Ein Umzugsunternehmen bietet einen Rundum-Service, von der Kartonverpackung bis zum Möbelaufbau in der neuen Wohnung. Das nimmt dem Mieter nicht nur den organisatorischen Stress ab, sondern sichert ihn auch ab, falls etwas zu Bruch geht – Umzugsunternehmen haften in solchen Fällen.

 

Wenn die finanzielle Lage stabil ist und sich Familienzuwachs ankündigt, überlegen viele Mieter, ob es sich lohnt, eine Wohnung oder ein Haus zu kaufen, anstatt erneut zu mieten.

 

Ob zur Miete oder zum Kauf – wer auszieht, beginnt meist wieder mit der Wohnungssuche. Am Ende schließt sich der Kreis und das Spiel beginnt von Neuem.

Wie finde ich als Mieter schnell eine Wohnung

 

Tipps zur Wohnungssuche: Wie finde ich schnell eine Wohnung?

Wie finde ich eine neue Wohnung? Besonders in Ballungsgebieten wie München, Berlin oder Hamburg ist der Wohnungsmarkt äußerst angespannt. Mit diesen Tipps und der „Checkliste zur Wohnungssuche“ steigerst du deine Erfolgsaussichten erheblich.

 

Tipps zur Wohnungssuche

  • Tipp 1: Eine gute Vorbereitung
  • Tipp 2: Auch mal Kompromisse machen
  • Tipp 3: Benutze Immobilienportale 
  • Tipp 4: Eine richtige Kontaktaufnahme
  • Tipp 5: Punkte beim Besichtigungstermin 
  • Tipp 6: Stelle Dich auf Fragen ein
  • Tipp 7: Prüfe den Mietvertrag
  • Tipp 8: Richte einen Suchauftrag für die Wohnungssuche ein
  • Tipp 9: Ein Anschreiben vorbereiten
  • Tipp 10: Mit Wohnberechtigungsschein zur Wohnung gelangen

Tipp 1: Eine gute Vorbereitung

 

Es gibt zahlreiche Tipps zur Wohnungssuche, doch bevor du loslegst, ist eine gründliche Vorbereitung entscheidend. Wir unterstützen dich dabei – mit den folgenden Antworten auf häufige Fragen zur Wohnungssuche:

 

Wann sollte ich mit der Wohnungssuche beginnen?

Um möglichst rasch eine neue Wohnung zu finden, solltest du ausreichend Zeit einplanen. Idealerweise beginnst du mindestens drei bis vier Monate vor deinem geplanten Umzug mit der Suche. So kannst du unnötigen Stress vermeiden, insbesondere wenn deine alte Wohnung bereits gekündigt ist.

 

Wann ist die beste Zeit für die Wohnungssuche?

Die besten Chancen, eine Wohnung zu finden, hast du im Winter. Dies liegt unter anderem daran, dass viele Familien mit schulpflichtigen Kindern während der Sommerferien umziehen und daher ihre Wohnungssuche im Frühjahr stattfindet. Für Wohnungssuchende ohne schulpflichtige Kinder ist der Winter eine günstige Zeit, da die Konkurrenz dann geringer ist. Studenten hingegen sollten bereits zum Jahreswechsel mit der Suche beginnen, da sie oft zu Beginn des Sommersemesters im April eine Wohnung benötigen.

 

Wie hoch ist mein Budget für eine neue Wohnung?

Eine der wichtigsten Fragen bei der Wohnungssuche ist, wie viel Miete du dir monatlich leisten kannst. Die Antwort erhältst du von einem Berater bei „René Wege Immobilien Management“.

 

Wie sieht der Wohnungsmarkt in meiner Stadt aus?

Nachdem das Budget feststeht, stellt sich die Frage, was du dafür bekommst. Der Wohnungsmarkt hat sich in den letzten Jahren in vielen Regionen Deutschlands stark gewandelt. In den Großstädten sind Wohnungsmangel, hohe Mietpreise und eine große Konkurrenz üblich – entsprechend haben die Mietpreise stark angezogen.

 

Welche Wohnungstypen gibt es?

Ob günstiges 1-Zimmer-Apartment oder luxuriöses Penthouse über den Dächern von München – es gibt zahlreiche Wohnungstypen. Wir bieten einen Überblick über die gängigen Varianten:

  • Apartment: Häufig eine 1-Zimmer-Wohnung mit Kochnische oder eine modern ausgestattete Wohnung.
  • Einliegerwohnung: Eine zusätzliche Wohnung in einem Gebäude, oft mit separatem Eingang.
  • Altbauwohnung: In Gebäuden, die vor 1949 errichtet wurden, mit großen, hellen Zimmern.
  • Neubauwohnung: Wohnungen, die nach 1949 gebaut wurden, aber insbesondere solche, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt oder vermietet wurden.
  • Etagenwohnung: Wohnungen in Mehrfamilienhäusern ab dem ersten Obergeschoss.
  • Loft: Großzügiger, offener Wohnraum, ursprünglich umgebaute Lager- oder Industriehallen.
  • Maisonettewohnung: Eine Wohnung, die sich über mindestens zwei Geschosse erstreckt, meist mit Dachgeschoss.
  • Penthouse: Eine luxuriöse Wohnung im obersten Stockwerk mit Dachterrasse.
  • Souterrainwohnung: Wohnungen im Keller- oder Untergeschoss.
  • Studentenwohnung: Günstige Wohnungen, oft in WGs, mit einfachem Standard.

Wo soll sich die neue Wohnung befinden?

Nachdem du dich für einen Wohnungstyp entschieden hast, geht es um die Lage:

  • Land, Vorstadt, Innenstadt: Soll die Wohnung ruhig gelegen oder zentral sein?
  • Für Familien: Sollen Kindergarten, Schule, Sport- und Spielplätze in der Nähe sein?
  • Ist die Nähe zu Restaurants, Apotheken und Supermärkten wichtig?
  • Wie weit soll die Wohnung vom Arbeitsplatz entfernt sein?
  • Soll die Wohnung gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sein?
  • Was sollte sich aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Nähe der Wohnung befinden (z. B. Flughafen, Hauptverkehrsstraße, Strommast, Landwirtschaft)?

Wie soll die Wohnung ausgestattet sein?

Nachdem die Lage geklärt ist, überlege dir, welche Ausstattung dir wichtig ist:

  • Wie viele Zimmer sollte die Wohnung mindestens haben?
  • Soll die Wohnung einen Balkon, einen Garten oder eine Terrasse haben?
  • Ist ein Tageslichtbad und ein Gäste-WC notwendig?
  • Soll die Wohnung möbliert sein?
  • Sollte eine Einbauküche vorhanden sein?
  • Sind Keller, Pkw-Stellplatz und Garage wichtig?

Tipp 2: Auch mal Kompromisse machen

 

Besonders in Ballungsräumen gilt es, bei der Wohnungssuche flexibel zu bleiben. Es ist oft notwendig, die Erwartungen anzupassen und Kompromisse einzugehen.

 

Suchkriterien hinterfragen

Vielleicht hat die Wohnung kein Tageslichtbad, dafür aber einen kleinen Balkon und liegt in der Nähe des Arbeitsplatzes. Wer flexibel bleibt, findet schneller eine passende Wohnung.

 

In anderen Stadtteilen suchen

Muss es unbedingt das angesagte Viertel sein? Schon ein Blick in den angrenzenden Stadtteil kann günstige Alternativen aufzeigen – das gesparte Geld kannst du dann in neue Möbel investieren. Wenn eine U-Bahn-Station fußläufig erreichbar ist, ist der Weg zur Arbeit oder in die Innenstadt meist nicht wesentlich länger.

 

Tipp 3: Benutze Immobilienportale 

 

Sobald alle Vorbereitungen abgeschlossen sind, kann die eigentliche Suche beginnen. Die einfachste Möglichkeit, eine Vielzahl an Wohnungsangeboten zu durchstöbern, bietet die Suche in Immobilienportalen wie „René Wege Immobilien Management“. Hier kannst du zahlreiche Suchkriterien angeben: Stadtteil, Mietpreis, Quadratmeterzahl und gewünschte Ausstattungsmerkmale wie Balkon, Keller oder Stellplatz.

 

„Makler beauftragen“

Wer nicht auf passende Angebote warten möchte, kann direkt einen Makler mit der Wohnungssuche beauftragen.

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Mehrere Kanäle nutzen

Neben Immobilienportalen gibt es noch andere Wege, eine neue Wohnung zu finden:

  • Nutze Social Media wie Facebook und Instagram, um dein Wohnungsgesuch zu posten. Vielleicht sucht jemand in deinem Bekanntenkreis einen Nachmieter – das könnte deine Chance sein.
  • Erzähle Freunden und Bekannten von deiner Wohnungssuche – Mundpropaganda kann oft Wunder wirken.
  • Achte auf Baustellen: Wo saniert oder renoviert wird, könnte bald eine Wohnung frei werden.
  • Friseure sind gut informiert über das Geschehen in der Nachbarschaft und wissen oft, wenn eine Wohnung frei wird.
  • In einer Wohnungseigentümergemeinschaft kümmert sich oft die Hausverwaltung um die Nachmietersuche. Ein Kontakt zu lokalen Hausverwaltungen kann sich also lohnen.

Tipp 4: Ein richtige Kontaktaufnahme

 

Wenn du eine interessante Wohnung gefunden hast, die deinen Vorstellungen entspricht, solltest du möglichst schnell einen Besichtigungstermin vereinbaren. Es ist wichtig, freundlich zu sein und bei der ersten Kontaktaufnahme die wichtigsten Informationen mitzuliefern, um einen guten Eindruck zu hinterlassen.

 

Tipp 5: Punkte beim Besichtigungstermin 

 

Nach erfolgreicher Kontaktaufnahme folgt der Besichtigungstermin. Auch wenn viele andere Interessenten anwesend sind, kannst du dich abheben, wenn du gut vorbereitet bist:

  • Sei pünktlich, gepflegt und höflich.
  • Lies die Wohnungsanzeige genau durch und stelle gezielte Fragen.

Bewerbermappe erstellen

Ein starkes Plus ist eine Bewerbermappe, die bei Vermietern und Maklern sehr geschätzt wird. Diese sollte Unterlagen wie einen Steckbrief, ein Motivationsschreiben, eine Selbstauskunft, eine Schufa-Auskunft und die letzten Gehaltsabrechnungen enthalten. Eine solche Mappe symbolisiert ernsthaftes Interesse und kann deine Chancen auf die Wohnung erheblich verbessern.

 

Tipp 6: Stelle Dich auf Fragen ein

Während der Besichtigung wirst du wahrscheinlich Fragen vom Vermieter erhalten wie „Ziehen Sie alleine ein?“ oder „Haben Sie Haustiere?“ Bereite dich auf solche Fragen vor. Denke daran: Du musst nicht alles preisgeben – und in bestimmten Fällen darfst du sogar flunkern.

 

Tipp 7: Prüfe den Mietvertrag

 

Wenn du eine passende Wohnung gefunden hast und der Vermieter überzeugt ist, steht die Unterschrift des Mietvertrags an. Doch Vorsicht: Unterschreibe nicht voreilig! Der Mietvertrag sollte sorgfältig geprüft werden, um unwirksame Klauseln zu vermeiden. Oft handelt es sich nur um veraltete Musterverträge, die leicht ersetzt werden können. Bei Unsicherheit kann es hilfreich sein, den Vertrag von einem Fachmann überprüfen zu lassen.

 

Tipp 8: Richte einen Suchauftrag für die Wohnungssuche ein

 

„René Wege Immobilien Management“ bietet die Möglichkeit, kostenlose Suchaufträge anzulegen. Du gibst einfach deine Suchkriterien wie Region, Postleitzahl, Mietpreis, Größe und Anzahl der Zimmer ein. Sobald eine passende Wohnung verfügbar ist, erhältst du eine Benachrichtigung per App oder E-Mail.

 

Tipp 9: Ein Anschreiben vorbereiten

 

Wenn eine Wohnung deinen Vorstellungen entspricht, solltest du schnell handeln. Vermieter erhalten oft viele Anfragen gleichzeitig. Deine Chancen steigen, wenn du dein Anschreiben bereits vorgefertigt hast und es sofort abschicken kannst. Achte darauf, den richtigen Namen des Vermieters zu verwenden und ein paar Informationen über dich, dein Alter und deinen Beruf zu geben. Hinterlasse auch deine Kontaktdaten, damit du gut erreichbar bist.

 

Tipp 10: Mit Wohnberechtigungsschein zur Wohnung gelangen

 

Falls du Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein hast, kann dir das helfen, schneller eine Wohnung zu finden. Mit einem niedrigeren Einkommen als die örtliche Einkommensgrenze verschaffst du dir einen Vorteil bei der Bewerbung um öffentlich geförderte Sozialwohnungen, die heute oft auch moderne Neubauten umfassen.

Mieter-Checkliste: Worauf muss bei der Wohnungssuche achten werden

 

Mieter-Checkliste: Worauf muss bei der Wohnungssuche bis zu Einzug geachtet werden

Hohe Nebenkosten, unerwartet laute Nachbarn oder ein zeitlich befristeter Kündigungsausschluss – von der Wohnungssuche über die Besichtigung der Wunschimmobilie bis hin zum Einzug und der Schlüsselübergabe kann einiges schiefgehen. Wir bieten die passende Checkliste für Wohnungssuchende.

Von der Wohnungssuche bis zum Einzug Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung ins neue Zuhause mit unserer „RW Mieter-Checkliste“

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Checklisten für Suchende

  1. Checkliste Wohnungssuche
  2. Checkliste Besichtigung der Mietwohnung
  3. Checkliste Mietvertrag
  4. Wohnungsübergabe
  1. Checkliste Wohnungssuche Wer umziehen möchte, sollte bereits bei der Wohnungssuche auf einige Dinge achten und sich Gedanken über die Eckdaten der Suche machen:

Welche Wohnung suche ich überhaupt?

Vor dem Umzug sollten Mieter ihre Anforderungen an die neue Wohnung klar definieren:

  • Lieber urban oder ländlich?
  • Wo befinden sich die nächsten Einkaufsmöglichkeiten?
  • Soll die Wohnung einen Balkon haben?
  • Wird eine Einbauküche benötigt oder bringt der Mieter seine eigene Küche mit?
  • Wie hoch darf die monatliche Miete sein?
  • Wird ein Bad mit Fenster oder eine Badewanne bevorzugt?

Zusätzlich haben Mieter häufig weitere konkrete Vorlieben, wie zum Beispiel eine Abstellkammer oder einen separaten Fahrradkeller, auf die sie bei der Wohnungssuche achten sollten.

Wohnungssuche im Internet?

Die besten Immobilienangebote finden Suchende heutzutage online. Auf „René Wege Immobilien Management“, Immobilie1 und Kleinanzeigen können einfach die gewünschten Kriterien für die neue Wohnung eingegeben werden. Wer nicht sofort fündig wird, kann einen „aktiven Maklersuchauftrag für Mietsuchende“ nutzen.

Kommt die Wohnung vom Makler oder direkt vom Eigentümer?

Bei der Wohnungssuche können Mieter nach Wohnungen suchen, die direkt vom Eigentümer angeboten werden, oder die Hilfe eines Maklers in Anspruch nehmen. Seit der Einführung des Bestellerprinzips sind Mieter nur dann verpflichtet, eine Provision zu zahlen, wenn sie den Makler selbst beauftragt haben. In diesem Fall beträgt die Provision in der Regel zwei Monatskaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer. Es gibt jedoch viele Vorteile, einen Makler zu beauftragen: Der Immobilienprofi findet am ehesten die Immobilie, die am besten zum Mieter passt. Außerdem hat er umfassende Marktkenntnisse und kann einschätzen, ob die Miethöhe angemessen ist.

  1. Checkliste Besichtigung der Mietwohnung Wenn schließlich eine Wohnung gefunden und der Kontakt mit dem Makler oder Vermieter hergestellt ist, kann die Besichtigung erfolgen. Bei der Besichtigung sollten Mieter auf bestimmte Dinge achten, um später keine unangenehmen Überraschungen zu erleben.
  • Passt der Schnitt der Wohnung zu den eigenen Bedürfnissen? Leerstehende Wohnungen wirken oft hell und geräumig. Der künftige Mieter sollte dennoch beim Besichtigungstermin grob messen und prüfen, ob die eigenen Möbel in die Räume passen.
  • Wie sind die Räume aufgeteilt? Für eine WG sind Durchgangszimmer beispielsweise ungeeignet, und eine Familie mit Kindern legt vielleicht Wert auf ähnlich große Räume. Wer gerne kocht, benötigt möglicherweise eine große Küche, und wer Stauraum braucht, legt Wert auf eine Abstellkammer.
  • Passen Umfeld und Lage? Bei der Besichtigung sollten Mieter sowohl auf die unmittelbaren Nachbarhäuser als auch auf die anliegenden Straßen achten.
    • Wie sieht die Parkplatzsituation aus?
    • Gibt es Geschäfte des täglichen Bedarfs in der Nähe?
    • Wie ist die Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel?
  • Passt die Nachbarschaft? Geräuschempfindliche Menschen mit hohem Ruhebedarf sollten nicht in ein Haus mit vielen Studenten-WGs ziehen. Falls möglich, können Mieter den Vormieter nach der Hausgemeinschaft fragen. Auch Besichtigungen zu verschiedenen Tageszeiten können einen besseren Eindruck vermitteln.

Wohnungsbesichtigung: Worauf sollten Mieter achten?

Wenn die Umgebung passt, sollten Mieter die Wohnung genau unter die Lupe nehmen:

  • Gibt es Mängel? Kleine Mängel werden leicht übersehen. Mieter sollten daher bei der Besichtigung auf Details achten und jede Ecke der Wohnung prüfen. Auch kleine Mängel sollten später im Übergabeprotokoll festgehalten werden.
  • Energieausweis und Nebenkosten: Schon bei der Besichtigung sollten Mieter auf den zu erwartenden Energieverbrauch achten. Der Vermieter muss den Energieausweis vorzeigen. Der Kennwert im Energieausweis gibt Hinweise auf den späteren Energieverbrauch und die Kosten – je höher der Wert, desto höher die erwarteten Heizkosten. Die Nebenkostenabrechnung der Vorperiode kann ebenfalls Aufschluss geben. Sie hilft dabei, die zukünftigen Nebenkosten abzuschätzen. Denn die Vorauszahlungen müssen nicht den tatsächlichen Kosten entsprechen. Der Vermieter rechnet einmal jährlich ab, und im schlimmsten Fall ist eine hohe Nachzahlung fällig. Hier findest du nützliche Informationen zu Nebenkosten und Betriebskosten.

Was brauche ich, um eine Wohnung zu mieten?

Zur Unterzeichnung des Mietvertrags verlangt der Vermieter meist bestimmte Nachweise und Unterlagen:

  • Mieterselbstauskunft: Die meisten Vermieter möchten ihre Mieter über eine Selbstauskunft besser kennenlernen. Es besteht keine Pflicht, diese auszufüllen, aber der Vermieter könnte einen anderen Interessenten bevorzugen. Hier Mieterselbstauskunft als PDF herunterladen.
  • Gehaltsnachweise: In der Regel möchte der Vermieter die letzten drei Gehaltsnachweise sehen, um sicherzustellen, dass sich der Mieter die Wohnung leisten kann.
  • Bonitätsauskunft: Der Vermieter kann sich durch eine Auskunft, beispielsweise von der Schufa, über Schulden oder finanzielle Versäumnisse des Mieters informieren. Die Schufa-Auskunft darf nicht älter als zwei Monate sein. Obwohl Mietinteressenten nicht verpflichtet sind, diese Information preiszugeben, erhöht die Vorlage einer solchen Auskunft in der Praxis oft die Chance auf den Mietvertragsabschluss. Jetzt Schufa-Auskunft bestellen.
  • Mietschuldenfreiheitsbescheinigung oder Vorvermieterbescheinigung: Manche Vermieter verlangen einen Nachweis vom Vorvermieter, dass die Miete in der Vergangenheit regelmäßig gezahlt wurde und es keine Probleme mit dem Mieter gab. Jetzt PDF zur Mietschuldenfreiheitsbescheinigung herunterladen.
  • Arbeitsvertrag oder Wohnberechtigungsschein: Der Arbeitsvertrag zeigt dem Vermieter, ob der Mieter auch zukünftig die Miete wie vereinbart zahlen kann.
  • Mietbürgschaft: Mieter ohne regelmäßiges Einkommen können jemanden finden, der für die Mietzahlung bürgt, etwa eine Bank oder die Eltern.
  • Personalausweis: Eine Kopie des Ausweises darf der Vermieter nicht verlangen oder anfertigen, aber er kann auf dessen Vorlage bestehen.
  1. Checkliste Mietvertrag

Wenn der Mieter seine Traumwohnung gefunden hat, kann er den Mietvertrag unterzeichnen. Auf folgende Punkte sollten Mieter besonders achten, bevor sie ihre Unterschrift unter den Vertrag setzen:

  • Haustierhaltung: Diese kann der Vermieter nur in bestimmten Fällen verbieten.
  • Kündigungsverzicht: Gesetzlich gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist, aber im Mietvertrag kann etwas anderes vereinbart werden.
  • Kleinreparaturklausel: Nicht alle solcher Klauseln sind gültig.
  • Betriebskosten: Nicht alle Nebenkosten darf der Vermieter als Betriebskosten abrechnen.
  • Mietkaution: Auch hier sind dem Vermieter enge Grenzen gesetzt, und er kann maximal eine Kaution von drei Monatsmieten verlangen.
  • Schönheitsreparaturen: Nur wenn der Mietvertrag flexible Fristen vorsieht, muss der Mieter sich daran halten.
  1. Wohnungsübergabe

Ist der Mietvertrag unterschrieben, kann es mit dem Einzug losgehen. Zuvor wird die Wohnung dem neuen Mieter jedoch vom Vermieter übergeben – und auch diese Übergabe birgt einige Stolpersteine. Mieter sollten unbedingt darauf achten, in einem Übergabeprotokoll mögliche Schäden festzuhalten – dazu zählen etwa Kratzer im Parkett, feuchte Stellen und Wasserflecken. So schützen sich Mieter vor ungerechtfertigten Forderungen, wenn sie später ausziehen. Auch die aktuellen Stände der Strom- und Gaszähler sollten vermerkt werden.

Was muss ich als Mieter bei der Wohnungsbesichtigung beachten

Wohnungsbesichtigung: So überzeugen Sie Vermieter und Makler

 

Die Konkurrenz bei der Suche nach der perfekten Wohnung kann oft groß sein. Manchmal entscheiden nur Kleinigkeiten darüber, wer den Mietvertrag erhält. Hier erfahren Sie, wie Sie Vermieter und Makler erfolgreich für sich gewinnen können.

Viele Wohnungssuchende kennen das Szenario: Die Anzeige klingt vielversprechend, die Miete passt, die Größe der Wohnung ist ideal, und ein Südbalkon ist ebenfalls vorhanden. Doch bei der Wohnungsbesichtigung erwartet Sie eine Vielzahl von Mitbewerbern. In solchen Momenten heißt es: ruhig bleiben und gut vorbereitet sein. So können Sie trotz Konkurrenz Vermieter und Makler überzeugen.

Tipps:

  1. Die Kontaktaufnahme
  2. Die Vorbereitung auf die Wohnungsbesichtigung
  3. Die Unterlagen zusammenstellen
  4. Die richtige Kleidung wählen und den Auftritt planen
  5. Den Vermieter und den Makler überzeugen
  6. Reagieren Sie Souverän auf Fragen
  7. Schauen Sie genau hin bei der Besichtigung
  8. Machen Sie Fotos als Gedächtnisstütze
  9. Interesse bekunden und Kontakt halten

 

Tipp 1: Die Kontaktaufnahme

Meist lässt sich aus der Wohnungsanzeige ablesen, ob der Vermieter oder Makler lieber per E-Mail oder telefonisch kontaktiert werden möchte. Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine E-Mail. Diese sollte die folgenden Informationen enthalten:

  • Eine direkte Anrede, falls der Name des Vermieters bekannt ist.
  • Eine klare Nennung der Wohnung, beispielsweise mit Anzahl der Zimmer und der Adresse.
  • Ein Ausdruck Ihres Interesses an der Wohnung.
  • Ein oder zwei Sätze zu Ihrer Person.
  • Eine höfliche Bitte um einen Besichtigungstermin.
  • Einen abschließenden Gruß, wie „Mit freundlichen Grüßen“ oder „Vielen Dank im Voraus“.

Sollte der Vermieter antworten, versuchen Sie, einen Einzelbesichtigungstermin bei Tageslicht zu vereinbaren. Allerdings sind manchmal Kompromisse erforderlich.

 

Tipp 2: Die Vorbereitung auf die Wohnungsbesichtigung

Wer gut vorbereitet zur Besichtigung erscheint, hat bessere Chancen auf seine Traumwohnung. Überlegen Sie sich im Vorfeld, welche Informationen für Ihre Entscheidung wichtig sind und wie Sie einen guten Eindruck hinterlassen können.

 

Fragen notieren: Nach der Besichtigung sollten Sie alle Informationen haben, die Sie für eine Entscheidung benötigen. Einige Informationen finden Sie in der Wohnungsanzeige, den Rest können Sie vor Ort erfragen. Erstellen Sie sich dafür einen Fragenkatalog, der folgende Punkte umfassen könnte:

  • Was gehört zur Wohnung? Gibt es etwa einen Stellplatz oder einen Kelleranteil?
  • Gibt es Platz für Fahrräder oder Kinderwagen?
  • Welche Nebenkosten fallen an? Sind Kosten für Heizung, Warmwasser, TV-Anschluss und Gebäudereinigung enthalten?
  • Wie hoch sind die zu erwartenden Heizkosten?
  • Gehört die Einbauküche zur Wohnung? Muss sie abgelöst werden? Gibt es Möbel, die der Vormieter abgeben möchte?
  • Welche Pflichten gibt es in der Hausgemeinschaft, wie Ruhezeiten, Nutzung von Waschräumen oder Reinigungsaufgaben?
  • Ist die Infrastruktur gut? Gibt es Einkaufsmöglichkeiten, öffentliche Verkehrsmittel, Grünflächen oder Ärzte in der Nähe?

 

Download:
Checkliste für die Wohnungsbesichtigung


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Tipp 3: Die Unterlagen zusammenstellen

Vor der Besichtigung sind Sie nicht verpflichtet, persönliche Informationen preiszugeben. Es kann jedoch hilfreich sein, Dokumente mitzubringen, die Ihre Zuverlässigkeit als Mieter belegen:

  • Eine Bonitätsauskunft, beispielsweise von der Schufa.
  • Gehaltsnachweise: etwa Gehaltsabrechnungen oder geschwärzte Kontoauszüge.
  • Eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des aktuellen Vermieters, sofern dieser dazu bereit ist.
  • Eine Bürgschaft der Eltern, falls Sie jung oder ohne regelmäßiges Einkommen sind.

Dr. Carsten Brückner, Vorsitzender des Eigentümerverbandes Haus und Grund in Berlin, rät: „Wer solche Dokumente vorlegt, hat bessere Chancen auf den Zuschlag.“ Manche Interessenten erstellen auch einen Lebenslauf, um sich vorzustellen. Das hilft dem Vermieter, sich ein Bild zu machen, insbesondere wenn nur der Makler anwesend ist. Eine ähnliche Funktion hat die Mieterselbstauskunft.

 

Tipp 4: Die richtige Kleidung wählen und den Auftritt planen

Schlichte, aber ordentliche Kleidung ist in den meisten Fällen angemessen. Zum Beispiel eine saubere Jeans mit Bluse oder ein faltenloses Sakko. Wer mit einem Partner eine Wohnung sucht, sollte gemeinsam erscheinen. Auch unsichere Personen können Unterstützung mitbringen. Doch Dr. Brückner warnt: „Wenn mehrere Personen erscheinen, könnte das den Eindruck erwecken, dass weitere Personen mit einziehen möchten.“

 

Tipp 5: Den Vermieter und den Makler überzeugen

Gruppenbesichtigungen lassen sich nicht immer vermeiden. Lassen Sie sich nicht von der Konkurrenz beeindrucken, sondern konzentrieren Sie sich auf einen ruhigen und souveränen Auftritt.

Höflich und interessiert auftreten:
Eine kurze Vorstellung, ein Händedruck und Blickkontakt sind ausreichend. Bei Gruppenbesichtigungen sollten lange Gespräche vermieden werden. Dr. Brückner sagt: „Vermieter sind meist nicht an Smalltalk interessiert.“ Stellen Sie jedoch gezielte Fragen zur Wohnung – das zeigt echtes Interesse.

 

Tipp 6: Reagieren Sie Souverän auf Fragen

„Vermieter fragen oft relevante Informationen in einem Fragenkatalog ab“, sagt Dr. Brückner. Geben Sie ehrlich und souverän Antwort, aber behalten Sie im Hinterkopf, dass nicht alle Fragen beantwortet werden müssen. Themen wie Familienplanung oder politische Ansichten können Sie auslassen oder die Antwort verweigern.

Ein Tabu: Über die Miete feilschen. Dr. Brückner erklärt: „Wer die Miete herunterhandeln will und dabei den Zustand der Wohnung kritisiert, wird selten akzeptiert.“

 

Tipp 7: Schauen Sie bei der Wohnungsbesichtigung genau hin

Mieter sollten bei der Besichtigung genau hinsehen – manche Schäden sollten jedoch erst bei der Übergabe und Vertragsunterzeichnung angesprochen werden. Das Übergabeprotokoll dient dazu, Mängel zu dokumentieren und nötige Reparaturen zu besprechen. Wer beispielsweise mit den Fliesen im Bad unzufrieden ist, sollte bereits bei der Besichtigung nachfragen, ob der Vermieter bereit ist, zu renovieren.

 

Checkliste Wohnungsbesichtigung:


Folgende Punkte sollten Mietinteressenten bei der Besichtigung genau prüfen:

  • Ist genügend Tageslicht in der Wohnung vorhanden?
  • Passt die Raumaufteilung zu den eigenen Bedürfnissen?
  • Entspricht die Ausstattung den Wünschen? (Badewanne, Balkon etc.)
  • Gibt es störende Durchgangszimmer?
  • Reicht der Stauraum aus?
  • Gibt es in der Umgebung Lärmquellen oder andere Belästigungen?
  • Ist die Wohnung hellhörig?
  • Wie ist die Dämmung der Wohnung?
  • Welche Heizungsart wird verwendet?
  • Gibt es Spuren von Schimmel oder Wasserflecken?
  • In welchem Zustand sind Fenster, Türen und Böden?
  • Sind genügend Steckdosen vorhanden?
  • Gibt es einen Satelliten- oder Kabelanschluss?

Klären Sie auch offene Fragen zu Nebenkosten, Stellplätzen oder anderen Details.

 

Tipp 8: Machen Sie Fotos als Gedächtnisstütze

Fotos von der Wohnungsbesichtigung können helfen, später den Vergleich mit anderen Wohnungen zu erleichtern. Allerdings sollten Sie vorher die Erlaubnis des Vermieters oder Maklers einholen. Ist die Wohnung noch bewohnt, verzichten Sie aus Rücksicht auf die Privatsphäre der Vormieter besser auf Fotos.

 

Tipp 9: Interesse bekunden und Kontakt halten

Am Ende der Besichtigung sollten Sie sich fragen: Möchte ich diese Wohnung wirklich haben? Nur dann sollten Sie dem Vermieter Ihr Interesse mitteilen und den Termin mit einem höflichen Abschied beenden. Klären Sie auch, ob und wann sich der Vermieter bei Ihnen melden wird.

Falls eine Absage kommt: Bleiben Sie freundlich und fragen Sie, ob der Vermieter oder Makler eine ähnliche Wohnung im Angebot hat. Das könnte eine weitere Gruppenbesichtigung ersparen.

Die "Erstmieter Checkliste"

Deine erste eigene Wohnung: Hier deine Checkliste die du beachten solltest

 

Der Auszug aus dem Elternhaus und der Einzug in deine erste eigene Wohnung klingt aufregend, bringt aber auch einiges an Papierkram, Aufwand und Kosten mit sich. Hier findest du eine Checkliste, die dir hilft, alles Wichtige bei deinem ersten Umzug zu beachten.

 

Deine Checklisten für die erste Wohnung

  • Suchen & Finden
  • Mietvertrag & Wohnungsübergabe
  • Ersteinrichtung
  • Behörden & Versicherungen
  • Umzug

 

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Checkliste für die erste eigene Wohnung
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Deine erste eigene Wohnung: Deine Checkliste für die Suche


Ein eigenes Zuhause ist mehr als nur vier Wände. Damit du dich in deiner ersten eigenen Wohnung auf Dauer wohlfühlst, gibt es einige Punkte, über die du dir Gedanken machen solltest:

 

  1. Was kannst Du dir leisten?


Der erste Schritt sollte ein Kassensturz sein. Neben der Miete solltest du auch Nebenkosten und Lebenshaltungskosten einplanen.

    • Stelle deine Einnahmen und Ausgaben gegenüber: Die erste eigene Wohnung wird oft während der Ausbildung oder des Studiums bezogen, was meistens mit einem geringen Einkommen verbunden ist.
    • Nutze einen Haushaltsrechner, um deine Finanzen im Blick zu behalten.
    • Prüfe, ob du finanzielle Unterstützung vom Staat erhalten kannst: Studierende und Auszubildende haben die Möglichkeit, ihre finanziellen Mittel durch BaföG oder BAB zu verbessern. Erfüllst du die Voraussetzungen nicht, kannst du eventuell Wohngeld beantragen.
    • Falls du noch unter 18 Jahre alt bist, benötigst du für den Auszug die Zustimmung deiner Eltern, da diese das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben. Ohne deren Einverständnis könnte es spätestens beim Mietvertrag Schwierigkeiten geben, da dieser bei Minderjährigen nur mit der Unterschrift der Eltern gültig ist.

 

  1. Entscheide selbst: Allein wohnen oder in einer WG?

 

    • Allein wohnen: Das bedeutet in der Regel höhere Kosten, aber auch mehr Freiraum und Unabhängigkeit.
    • Wohnen in einer WG: Hier teilst du die Miete für Gemeinschaftsräume wie Küche, Bad und Wohnzimmer. Allerdings solltest du bereit sein, Kompromisse einzugehen, wenn du in einer WG leben möchtest. Erfahre hier mehr über WG-Mietverträge.

 

  1. Balkon, Dachgeschoss, Badewanne: Wie soll deine Wohnung aussehen?


Wenn du deine erste eigene Wohnung suchst, weißt du vielleicht noch nicht genau, was dir wichtig ist. Hier sind einige Fragen, die dir bei der Entscheidung helfen können:

    • Bevorzugst du die Stadt oder das Land?
    • Soll die Wohnung einen Garten oder einen Balkon haben?
    • Ist ein Dachgeschoss oder Erdgeschoss für dich besser?
    • Brauchst du ein Bad mit Fenster und/oder Badewanne?
    • Wie groß sollte die Wohnung sein?
    • Wie viele Zimmer brauchst du?
    • Welcher Grundriss passt zu dir?
      Wenn du Haustiere hast oder planst, welche anzuschaffen, berücksichtige dies bei der Wohnungssuche. Überlege auch, ob du einen Stellplatz oder eine Garage benötigst.

 

Deine Checkliste für die Wohnungsbesichtigung


Hast du eine passende Wohnung gefunden, ist der nächste Schritt die Kontaktaufnahme mit dem Vermieter oder Makler. Die Wohnungsbesichtigung gibt dir die Gelegenheit, alle wichtigen Details zur Wohnung zu erfahren:

  • Achte bereits bei der Besichtigung auf den Zustand der Wohnung – zum Beispiel, ob es Kratzer im Parkett gibt, Türgriffe defekt sind oder es durchs Fenster zieht.
  • Nimm am besten eine zweite Person mit, um sicherzustellen, dass du nichts übersiehst oder vergisst.
  • Manchmal verlangt der Vermieter eine Mieterselbstauskunft. Du bist nicht verpflichtet, diese auszufüllen, doch ohne diese Angaben könnten sich deine Chancen verringern. Es gibt jedoch Fragen, die du nicht ehrlich beantworten musst, zum Beispiel nach deiner sexuellen Orientierung oder Religionszugehörigkeit.

 

Deine Checkliste zu Mietvertrag und Wohnungsübergabe


Wenn der Vermieter grünes Licht gibt, möchte er oft noch ein paar zusätzliche Informationen von dir:

  • Vor Vertragsabschluss wird der Vermieter oft Gehaltsnachweise anfordern, um sicherzugehen, dass du dir die Wohnung leisten kannst.
  • Eine Bonitätsauskunft gibt dem Vermieter Einblick in deine finanzielle Lage. Auch wenn du nicht verpflichtet bist, diese Informationen preiszugeben, kann es deine Chancen auf den Mietvertrag erhöhen, wenn du eine solche Auskunft vorlegst.
  • Eine Bürgschaft von deinen Eltern oder einer Bank kann dem Vermieter zusätzliche Sicherheit bieten.

 

Sind alle Formalitäten geklärt, geht es an die Unterzeichnung des Mietvertrages. Achte dabei besonders auf folgende Punkte:

  • Die Mietkaution darf höchstens drei Monatskaltmieten betragen.
  • Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate.
  • Nur bestimmte Nebenkosten musst du übernehmen, und auch nur, wenn sie vertraglich vereinbart sind. Instandhaltungs- und Verwaltungskosten gehören nicht dazu.
  • Renovieren musst du nur unter bestimmten Umständen.

 

Beim Mietvertrag solltest du außerdem auf Folgendes achten:

  • Ist der Mietvertrag befristet?
  • Ist die Wohnfläche korrekt angegeben? Diese Angabe ist besonders bei künftigen Mieterhöhungen relevant.
  • Können alle mitvermieteten Räume, wie Keller oder Dachboden, sowie Einbauten wie eine Einbauküche wirklich genutzt werden?
  • Handelt es sich um einen Staffel- oder Indexmietvertrag? Solche Verträge führen zu regelmäßigen Mietanpassungen.
  • Ist der Mietpreis an der ortsüblichen Vergleichsmiete orientiert? Ein Vergleich mit einem Mietspiegel kann hier helfen, wobei Mietpreise bis zu zehn Prozent über dem angegebenen Wert liegen dürfen.
  • Welche Klauseln enthält der Vertrag? Eine Kündigungsausschlussklausel verpflichtet dich beispielsweise, für eine bestimmte Zeit in der Wohnung zu bleiben. Auch Schönheitsreparaturen und kleinere Reparaturen können durch Klauseln dir auferlegt werden.
  • Alle Personen, die mit dir in die Wohnung einziehen, müssen im Mietvertrag aufgeführt werden. Dies ist besonders wichtig für Wohngemeinschaften und Paare. Untermietverträge sind nur mit der Erlaubnis des Vermieters zulässig.

 

Bei der Wohnungsübergabe erhältst du die Schlüssel zur Wohnung. Gemeinsam mit dem Vermieter wird dann die Anzahl der Schlüssel, die Zählerstände (Gas, Wasser, Strom) und etwaige Mängel in der Wohnung in einem Übergabeprotokoll festgehalten.

 

Deine erste eigene Wohnung: Checkliste für Deine Ersteinrichtung


Mikrowelle, Dosenöffner, Handtücher: Oft fällt dir erst nach dem Einzug auf, was alles fehlt. Daher lohnt es sich, vor dem Einzug eine Bestandsaufnahme zu machen und eine Checkliste zu nutzen, damit du nichts vergisst. Nach Absprache mit deinen Mitbewohnern, wer was mitbringt und was noch fehlt, geht es an die Grundausstattung für die Gemeinschaftsräume:

  • Ein Herd und ein Kühlschrank allein machen noch keine Küche. Wer richtig kochen und backen möchte, braucht neben Töpfen und Pfannen viele weitere Küchenutensilien.
  • Auch im Bad ist eine Grundausstattung wichtig: Duschvorhang und -vorleger, ein kleiner Mülleimer und eine erste Packung Toilettenpapier gehören dazu.
  • Wenn es ein gemeinsames Wohnzimmer gibt, sind ein Sofa, ein Sofatisch oder ein Esstisch empfehlenswert.
  • Was du tatsächlich brauchst, hängt von deinen individuellen Bedürfnissen ab. Mit unserer Checkliste für die erste eigene Wohnung bieten wir dir eine nützliche Hilfestellung.

 

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Checkliste für deine Ersteinrichtung
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Ein gut ausgestatteter Werkzeugkoffer sollte in deiner ersten eigenen Wohnung ebenfalls nicht fehlen. Achte darauf, was im Koffer enthalten ist, um sicherzustellen, dass du nicht zu viel bezahlst.

 

Behörden und Versicherungen – Deine Checkliste hierzu


Nach dem Einzug in deine erste eigene Wohnung gibt es noch einige wichtige Dinge, die du erledigen musst:

  • Melde deine neue Adresse innerhalb von 14 Tagen beim Einwohnermeldeamt an, sonst kann ein Bußgeld drohen. Für die Ummeldung benötigst du eine Wohnungsgeberbestätigung deines Vermieters. Auch wenn du die Wohnung als Zweitwohnsitz anmelden möchtest, ist dies notwendig. Je nach Kommune kann eine Zweitwohnsitzsteuer anfallen.
  • Denke auch an Versicherungen, denn sie können im Ernstfall vor hohen Folgekosten schützen. Empfehlenswert sind folgende Versicherungen:
    • Eine private Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die du anderen zufügst, zum Beispiel auch beim Umzug. Unter bestimmten Umständen kannst du als Auszubildender oder Studierender weiterhin über deine Eltern versichert sein.
    • Die Hausratsversicherung schützt deine beweglichen Gegenstände wie Möbel, Elektrogeräte, Kleidung und Bargeld vor Schäden durch äußere Einflüsse wie Sturm, Feuer oder Blitzeinschlag. Optional kannst du eine Glasversicherung abschließen, etwa für ein Ceranfeld.

 

Umzug organisieren


Viele junge Mieter organisieren ihren Umzug selbst: Mit ein paar schweren Möbeln und einigen hilfsbereiten Freunden kostet das zwar Zeit, spart aber Geld. Wenn der neue Wohnort jedoch weiter entfernt liegt oder sich die Wohnung in einem oberen Stockwerk befindet, kann ein Umzugsunternehmen viel Arbeit ersparen.

 

Mit deiner Umzugscheckliste gelingt der Umzug.

 

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Checkliste für deinen Umzug


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Tipps für deine Bewerbermappe an den Vermieter

Wohnungsbewerbung: So sicherst du dir bessere Chancen mit einer Bewerbermappe

Bezahlbarer Wohnraum ist knapp, und die Konkurrenz ist groß. Um dich bei der Wohnungsbewerbung von anderen abzuheben und beim Vermieter zu punkten, kann dir eine Bewerbermappe von „René Wege Immobilien Management“ helfen.

 

Inhaltsübersicht:

  • Wann sind Bewerbungsunterlagen für eine Wohnung sinnvoll?
  • Welche Bewerbungsunterlagen braucht man für die Wohnungsbewerbung?
  • Welche Angaben solltest du bei der Wohnungsbewerbung machen?
  • Wann solltest du die Bewerbungsunterlagen einreichen?

 

Wann sind Bewerbungsunterlagen für eine Wohnung sinnvoll?

 

Wenn du dich bei der Wohnungssuche von anderen Bewerbern abheben möchtest, solltest du bei der Besichtigung deine Bewerbermappe mitbringen. Besonders in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt, wie München, Hamburg oder Berlin, sind solche Unterlagen weit verbreitet. Viele Bewerber nutzen Bewerbungsunterlagen, um ihre Chancen auf eine Wohnung zu erhöhen.

 

Wichtig:
Du musst in der Bewerbermappe keine persönlichen Daten von dir preisgeben. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) regelt, dass persönliche Daten nur in Ausnahmefällen erhoben, genutzt und gespeichert werden dürfen. Erst nach der Besichtigung, wenn ein Mietvertragsabschluss in Sicht ist, dürfen Vermieter oder Makler bestimmte Daten abfragen, die deine Zuverlässigkeit als Mieter bestätigen (Art. 5 Abs. 1 DSGVO). Vermieter oder Makler dürfen eine Bewerbermappe nicht einfordern. Wenn du sie freiwillig abgibst, kannst du jedoch in manchen Fällen deine Chancen auf die Wohnung erhöhen.

 

Welche Bewerbungsunterlagen brauchst du für die Wohnungsbewerbung?

 

Ähnlich wie bei einer Jobbewerbung kann ein Foto von dir helfen, beim Vermieter einen positiven Eindruck zu hinterlassen. Eine Kurzbeschreibung, in der du dich persönlich vorstellst und deine Vorzüge als Mieter hervorhebst, kann ebenfalls Pluspunkte bringen. Erkläre, warum du umziehen möchtest und was dir an der Wohnung besonders gut gefällt.

 

Deine Bewerbermappe für die Wohnung könnte folgende Unterlagen enthalten:

  • Gehaltsnachweise
  • Bonitätsnachweise
  • Mietzahlungsbestätigung oder Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
  • Mietbürgschaft
  • Käuferzertifikat
  • Referenz vom bisherigen Vermieter

 

Gehaltsnachweise:


Mit Lohn- oder Gehaltsabrechnungen kannst du dem Vermieter nachweisen, dass du dir die Wohnung leisten kannst. Selbständige können ihren aktuellen Steuerbescheid beilegen. Wichtig: Zum Zeitpunkt der Besichtigung musst du diese Angaben nicht machen. Einfordern kann der Vermieter oder Makler die Gehaltsnachweise erst dann, wenn der Mietvertrag kurz vor dem Abschluss steht. Es kann jedoch sein, dass deine Einkommensverhältnisse schon bei der Vertragsanbahnung erfragt werden. Hier reicht es oft aus, einen bestimmten Betrag anzugeben, den du überschreitest.

 

Bonitätsnachweise:


Die Bonitätsauskunft gibt dem Vermieter Informationen darüber, wie zuverlässig du in der Vergangenheit deine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hast. Vermerkt sind beispielsweise frühere Zahlungsausfälle oder Inkasso- und Gerichtsdaten sowie eine allgemeine Einschätzung deiner Kreditwürdigkeit. Du kannst die Bonitätsauskunft bei einer Auskunftei wie der SCHUFA einholen und deiner Bewerbungsmappe beifügen. Wichtig: Wie bei den Gehaltsnachweisen besteht auch hier bei der Besichtigung keine Verpflichtung, diese Daten preiszugeben.

 

Mietzahlungsbestätigung oder Mietschuldenfreiheitsbescheinigung:


Mit einer Mietzahlungsbestätigung oder einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung kannst du nachweisen, dass du beim bisherigen Vermieter keine Mietschulden hast und deine Miete immer pünktlich gezahlt wurde. Die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung muss vom aktuellen Vermieter ausgefüllt und unterschrieben werden. Der Vermieter ist jedoch nicht verpflichtet, eine solche Bescheinigung auszustellen.

 

Die Mietzahlungsbestätigung hingegen kannst du selbst erstellen. Melde dich bei deinem Online-Banking-Account an und speichere die betreffenden Überweisungen als PDF. Alternativ kannst du deine Kontoauszüge kopieren und alles außer den Überweisungen an den Vermieter schwärzen.

 

Mietbürgschaft:


Wenn du ein geringes Einkommen hast, kannst du dem Vermieter durch eine Mietbürgschaft zusichern, dass er seine Miete in jedem Fall erhält. Der Bürge verpflichtet sich, bestimmte Kosten aus dem Mietverhältnis zu übernehmen, falls du diese nicht zahlen kannst. Bei Studierenden oder Auszubildenden treten häufig die Eltern als Bürgen auf. Alternativ können auch eine Bank oder eine Versicherung als Bürgen einspringen.

 

Käuferzertifikat:


Mit einem Käuferzertifikat kannst du als Kaufinteressent nachweisen, dass du dir eine bestimmte Immobilie leisten kannst. Banken bieten diesen Service an, indem sie deine finanzielle Situation vor einer Besichtigung bewerten.

 

Referenz vom bisherigen Vermieter:


Wenn du ein gutes Verhältnis zu deinem bisherigen Vermieter hattest, kannst du ihn um eine Referenz bitten. In dieser positiven Beurteilung könnte der Vermieter bestätigen, dass du pfleglich mit der Wohnung umgegangen bist, keine Probleme mit den Nachbarn hattest und die Hausordnung stets eingehalten hast. Eine solche Referenz kann deine Chancen auf die neue Wohnung erhöhen.

 

Welche Angaben solltest du bei der Wohnungsbewerbung machen?

 

Du entscheidest selbst, welche Informationen du dem Vermieter oder Makler in deinen Bewerbungsunterlagen mitteilst. Aus Datenschutzgründen dürfen Vermieter und Makler vor einer Besichtigung keine persönlichen Daten wie Einkommen oder Bonitätsnachweise verlangen. Viele Bewerber machen diese Angaben jedoch freiwillig, um ihre Chancen zu erhöhen. Erst wenn du nach der Besichtigung dein Interesse an der Wohnung bestätigst, darf der Vermieter bestimmte Auskünfte einfordern, wie z. B. die Anzahl der Personen im Haushalt, den Beruf und das Einkommen.

 

Wann solltest du die Bewerbungsunterlagen einreichen?

 

Idealerweise sollten deine Bewerbungsunterlagen am Tag der Besichtigung per E-Mail beim Vermieter eintreffen. Du kannst deine fertige Bewerbermappe von René Wege Immobilien Management einfach als PDF-Datei speichern und der E-Mail anhängen. Wenn du ganz sicher gehen möchtest, drucke die Unterlagen aus und bringe sie zur Besichtigung mit.

 

 

Download Checkliste Bewerbermappe

Erhöhe deine Chancen auf deine Wunschimmobilie.

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Was muss der Mieter bei Mietvertrag beachten

Deine Tipps: Worauf du beim Mietvertrag achten solltest, bevor du unterschreibst

Ein Mietvertrag kann unerwartete Fallstricke für dich als Mieter beinhalten. Deshalb ist es wichtig, vor der Unterschrift einige Details genau zu prüfen. Wenn du diese Aufgabe lieber einem Experten überlässt, kannst du deinen Mietvertrag auch professionell überprüfen lassen.

Was ist wichtig im Mietvertrag?

Der Mietvertrag regelt, was du darfst und welche Rechte und Pflichten du hast. Manche Verträge sind jedoch nicht besonders vorteilhaft für Mieter. Deshalb solltest du den Vertrag vor der Unterschrift genau durchlesen und mögliche Stolperfallen identifizieren.

 

Inhaltsübersicht

  1. Angaben zu dir als Mieter
  2. Ist die Mietwohnung korrekt beschrieben?
  3. Stimmt die angegebene Wohnungsgröße?
  4. Entspricht die Miete der üblichen Höhe?
  5. Ist es ein Zeitmietvertrag?
  6. Wurde eine Staffel- oder Indexmiete vereinbart?
  7. Gibt es eine Kündigungsausschlussklausel für beide Seiten?
  8. Was steht zur Kleinreparatur- und Schönheitsreparaturklausel?

 

  1. Angaben zu dir als Mieter

Alle Personen, die in die Wohnung einziehen, sollten im Mietvertrag stehen. Nur wer im Vertrag steht und unterschrieben hat, ist auch Mieter mit allen Rechten und Pflichten. Minderjährige Kinder sind nicht Vertragspartner, ihre Anzahl wird jedoch im Vertrag aufgeführt, da der Vermieter diese Information für die Nebenkostenabrechnung benötigt. Wichtig: Wer ohne Erlaubnis des Vermieters weitere Personen in die Wohnung einziehen lässt, riskiert eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung.

 

  1. Ist die Mietwohnung korrekt beschrieben?

Überprüfe, ob die im Mietvertrag genannten Bestandteile der Wohnung, wie beispielsweise eine Einbauküche oder ein Dachbodenabteil, auch wirklich vorhanden und mängelfrei sind.

 

  1. Stimmt die angegebene Wohnungsgröße?

Auch die Wohnungsgröße solltest du auf Plausibilität überprüfen. Wenn die Wohnung mehr als zehn Prozent kleiner ist als im Vertrag angegeben, liegt ein Mangel vor, der eine Mietminderung rechtfertigt. Ein Beispiel: Hat eine 100-Quadratmeter-Wohnung, die für 1.000 Euro vermietet wurde, tatsächlich nur 85 Quadratmeter, so könntest du die Miete um 150 Euro kürzen. Auch die Betriebskostenvorauszahlung kann entsprechend reduziert werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass bei späteren Mieterhöhungen die tatsächliche Wohnungsgröße und nicht die im Vertrag angegebene Zahl zugrunde gelegt werden muss – selbst wenn die Abweichung weniger als zehn Quadratmeter beträgt (Az: VIII ZR 266/14).

Wichtig: Voraussetzung für eine Mietminderung ist, dass die Wohnungsgröße verbindlich im Mietvertrag angegeben wurde. Auch Angaben mit einem „circa“ sind verbindlich, solange sie im Vertrag stehen (BGH VIII ZR 144/09). Unverbindlich sind Angaben nur, wenn sie mündlich gemacht wurden oder ein Zusatz wie „diese Angabe dient wegen möglicher Messfehler nicht zur Festlegung des Mietgegenstandes“ dabei steht. Es gibt keine Pflicht, die Wohnungsgröße im Mietvertrag anzugeben, aber wenn sie angegeben wird, sollte auch die Berechnungsgrundlage festgehalten werden, um späteren Streit zu vermeiden.

 

  1. Entspricht die Miete der üblichen Höhe?

In vielen Städten gibt es Mietspiegel, die Auskunft über die ortsübliche Vergleichsmiete geben. Diese Informationen kannst du bei der Gemeinde oder bei Mieterschutzvereinen erhalten. In Gemeinden ohne Mietspiegel kann die ortsübliche Vergleichsmiete anhand dreier Vergleichswohnungen oder durch ein Sachverständigengutachten ermittelt werden.

Beachte: Die Miethöhe bei einer Neuvermietung kann über der ortsüblichen Miete liegen – in Gemeinden ohne Mietpreisbremse deutlich darüber, in Gemeinden mit Bremse um bis zu 10 Prozent. Bei kernsanierten oder neuen Wohnungen gilt die Mietpreisbremse nicht.

Ebenfalls relevant: Wurde eine Inklusivmiete vereinbart, oder werden die Betriebskosten separat abgerechnet? Überprüfe, ob die Vorauszahlungen für die Betriebskosten realistisch sind. Am besten, du lässt dir die Nebenkostenabrechnung einer früheren Abrechnungsperiode zeigen.

 

  1. Ist es ein Zeitmietvertrag?

Ein zeitlich befristeter Mietvertrag muss einen qualifizierten Befristungsgrund enthalten, wie zum Beispiel späteren Eigenbedarf des Vermieters. Solche Verträge sind meist nachteilig für dich, da du nicht vorzeitig kündigen kannst und nach Ablauf der Frist ausziehen musst. Fehlt der Befristungsgrund oder fällt er weg, wird aus dem Zeitmietvertrag ein unbefristeter Vertrag, bei dem eine Kündigungsfrist von drei Monaten gilt.

 

  1. Wurde eine Staffel- oder Indexmiete vereinbart?

Bei einer Staffelmiete steigt die Kaltmiete in vertraglich festgelegten Intervallen, bei einem Indexmietvertrag im Gleichschritt mit den Lebenshaltungskosten. Vorteil für dich: Ordentliche Mieterhöhungen sind nicht möglich, selbst wenn das Mietniveau stärker ansteigt als die Staffeln oder der Preisindex. Auch Modernisierungsmieterhöhungen sind in der Regel ausgeschlossen. Nachteil: Die Miete könnte später höher sein als bei einem normalen Mietvertrag und über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

 

  1. Gibt es eine Kündigungsausschlussklausel für beide Seiten?

Eine solche Klausel kann im Mietvertrag festgelegt werden, wodurch sowohl du als auch der Vermieter auf eine Kündigung für bis zu vier Jahre verzichten. Das klingt fair, ist es aber nicht unbedingt. Denn der Vermieter kann ohnehin nur bei Vorliegen eines gesetzlichen Kündigungsgrunds – etwa Eigenbedarf – kündigen. Du hingegen kannst ohne eine solche Klausel den Vertrag generell immer mit einer Dreimonatsfrist kündigen.

 

  1. Was steht zur Kleinreparatur- und Schönheitsreparaturklausel?

Nicht alle Klauseln zu Schönheits- und Kleinreparaturen sind wirksam. Wenn sie es sind, stellen sie für dich als Mieter einen Nachteil dar, da sie Verpflichtungen auferlegen, die über die gesetzlichen Regelungen hinausgehen.

So erkennst du eine wirksame Schönheitsreparaturklausel:

  • Die Wohnung muss zu Mietbeginn frisch renoviert oder in einem annähernd renovierten Zustand übergeben worden sein.
  • Die Renovierungsfristen müssen flexibel sein.
  • Dir dürfen nicht zu viele Verpflichtungen auferlegt werden.

So erkennst du eine wirksame Kleinreparaturklausel:

  • Die Höhe der Kosten, die du tragen musst, muss klar begrenzt sein.
  • Die Kostenübernahme muss sich auf oft genutzte Bestandteile der Wohnung beschränken.

Fazit

Bevor du den Mietvertrag unterschreibst, solltest du ihn sorgfältig durchlesen und im Zweifel nachhaken. Vor allem private Vermieter nutzen oft veraltete Vertragsformulare und sind nicht immer mit den neuesten Mietrechtsvorschriften vertraut. Veraltete Klauseln können aber auch zu deinem Vorteil sein, da sie unwirksam sein könnten. So kann eine unwirksame Schönheitsreparaturklausel bedeuten, dass du gar nichts machen musst.

 

Info

Mietvertrag überprüfen lassen Mietrechtsanwälte bieten gegen eine Pauschale die Überprüfung deines Mietvertrags auf Fallstricke und unvorteilhafte Regelungen an.

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Besonderheiten Garagen- und Stellplatz-Mietvertrag

Mietvertrag für Garage oder Stellplatz: Wichtige Vertragsdetails im Überblick

Wenn du einen Stellplatz oder eine Garage für dein Fahrzeug mietest, solltest du beim Mietvertrag genau auf die Vertragsgestaltung achten. Vor allem bei einem separaten Garagenmietvertrag ist der Mieterschutz geringer.

 

Inhaltsübersicht

 Ein Vertrag für Wohnung und Garage – die Vor- und Nachteile

  • Untervermietung der Garage: Was du beachten solltest
  • Garagenmietvertrag: Wer für Instandhaltung und Schönheitsreparaturen zuständig ist
  • Wer die Betriebskosten für die Garage trägt
  • Garagenmietverträge und Mehrwertsteuer
  • Wie du die Garage nutzen darfst
  • Wer für Schäden in der Garage haftet
  • Beim Mietvertrag für Garage oder Stellplatz gilt: auf Vertragsdetails achten

 

Ein Vertrag für Wohnung und Garage – Vor- und Nachteile

In vielen Fällen kannst du zusätzlich zur Wohnung auch eine Garage, einen Tiefgaragenstellplatz oder einen Parkplatz mieten. Es macht einen Unterschied, ob die Garage zusammen mit der Wohnung oder durch einen separaten Garagenmietvertrag vermietet wird.

 

Achtung

Mündlich abgeschlossener Garagenmietvertrag

Wenn kein schriftlicher Garagenmietvertrag existiert, sondern nur eine mündliche Vereinbarung, gelten die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), solange nichts Abweichendes vereinbart wurde. Das kann für dich als Mieter von Vorteil sein: So kann der Vermieter keine Nebenkosten für die Garage abrechnen. Allerdings kann es bei mündlichen Verträgen später zu Beweisproblemen kommen.

 

Ein Vertrag für Wohnung und Garage – Vor- und Nachteile

Wenn Wohnung und Garage oder Stellplatz in einem einheitlichen Vertrag zusammengefasst sind, können weder du noch der Vermieter die Garage oder den Stellplatz unabhängig von der Wohnung kündigen. Der Vermieter kann die Garagenmiete nicht separat erhöhen, und eine Teilkündigung ist normalerweise nicht möglich, es sei denn, eine entsprechende Regelung ist im Vertrag vorgesehen.

 

Ausnahme:

Wenn der Vermieter plant, die Garage abzureißen, um neuen Wohnraum zu schaffen. Hier gilt der gleiche Kündigungsschutz wie für Wohnraum: Der Vermieter benötigt einen gesetzlichen Kündigungsgrund, z. B. Eigenbedarf. Die Kündigungsfristen für Wohnraummietverträge sind ebenfalls gültig – je länger du in der Wohnung lebst, desto länger ist die Kündigungsfrist. Eine Teilkündigung ist möglich, wenn beide Parteien sich einig sind. In diesem Fall gilt Vertragsfreiheit.

 

Untervermietung der Garage: Was du beachten solltest

Falls du die Wohnung und die Garage gemeinsam mietest, aber den Stellplatz nicht benötigst, könnte eine Untervermietung infrage kommen – allerdings nur mit Zustimmung des Vermieters (§ 540 BGB). Der Hauptmieter und der Untermieter sind die Vertragspartner, nicht der Eigentümer. Wenn der Vermieter zustimmt, kannst du den Preis für die Untervermietung selbst bestimmen. Doch Vorsicht: Wenn dein Hauptmietvertrag endet, solltest du auch dem Untermieter rechtzeitig kündigen, da der Eigentümer sonst einen Räumungsanspruch geltend machen kann.

 

Eigener Mietvertrag für Garage oder Stellplatz – Vor- und Nachteile

Bei getrennten Verträgen für Wohnung und Garage/Stellplatz können diese unabhängig voneinander gekündigt werden. Laut Bundesgerichtshof (BGH) wird bei separaten Verträgen normalerweise davon ausgegangen, dass rechtlich eigenständige Verträge geschlossen wurden (Az.: VIII ZR 251/10 BGH). Das bedeutet, du kannst den Garagenmietvertrag relativ schnell kündigen, wenn du den Stellplatz nicht mehr benötigst. Allerdings kann der Vermieter den Vertrag ebenso schnell kündigen, sofern keine andere vertragliche Vereinbarung getroffen wurde. Anders als bei Wohnraummietverträgen gibt es hier keinen besonderen Mieterschutz. Laut BGB beträgt die Kündigungsfrist drei Monate, es sei denn, es wurde eine kürzere Frist vereinbart.

 

Experten-Tipp

Auch bei zwei separaten Verträgen könnte der Mieter den Beweis erbringen, dass die Verträge eine rechtliche Einheit bilden sollten, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH; Az.: VIII ZR 251/10). Zum Beispiel, wenn sich Garage und Wohnung auf demselben Grundstück befinden und gleich lange Kündigungsfristen vereinbart wurden.

 

Garagenmietvertrag: Wer für Instandhaltung und Schönheitsreparaturen zuständig ist

Wenn Wohnung und Garage in einem Vertrag zusammengefasst sind, ist der Vermieter grundsätzlich für die Instandhaltung verantwortlich. Ob Schönheitsreparaturen in der Garage auf den Mieter übertragen werden können, ist bislang höchstrichterlich noch nicht entschieden. Bei einem separaten Garagenmietvertrag gilt das allgemeine Mietrecht, das eine flexiblere Vertragsgestaltung erlaubt. Grundsätzlich ist auch hier der Vermieter für die Instandhaltung und Schönheitsreparaturen verantwortlich, aber bestimmte Reparaturen könnten per Vertrag auf den Mieter übertragen werden.

 

Wer die Betriebskosten für die Garage trägt

In den meisten Mietverträgen sind die Betriebskosten für eine Garage pauschal in der Miete enthalten, da sie in der Regel gering sind. Es ist jedoch auch möglich, die Betriebskosten gesondert abzurechnen. In diesem Fall dürfen nur umlagefähige Betriebskosten berechnet werden.

 

Garagenmietverträge und Mehrwertsteuer

Bei separaten Garagenmietverträgen ist auch der private Vermieter umsatzsteuerpflichtig. Dies gilt nicht, wenn Wohnung und Garage als Einheit vermietet werden. Der Vermieter kann sich von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen, wenn seine jährlichen Mieteinnahmen aus der Garage maximal 22.000 Euro betragen – in diesem Fall kann er die Kleinunternehmerregelung nutzen.

 

Wie du die Garage nutzen darfst

Eine Garage oder ein Stellplatz darf nur zweckgemäß genutzt werden – also zum Abstellen von Fahrzeugen und zugehörigen Gegenständen wie Reifen. In den meisten Verträgen ist dies ausdrücklich festgelegt. Eine Nutzung als Werkstatt oder Lagerraum ist ausgeschlossen. Verstöße können eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung nach sich ziehen.

 

Wer für Schäden in der Garage haftet

Du haftest für Schäden, die du selbst verursacht hast. Entsteht z. B. durch einen Ölfleck auf dem Garagenboden ein Schaden, musst du dafür haften, auch ohne persönliches Verschulden. Für Verschleiß durch den normalen Gebrauch haftest du jedoch nicht – dies ist Sache des Vermieters.

 

Beim Mietvertrag für Garage oder Stellplatz gilt: auf Vertragsdetails achten

Wenn du auf eine Garage angewiesen bist, solltest du einen verbundenen Wohnraum- und Garagenmietvertrag bevorzugen, da die Garage dann nicht separat gekündigt werden kann. Achte darauf, dass die Garage im Vertrag nicht als separat zu kündigen gekennzeichnet ist. Sollte der Vermieter keinen verbundenen Vertrag anbieten, versuche, Vertragsklauseln zu verhandeln, die dir besseren Kündigungsschutz oder längere Kündigungsfristen gewähren. So kannst du späteren Ärger vermeiden.

Mietkaution - Was ist zu beachten

Mietkaution – Sicherheit für Mieter und Vermieter

 Ein Umzug kann teuer werden, vor allem, weil die Mietausgaben oft steigen. Zusätzlich musst du in den meisten Fällen auch eine Kaution für die neue Wohnung hinterlegen. Was du als Mieter bei der Kaution beachten solltest und wie der Vermieter das Geld anlegen muss – hier findest du alle wichtigen Infos zur Mietkaution.

 

Inhaltsübersicht

Was ist eine Mietkaution?

  • Wie hoch darf die Mietkaution sein?
  • Fälligkeit der Mietkaution: Wann muss sie gezahlt werden?
  • Wie wird die Mietkaution angelegt?
  • Arten der Mietkaution
  • Wann bekommst du die Mietkaution zurück?
  • Wann darf der Vermieter die Mietkaution einbehalten?
  • FAQ

 

Was ist eine Mietkaution?

Die Mietkaution ist eine Sicherheitsleistung, die der Vermieter von dir als Mieter verlangt. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) wird sie auch „Mietsicherheit“ genannt. Sollte es dazu kommen, dass du die Miete nicht zahlst, kann der Vermieter unter bestimmten Umständen fristlos kündigen und den fehlenden Betrag aus der Kaution decken. Dasselbe gilt für Schäden an der Wohnung, die du verursacht hast. Die Reparaturkosten werden dann ebenfalls von der Kaution abgezogen.

 

Wie hoch darf die Mietkaution sein?

Im BGB ist genau festgelegt, wie hoch die Mietkaution maximal sein darf. Nach § 551 BGB darf die Mietsicherheit höchstens „das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete“ betragen. Dabei zählen nicht die pauschalen Betriebskosten, wohl aber die Miete für die Mitbenutzung einer Garage oder eines Stellplatzes. Ein Beispiel: Wenn die Nettokaltmiete inklusive Garage 800 Euro beträgt, darf die Kaution höchstens 2400 Euro betragen.

 

Fälligkeit der Mietkaution: Wann muss sie gezahlt werden?

Die Kaution wird nicht sofort nach Abschluss des Mietvertrags fällig, sondern erst mit Beginn des Mietverhältnisses. Das heißt, wenn du die Wohnung zu den vereinbarten Konditionen übernimmst. Du darfst die Mietkaution aber auch in bis zu drei Raten aufteilen, wie § 551 Abs. 2 BGB vorsieht.

 

Info:

Es ist nicht erlaubt, die Kaution erst ab dem zweiten Monat in Raten zu zahlen. Die erste Rate muss immer zum Beginn des Mietverhältnisses gezahlt werden.

 

Kann ein Vermieter nachträglich eine Mietkaution verlangen?

Der Vermieter kann nur dann eine Mietkaution verlangen, wenn diese im Mietvertrag vereinbart wurde. Wurde dies nicht vertraglich festgehalten, kann der Vermieter später auch keine Kaution mehr fordern. Fehlt die Kaution, fehlt ihm die Sicherheit, um Mietausfälle oder Schäden abzudecken. Trotzdem kann der Vermieter bei Schäden, die durch dich verursacht wurden, dich zur Kostenübernahme heranziehen.

 

Was passiert, wenn du die Kaution nicht zahlst?

Solltest du die Kaution nicht zahlen, gilt das als Nichterfüllung deiner Pflichten, ähnlich wie beim Nichtzahlen der Miete. Seit der Mietrechtsänderung 2013 ist das ein Grund für den Vermieter, dir fristlos zu kündigen. Dies gilt insbesondere, wenn du mit zwei Kaltmieten im Verzug bist. Du hast jedoch die Möglichkeit, die Kündigung durch Nachzahlung innerhalb von zwei Monaten abzuwenden. Zahlt du von Anfang an nicht, kann der Vermieter die Übergabe der Wohnung verweigern.

 

Wie wird die Mietkaution angelegt?

Die Mietkaution wird meist als Barkaution hinterlegt. Das heißt aber nicht, dass du das Geld bar übergeben musst. In der Regel wird es auf ein Kautionskonto oder ein Sparbuch eingezahlt. Während früher die Zinsen nach langer Mietdauer einen gewissen Betrag ausmachen konnten, ist dies heute kaum noch der Fall. Du kannst dich mit dem Vermieter aber auch auf andere Anlageformen wie ETFs oder Aktienfonds einigen, die allerdings ein höheres Risiko bergen.

 

Info: Mögliche Arten der Mietkaution:

  • Barkaution
  • Verpfändetes Sparbuch
  • Bankbürgschaft und Mietbürgschaft
  • Gemeinsames Sparbuch

Barkaution oder Überweisung – das macht der Vermieter

Wenn du die Kaution in bar übergibst, muss der Vermieter sie getrennt von seinem eigenen Vermögen verwahren. Dafür eignen sich Girokonten, Sparbücher oder Tagesgeldkonten. Kreditinstitute bieten spezielle Mietkautionskonten an. Wichtig ist, dass das Konto innerhalb von drei Monaten kündbar ist.

 

Kaution sparen? Alternativen zur Mietkaution

Eine Möglichkeit, Geld zu sparen, ist eine Mietbürgschaft, Mietkautionsversicherung oder Bürgschaftsversicherung. Hierbei übergibst du dem Vermieter anstelle der Kaution eine Bürgschaftsurkunde einer Versicherung. Du zahlst dann nur eine monatliche Gebühr, was gerade bei hohen Kautionsbeträgen finanziell entlastend sein kann.

 

Wann bekommst du die Mietkaution zurück?

Nach Ende des Mietverhältnisses wird dir die Kaution zurückgezahlt, sofern der Vermieter keine Ansprüche geltend macht. Der Zeitraum der Rückzahlung kann jedoch variieren:

  1. Sofortige Rückzahlung: Wenn keine Ansprüche bestehen, bekommst du die Kaution direkt zurück.
  2. Bis zu 6 Monate: Hat der Vermieter Ansprüche, kann es bis zu sechs Monate dauern, bis du die Kaution zurückerhältst.
  3. Längere Zurückhaltung: Bei ausstehenden Betriebskostenabrechnungen kann der Vermieter einen Teil der Kaution bis zu 12 Monate zurückbehalten.

 

Typische Schäden, die zur Kautionskürzung führen können:

  • Bohrlöcher in Türen und Fenstern
  • Beschädigte Fensterscheiben
  • Brandlöcher im Teppich
  • Schäden durch Tierhaltung
  • Schäden durch Vorsatz und Fahrlässigkeit

 

Normale Abnutzung, die du nicht fürchten musst:

  • Abdrücke von Möbeln
  • Wenige Bohrlöcher in Wänden
  • Leichte Abnutzungsspuren

 

Wann darf der Vermieter die Mietkaution einbehalten?

Nach Beendigung des Mietverhältnisses darf der Vermieter die Kaution zunächst zurückhalten, um zu prüfen, ob alle Zahlungen geleistet und Schönheitsreparaturen durchgeführt wurden. Die Prüfungsfrist beträgt gesetzlich bis zu 6 Monate. Sollte die Nebenkostenabrechnung noch ausstehen, kann er einen Teil der Kaution bis zu 12 Monate zurückhalten. Bei Rechtsstreitigkeiten kann die Kaution sogar noch länger einbehalten werden.

 

FAQ – Weitere Fragen zur Mietkaution

Ist eine Mietkautionsversicherung sinnvoll?

Ja, besonders wenn du hohe Einmalzahlungen vermeiden möchtest. Beachte aber, dass du über die Jahre möglicherweise höhere Gesamtkosten hast als bei einer direkten Kautionszahlung.

 

Wer darf das Mietkautionskonto eröffnen?

Der Vermieter. Der Sinn ist, dass die Kaution getrennt vom Privatvermögen des Vermieters aufbewahrt wird. Auf Absprache kannst aber auch du das Konto eröffnen und es dem Vermieter verpfänden.

 

Wann bekommst du weniger Kaution zurück?

Wenn in der Wohnung Schäden vorliegen, die über normale Abnutzung hinausgehen, oder wenn ausstehende Nebenkostenabrechnungen oder Mietzahlungen offen sind.

Was ist bei Wohnsitzummeldung zu beachten

Wohnsitz Ummelden: Anlaufstellen, Unterlagen, Fristen & Kosten

Dieser Leitfaden enthält alle wichtigen Informationen, die du benötigst, wenn du innerhalb derselben Stadt umziehst und deinen Wohnsitz ummelden musst. Ziehst du hingegen in eine andere Stadt oder beziehst du deine erste eigene Wohnung, dann solltest du unseren Ratgeber zur Wohnung anmelden konsultieren.

Wohnsitz Ummelden: Die wichtigsten Fakten

  • Verpflichtung zur Ummeldung: Du musst deinen Wohnsitz ummelden, wenn du innerhalb derselben Stadt in eine neue Wohnung oder ein neues Haus ziehst.
  • Anlaufstelle: In der Regel erfolgt die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt, manchmal auch im Bürgerbüro oder Bezirksamt.
  • Frist zur Ummeldung: Spätestens 14 Tage nach deinem Umzug, ansonsten kann ein Bußgeld drohen.
  • Kosten der Ummeldung: Meist kostenlos, aber manche Ämter erheben eine Bearbeitungsgebühr von bis zu 20 Euro.
  • Benötigte Unterlagen: Personalausweis und Wohnungsgeberbestätigung.
  • Nicht vergessen: Vor dem Umzug solltest du auch Internet und Telefon ummelden und einen Post-Nachsendeauftrag einrichten.
  • Praktischer Tipp: Nutze unsere Checkliste zum Ummelden, um den Überblick zu behalten.

Überblick

  1. Wo muss ich meinen Wohnsitz ummelden?
  2. Kann ich meinen Wohnsitz online ummelden?
  3. Welche Unterlagen benötige ich, um meinen Wohnsitz umzumelden?
  4. Was kostet die Ummeldung der Wohnung?
  5. Wie lange habe ich Zeit, um mich umzumelden?
  6. Was passiert, wenn ich meinen Wohnsitz nicht ummelde?
  7. Checkliste zum Ummelden: Hier solltest du deine neue Adresse angeben

Wo muss ich meinen Wohnsitz ummelden?

Deinen Wohnsitz musst du beim zuständigen Einwohnermeldeamt in deiner Stadt ummelden. Abhängig von deiner Gemeinde kann auch das Bezirksamt oder das Bürgerbüro die richtige Anlaufstelle sein.

▷ Berlin

▷ Bielefeld

▷ Bochum

▷ Bonn

▷ Bremen

▷ Dortmund

▷ Dresden

▷ Duisburg

▷ Düsseldorf

▷ Essen

▷ Frankfurt am Main

▷ Hamburg

▷ Hannover

▷ Köln

▷ Leipzig

▷ München

▷ Münster

▷ Nürnberg

▷ Stuttgart

▷ Wuppertal

Kann ich meinen Wohnsitz online ummelden?

Normalerweise erfolgt die Ummeldung persönlich vor Ort bei der zuständigen Behörde. In Deutschland gibt es jedoch ein Pilotprojekt, das eine Online-Ummeldung des Wohnsitzes in Hamburg und Lübeck ermöglicht. Unverheiratete Personen ohne minderjährige Kinder können dort in einer ersten Testphase ihren Wohnsitz online ummelden. Das Projekt soll schrittweise erweitert und künftig für die gesamte Bundesrepublik verfügbar gemacht werden.

Welche Unterlagen benötige ich, um meinen Wohnsitz umzumelden?

Wenn du deinen Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt ummelden möchtest, musst du mindestens die folgenden Dokumente mitbringen:

  • Personalausweis oder Reisepass aller anzumeldenden Personen bzw. Familienmitglieder
  • Ausgefülltes Meldeformular von der Website des Einwohnermeldeamtes
  • Unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung

Link-Tipp: Wohnungsgeberbestätigung: Vorlage zum kostenfreien Download

Manche Städte und Gemeinden verlangen darüber hinaus Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, eine Kopie des Mietvertrags oder Aufenthaltstitel. Informiere dich auf der Website deiner zuständigen Meldebehörde über die genauen Anforderungen.

Darf mich eine andere Person ummelden?

Ja, du kannst eine andere Person damit beauftragen, dich beim Einwohnermeldeamt umzumelden. Dein Vertreter muss jedoch eine Vollmacht von dir haben und alle notwendigen Unterlagen für die Ummeldung der Wohnung mitbringen.

Wann muss ich meinen Wohnsitz nicht ummelden?

Nach § 27 des Bundesmeldegesetzes (BMG) müssen bestimmte Personengruppen ihren Wohnsitz nicht ummelden, darunter:

  • Wehrdienstleistende und Zivildienstleistende
  • Soldaten auf Zeit, Berufssoldaten oder Polizisten, die für 12 Monate eine Unterkunft beziehen
  • Angehörige des öffentlichen Dienstes, die an Weiterbildungen und Lehrgängen teilnehmen und während dieser Zeit eine andere Unterkunft bewohnen als ihren Hauptwohnsitz.

Muss ich einen Zweitwohnsitz ummelden?

Wenn dein Erstwohnsitz gleich bleibt, aber sich dein Zweitwohnsitz ändert, musst du dies beim Einwohnermeldeamt vor Ort anzeigen. Die Regel ist die gleiche wie für den Hauptwohnsitz: Bleibt der Zweitwohnsitz in derselben Stadt, musst du ihn ummelden. Befindet sich dein neuer Zweitwohnsitz in einer anderen Stadt, musst du ihn dort neu anmelden.

Info: Der Hauptwohnsitz ist in der Regel die Wohnung, in der du die meiste Zeit verbringst. Bei Familien ist der Familienwohnsitz stets der Hauptwohnsitz, selbst wenn du beruflich überwiegend in einer anderen Wohnung lebst.

Link-Tipp: Zweitwohnsitz anmelden: Regeln, Kosten, Fristen

Was kostet die Ummeldung der Wohnung?

Das Ummelden der Wohnung ist in den meisten Fällen kostenlos. Manche Meldebehörden erheben jedoch eine Bearbeitungsgebühr von 10 bis 20 Euro. Diese Information findest du auf der Website des jeweiligen Einwohnermeldeamtes.

Wie lange habe ich Zeit, um mich umzumelden?

Du musst dich innerhalb von 14 Tagen nach Beginn des Mietvertrags beim Einwohnermeldeamt ummelden. Tipp: Vereinbare am besten schon vor dem Umzug einen Termin für die Ummeldung, um die Frist einzuhalten. Eine Terminvereinbarung ist in der Regel online möglich.

Was passiert, wenn ich meinen Wohnsitz nicht ummelde?

Wenn du deinen Wohnsitz nicht innerhalb der 14-tägigen Frist ummeldest, kann ein Bußgeld verhängt werden. Die Höhe des Bußgeldes liegt im Ermessen des zuständigen Sachbearbeiters und reicht von 10 bis 30 Euro für eine geringe Verspätung bis zu 500 Euro bei einer mehrmonatigen Fristüberschreitung.

Checkliste zum Ummelden: Hier solltest du deine neue Adresse angeben

Download: Checkliste zum Ummelden Mit der René Wege Immobilien Management Checkliste vergisst du keine wichtige Adresse bei der Mitteilung deiner Adressänderung.

Einige Institutionen benötigen für die Ummeldung längere Bearbeitungszeiten. Es ist daher sinnvoll, sich bereits vor dem Umzug um die Ummeldung zu kümmern. Während einige Dinge bereits vor dem Umzug erledigt werden können, gibt es auch Stellen, die erst nach dem Umzug aktualisiert werden sollten:

Vor dem Umzug ummelden

Nach dem Umzug ummelden

Internet und Telefon

Beim Einwohnermeldeamt

Kabelanschluss

Auto bei der Kfz-Zulassungsstelle

Strom, Gas und Wasser

Meldepflichtige Haustiere

Schulen und Kindergärten

Beim Finanzamt

Vereine und Verbände

Rundfunkbeitrag

Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements

 

Post-Nachsendeauftrag

 

Versicherungen und Behörden, wie Arbeitsagentur, BaföG-Amt oder der Kindergeldstelle

 

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Was musst du beim Umzug beachten

Umzug Checkliste: So gelingt dein Umzug mit uns

 Ein Umzug bringt viele Aufgaben mit sich: von der Planung der Wohnungsübergabe bis hin zur Organisation der Umzugshelfer. Mit unserer Umzugscheckliste unterstützen wir dich bei jedem Schritt.

 

Umzugscheckliste

  • 6 bis 3 Monate vor dem Umzug
  • Einige Wochen vor dem Umzug
  • Checkliste zum Ummelden
  • 2 Wochen bis kurz vor dem Umzug
  • Letzte Tage vor dem Umzug
  • Haushaltsgeräte auf den Umzug vorbereiten
  • Am Umzugstag
  • Umzugsplanung mit Haustieren
  • Nach dem Umzug
  • Checkliste ummelden nach dem Umzug

 

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Umzug Checkliste: 6 bis 3 Monate vorher planen

  • Alte Wohnung kündigen: Achte auf die Kündigungsfrist und kündige deinen Mietvertrag schriftlich 3 bis 6 Monate vor dem Umzug.
  • Zeitplan und Umzugscheckliste erstellen: Plane den gesamten Umzugsprozess und leg den besten Zeitpunkt für den Umzug fest.
  • Neuen Mietvertrag prüfen und unterschreiben.
  • Kaution für die neue Wohnung überweisen.
  • Früher ausziehen: Möchtest du früher aus der alten Wohnung raus, klär das mit deinem Vermieter. Möglicherweise kannst du einen Nachmieter finden.
  • Wichtige Dokumente sammeln: Hebe Quittungen von Baumärkten und die Telefonnummern deiner Umzugshelfer auf. Tipp: Umzugskosten können oft von der Steuer abgesetzt werden.
  • Handwerkertermine rechtzeitig vereinbaren: Falls notwendig, beauftrage Profis für Renovierungsarbeiten.
  • Umzugsunternehmen beauftragen oder Umzugswagen buchen.
  • Entrümpeln: Keller aufräumen und Sperrmüll bestellen, falls nötig. Ein Termin kann einige Wochen dauern.
  • Sonderurlaub beantragen, wenn nötig.

 

Umzugsplanung Checkliste: Einige Wochen vor dem Umzug

  • Liste des Umzugsgutes erstellen: Überlege, welche Gegenstände du verkaufen oder einlagern möchtest. Tipp: Fotografiere wertvolle Gegenstände, um den Zustand vor dem Umzug zu dokumentieren.
  • Versicherungen überprüfen: Eine Transportversicherung kann sinnvoll sein, da die Hausratversicherung oft nur am Wohnort gilt.
  • Änderungen an Daueraufträgen vornehmen: Kündige Einzugsermächtigungen oder Daueraufträge für die alte Wohnung.
  • Umzugshelfer organisieren: Wichtig, einer deiner Helfer sollte eine Fahrerlaubnis für den Umzugswagen haben.
  • Betreuung für Kinder und/oder Haustiere planen.
  • Verpackungsmaterial besorgen: Kartons, Tragegurte, Polstermaterial und Klebeband.
  • Halteverbotszone beantragen: Für alte und neue Wohnung bei den zuständigen Behörden.
  • Termin für Wohnungsübergabe und Zählerstände vereinbaren: Ein Wohnungsübergabeprotokoll ist hilfreich.
  • Möbelübernahme klären: Klär, ob du Möbel oder die Einbauküche gegen eine Ablöse vom Vormieter übernehmen kannst.
  • Transportkapazität berechnen.

 

Checkliste vor dem Umzug: Ummelden

  • Adressänderungen mitteilen: Arbeitgeber, Schule, Kindergarten, Vereine und andere Mitgliedschaften.
  • Abonnements kündigen.
  • Anbieterwechsel prüfen: Ein Umzug bietet die Gelegenheit, Strom- oder Gasanbieter zu wechseln.
  • Telefon und Internet anmelden: Frühzeitig für die neue Adresse buchen.
  • Nachsendeauftrag bei der Post stellen.
  • Neue Adresse bei Online-Einkäufen hinterlegen.

 

Umzug Checkliste: 2 Wochen bis kurz vor dem Umzug

  • Neue Wohnung übernehmen und Zählerstände festhalten: Erstelle ein Übergabeprotokoll.
  • Zeitplan für den Umzugstag erstellen: Informiere Nachbarn über deinen Umzug.
  • Vorab Umzugsgut zur neuen Adresse bringen: Möbel aufbauen oder im Keller lagern.
  • Treppenhaus ausmessen: So klappt der Umzug reibungslos. Plane auch die Einrichtung der neuen Wohnung.
  • Kisten packen und beschriften: Zerlege sperrige Möbelstücke und verklebe Schränke und Kommoden.

 

Umzug Checkliste: Neue Wohnung auf den Einzug vorbereiten

  • Möbelstellplan erstellen: So wissen die Umzugshelfer, wohin die Möbel gehören.
  • Wände streichen oder tapezieren.

 

Umzug Checkliste: An den letzten Tagen vor dem Umzug

  • Geräte und Pflanzen vorbereiten: Das solltest du erst am Tag vor dem Umzug machen.
  • Vesper für Umzugshelfer vorbereiten.
  • Anfahrtspläne und Möbelstellpläne ausdrucken oder kopieren.
  • Umzugsmaterial, Putzmittel und Verbandsmaterial bereitlegen.
  • Wichtige Dokumente separat packen: Personalausweis, Führerschein und Wertgegenstände. Packe auch ein Survival-Kit für die erste Nacht in der neuen Wohnung (Zahnbürste, Wäsche, etc.).
  • Fotos von alter und neuer Wohnung machen: Dokumentiere Vorschäden, falls nötig.
  • Werkzeugkiste bereitstellen: Alle Werkzeuge griffbereit haben.

 

Umzug Checkliste: Haushaltsgeräte auf den Umzug vorbereiten

  • Kühl- und Gefrierschränke abtauen und reinigen.
  • Wasser von Spül- und Waschmaschinen ablassen.
  • Glasplatten und Einlegeböden sicher verpacken.
  • Kühlschrank schützen: In Decken oder Folien einwickeln und im Fahrzeug sicher transportieren.

 

Umzugscheckliste für den Umzugstag

  • Restliches Umzugsgut packen.
  • Snacks und Getränke für Umzugshelfer bereithalten.
  • Fußböden schützen: Mit Decken oder Folie abdecken.
  • Umzugswagen abholen: Persönliche und wichtige Gegenstände mit dem eigenen Auto transportieren.
  • Umzugshelfer einweisen: Verteile Möbelstellpläne und Anfahrtspläne.
  • Umzugsprotokoll erstellen, wenn du ein Umzugsunternehmen nutzt.
  • Beim Ausladen: Möbel zuerst, dann die Kisten in die neue Wohnung bringen.
  • Schäden dokumentieren: Alte Wohnung und Treppenhaus auf Umzugsschäden prüfen.

 

Umzug Checkliste: Umzugsplanung mit Haustieren

  • Betreuung für Haustiere organisieren: Gib dein Haustier nach Möglichkeit bei vertrauten Personen in Pflege. Alternativ richte einen ruhigen Raum für dein Tier ein.
  • Kleintiere sicher transportieren: Nutze geeignete Transportboxen.
  • Fische transportieren: Große Kühlboxen oder Fischtransportbeutel nutzen. Bei längeren Transportwegen kann eine Sauerstoffflasche notwendig sein.
  • Tierarztkontakt bereithalten: Falls sich dein Haustier nicht einlebt, ist ein Besuch beim Tierarzt ratsam.

 

Umzug Checkliste: Nach dem Umzug

Alte Wohnung und Treppenhaus reinigen.

  • Wohnungsübergabe der alten Wohnung: Mit Übergabeprotokoll und Schlüsselrückgabe.
  • Umzugsschäden melden: Bei deiner Hausrat- oder Transportversicherung.
  • Schönheitsreparaturen klären: Falls du beim Auszug renovieren musst.
  • Namensschilder anbringen: An Wohnungstür und Briefkasten, alte Schilder entfernen.

 

Checkliste nach dem Umzug: Ummelden

  • Wohnsitz anmelden oder ummelden: Innerhalb der ersten zwei Wochen nach dem Umzug. Denk auch daran, Personalausweis und Reisepass zu ändern.
  • Haustiere ummelden: Besonders bei Hunden oder exotischen Tieren, je nach Bundesland sind unterschiedliche Regelungen zu beachten.
  • Auto ab- und ummelden: Möglichst schnell erledigen.

Tipps für die Nebenkostenabrechnung

Nebenkostenabrechnung prüfen: Wertvolle Tipps für Mieter

Nebenkostenabrechnung prüfen: Das Wichtigste auf einen Blick

Als Mieter erhältst du einmal jährlich eine Nebenkostenabrechnung von deinem Vermieter, meist kurz vor Jahresende. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass fast jede zweite Nebenkostenabrechnung Fehler enthält. Um unnötige Nachzahlungen oder zu geringe Rückerstattungen zu vermeiden, solltest du die Abrechnung sorgfältig prüfen. Du kannst diese Prüfung selbst durchführen, dich vom Mieterbund unterstützen lassen oder einen Anwalt hinzuziehen. Nach Erhalt einer fehlerhaften Nebenkostenabrechnung hast du ein Jahr lang Zeit, Widerspruch einzulegen. Dein Vermieter ist verpflichtet, dir eine formal und inhaltlich korrekte Abrechnung bereitzustellen.

Inhaltsübersicht

  • Welche Ausgaben gehören zu den Nebenkosten?
  • Wie prüfe ich meine Nebenkostenabrechnung?
  • Wie viel Zeit habe ich, um meine Nebenkostenabrechnung zu prüfen und Widerspruch einzulegen?
  • Welche Fehler treten am häufigsten in einer Nebenkostenabrechnung auf?
  • Nebenkostenabrechnung geprüft und Fehler entdeckt: So gehst du vor
  • FAQ – Nebenkostenabrechnung prüfen: Wertvolle Tipps für Mieter

Welche Ausgaben gehören zu den Nebenkosten?

Nebenkosten sind zusätzliche Ausgaben neben der Kaltmiete, die du normalerweise monatlich an deinen Vermieter zahlst. Die genaue Zusammensetzung dieser Kosten kann je nach Mietvertrag variieren. Zu den üblichen umlagefähigen Nebenkosten gehören laut § 1 und 2 der Betriebskostenverordnung bestimmte Posten, während Instandhaltungs- und Verwaltungskosten nicht umlagefähig sind.

Dazu gehören zum Beispiel: 

  • Grundsteuer
  • Abwassergebühr
  • Schmutz- und Niederschlags-Wasser
  • Wärme Betriebskosten
  • Aufzug
  • Straßenreinigung und Müllabfuhr
  • Gebäudereinigung und Ungezieferbeseitigung
  • Gartenpflege
  • Beleuchtungskosten (allgemein)
  • Sach- und Haftpflichtversicherungen
  • Hausmeisterservice
  • Wasch- und Trocken-Raum
  • Schornsteinfeger
  • Sonstige Betriebskosten

Spartipp:

Einige Posten aus der Nebenkostenabrechnung kannst du in deiner Steuererklärung geltend machen und steuerlich absetzen.

Info:

Ab dem 1. Juli 2024 entfällt das Nebenkostenprivileg für Kabelgebühren. Ab diesem Datum dürfen diese nicht mehr als Betriebskosten auf Mieter umgelegt werden. Du musst dann deine TV-Dienste individuell abonnieren, da die Kabelgebühren ersatzlos aus den Betriebskosten gestrichen werden.

Wie prüfe ich meine Nebenkostenabrechnung?

Wenn in deinem Mietvertrag eine Betriebskostenvorauszahlung vereinbart ist, erhältst du einmal jährlich die Nebenkostenabrechnung, meist kurz vor Jahresende. Da nahezu jede zweite Abrechnung Mängel aufweist, ist es besonders wichtig, dass du sie sorgfältig überprüfst.

Selbstständige Prüfung der Nebenkostenabrechnung

  • Stimmen grundlegende Angaben wie Name, Adresse und Wohnungsbezeichnung?
  • Ist der Abrechnungszeitraum korrekt und wurde die Abgabefrist eingehalten?
  • Stimmen die tatsächlichen Kosten mit den gezahlten Vorauszahlungen überein?
  • Bei besonders hohen Kosten: Vergleich der Nebenkostenabrechnungen der Vorjahre.
  • Einsicht in die Abrechnungsunterlagen des Vermieters nehmen.

             Hier einige hilfreiche Fragen zur Prüfung:

  • Sind alle Betriebskosten korrekt aufgeführt?
  • Beträgt der Abrechnungszeitraum exakt 12 Monate?
  • Gibt es Rechenfehler? Stimmen Verteilerschlüssel, Gesamtkosten und der zu zahlende Anteil?

Prüfung der Nebenkostenabrechnung durch den Mieterbund

Solltest du rechtliche und rechnerische Unterstützung benötigen, kannst du deine Abrechnung vom Mieterbund prüfen lassen. Diese Prüfung erfordert in der Regel eine Mitgliedschaft, die mit einem Beitrag verbunden ist. Die Dauer der Prüfung kann variieren, daher solltest du die Einspruchsfrist im Blick behalten. Die Mieterhilfe e.V. bietet Mitgliedern eine kostenfreie Prüfung der Abrechnungen und Rechtsberatung an. Die Mitgliedschaft kostet etwa 85 bis 133 Euro pro Jahr, plus eine einmalige Aufnahmegebühr.

Prüfung der Nebenkostenabrechnung durch einen Anwalt

Fachanwälte sind mit der aktuellen Rechtslage vertraut und können deine Nebenkostenabrechnung sowohl inhaltlich als auch formell prüfen. Obwohl die Prüfung durch einen Anwalt in der Regel höhere Kosten verursacht, kann sie Sicherheit bieten und potenzielle Einsparungen ermöglichen. Eine vorhandene Rechtsschutzversicherung könnte diese Kosten möglicherweise übernehmen.

Wie viel Zeit habe ich, um meine Nebenkostenabrechnung zu prüfen und Widerspruch einzulegen?

Nach Erhalt der Nebenkostenabrechnung hast du 12 Monate Zeit, um bei festgestellten Fehlern Widerspruch einzulegen (§ 556, Abs. 3 BGB). Wenn deine Abrechnung beispielsweise am 31.12.2023 bei dir eintrifft, muss der Widerspruch spätestens bis zum 30.12.2024 beim Vermieter eingehen.

Nach Ablauf dieser Frist ist eine Anfechtung nicht mehr möglich. Es ist ratsam, den Widerspruch zeitnah einzureichen, insbesondere bei Nachzahlungen, um Zahlungsverzug ab dem 30. Tag zu vermeiden. Die Form des Widerspruchs ist gesetzlich nicht genau festgelegt; du kannst ihn per E-Mail oder postalisch einreichen. Wichtige Informationen wie Adressen, Datum, Begründung und Unterschrift müssen enthalten sein.

Kostenlose Vorlage für das Widerspruchsschreiben

Du kannst dir eine kostenlose Vorlage für das Widerspruchsschreiben herunterladen. Diese enthält Erklärungen und Beispielformulierungen.

Bevor du jedoch Belege anforderst oder Widerspruch einlegst, solltest du dir sicher sein, dass Fehler in der Nebenkostenabrechnung vorliegen, um unnötige Spannungen mit deinem Vermieter zu vermeiden.

Welche Fehler treten am häufigsten in einer Nebenkostenabrechnung auf?

Dein Vermieter kann sowohl formelle als auch inhaltliche Fehler machen. Hier sind 10 häufige Fehler, die du bei der nächsten Prüfung deiner Nebenkostenabrechnung leichter erkennen kannst:

  1. Fehlende Regelung zu den Betriebskosten im Mietvertrag: Ist im Mietvertrag keine Vereinbarung zur Umlage der Nebenkosten auf den Mieter vorhanden, müssen nur Heiz- und Warmwasserkosten übernommen werden.
  2. Unvollständige Nebenkostenabrechnung: Eine rechtsgültige Abrechnung muss bestimmte Informationen enthalten, wie Wohnung, Abrechnungszeitraum, Kostenpositionen, Verteilerschlüssel, Gesamtkosten, Vorauszahlungen und Angaben über eine Nachforderung oder Rückzahlung.
  3. Falscher Verteilerschlüssel: Der Verteilerschlüssel muss klar erkennbar sein, ansonsten ist die Abrechnung ungültig.
  4. Falsche Heizkostenabrechnung: Die Heizkostenverordnung regelt die Verteilung der Heiz- und Warmwasserkosten. Weicht dein Vermieter hiervon ab, kannst du die geforderten Heizkosten um 15 % kürzen.
  5. Verspätete Nebenkostenabrechnung: Erfolgt die Zustellung der Abrechnung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums, bist du von der Nachzahlung befreit.
  6. Falscher Abrechnungszeitraum: Die Abrechnung muss einen gültigen Zeitraum von 12 Monaten umfassen. Andernfalls ist sie ungültig.
  7. Umlage von Leerstandskosten: Diese Kosten dürfen nicht auf die verbleibenden Mieter abgewälzt werden.
  8. Umlage von Gewerberaumkosten: Bei Mischnutzung von Wohn- und Gewerberäumen dürfen Wohnraummieter nicht mit gewerblichen Kosten belastet werden.
  9. Verstoß gegen den Wirtschaftlichkeitsgrundsatz: Dein Vermieter muss ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis einhalten.
  10. Nicht nachvollziehbare Abrechnung: Die Abrechnung muss für den Mieter klar und verständlich sein.

Nebenkostenabrechnung geprüft und Fehler entdeckt: So gehst du vor

Nachdem du deine Abrechnung geprüft hast, solltest du bei Zweifeln die Belege deines Vermieters einsehen. In Sonderfällen kannst du Kopien der Belege anfordern, allerdings auf eigene Kosten. Mietrechtsexperten empfehlen, die Belege zu fotografieren, um sie gegebenenfalls einem Anwalt zeigen zu können. Wenn Fehler festgestellt werden, solltest du binnen 30 Tagen Widerspruch einlegen.

Jetzt Widerspruch einlegen

Wenn die Nachforderung zu hoch ist, hast du zwei Optionen:

  • Zahle die volle Nachforderung mit dem Hinweis auf dein Rückforderungsrecht.
  • Zahle nur den berechtigten Anteil, falls offensichtliche Fehler vorliegen.

Nach deinem Widerspruch muss der Vermieter die Abrechnung innerhalb von 12 Monaten nachbessern. Spätere Korrekturen sind in der Regel ungültig.

Praxis-Tipp:

Transparente Kommunikation mit deinem Vermieter ist entscheidend. Dein Vermieter sollte dir die Nebenkostenabrechnungen fristgerecht zusenden und bei Fragen die notwendigen Informationen bereitstellen, um Missverständnisse zu vermeiden.

FAQ – Nebenkostenabrechnung prüfen: Wertvolle Tipps für Mieter

Warum ist es wichtig, die Nebenkostenabrechnung zu prüfen?

Die Erstellung einer Nebenkostenabrechnung ist komplex und fehleranfällig. Fehlerhafte Abrechnungen können zu hohen Nachzahlungen führen, die sich langfristig negativ auf deinen Geldbeutel auswirken. Daher solltest du die Abrechnung von Fachleuten überprüfen lassen.

Wann müssen Differenzen beglichen werden?

Weder du noch dein Vermieter sollten auf zusätzlichen Kosten sitzen bleiben:

  • Übersteigen deine Vorauszahlungen die tatsächlichen Kosten, erhältst du den Überschuss innerhalb von 30 Tagen zurück.
  • Liegen die Vorauszahlungen unter den tatsächlichen Kosten, musst du die Differenz begleichen.

Welche Angaben muss die Nebenkostenabrechnung beinhalten?

Eine korrekte Nebenkostenabrechnung enthält:

  • Die zu deiner Wohnung gehörenden Abrechnungsunterlagen
  • Den Abrechnungszeitraum und Gesamtkosten
  • Den Verteilerschlüssel
  • Deine Vorauszahlungen und den Differenzbetrag
  •  

Wann verjähren Nachforderungen aus der Nebenkostenabrechnung?

Nach einem Jahr nach der Abrechnung verjährt eine Nachforderung oder Rückzahlung.

Was passiert, wenn mein Vermieter die Abrechnung nicht rechtzeitig übermittelt?

In diesem Fall darf der Vermieter keine Nachforderungen stellen, du hast jedoch weiterhin Anspruch auf Rückzahlungen.

Welche Kosten kannst du steuerlich absetzen?

Du kannst Handwerkerrechnungen und haushaltsnahe Dienstleistungen wie Gartenpflege in deiner Steuererklärung angeben. Achte darauf, die Rechnungen aufzubewahren.

Wo finde ich weitere Informationen?

Wende dich an Mietervereine oder spezialisiertes Fachpersonal. Deine Fragen und Anliegen kannst du direkt über das Kontaktformular einreichen.

 

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Mieterhöhung was tun

Ist die Mieterhöhung zulässig? Ein Leitfaden für Mieter

Aufgrund der hohen Inflation befürchten viele Mieter drastische Mieterhöhungen. Doch Vermieter müssen sich an klare gesetzliche Vorgaben halten. Hier erfährst du, wie du prüfst, ob eine Mieterhöhung zulässig ist.

Inhaltsverzeichnis

  • Mieterhöhung: In Kürze
  1. Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete
  2. Mieterhöhung wegen Modernisierungsmaßnahmen
  3. Mieterhöhung durch Staffel- oder Indexmietverträge
  • Mieterhöhung bei langjährigen Mietern
  • Sonderkündigungsrecht des Mieters

Mieterhöhung: In Kürze

Das deutsche Mietrecht schützt dich als Mieter vor drastischen Mieterhöhungen und legt klare Regeln fest, wann eine Mieterhöhung erlaubt ist. Wenn dein Vermieter eine Mieterhöhung ankündigt, solltest du unbedingt überprüfen, ob die gesetzlichen Vorgaben eingehalten wurden. Es gibt grundsätzlich drei Gründe, die eine Mieterhöhung rechtfertigen:

  • Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete
  • Erhöhung aufgrund energetischer oder wohnwertverbessernder Modernisierungen
  • Vertraglich vereinbarte Erhöhungen durch Staffel- oder Indexmietverträge
  1. Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete

Eine Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558 BGB) musst du in der Regel akzeptieren. Die ortsübliche Miete ist der Durchschnittspreis, der in den letzten sechs Jahren für vergleichbare Wohnungen in deiner Region vereinbart wurde. Mieten, die seit mehr als sechs Jahren unverändert sind, werden dabei nicht berücksichtigt. Das Gesetz schränkt jedoch ein, um wie viel die Miete erhöht werden darf, und setzt unter anderem eine Kappungsgrenze fest. Das bedeutet, dass sich die Kaltmiete innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 20 Prozent erhöhen darf, in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt liegt die Grenze bei 15 Prozent.

Du musst eine Erhöhung der Kaltmiete nur alle 15 Monate akzeptieren, sofern deine aktuelle Miete unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Unabhängig davon können sich deine Vorauszahlungen für Betriebskosten durch die Nebenkostenabrechnung erhöhen.

Vermieter muss Mieterhöhung schriftlich begründen

Bevor die Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete erhöht wird, musst du vom Vermieter ein Mieterhöhungsschreiben in Textform erhalten. Dieses Schreiben kann per Post, Fax oder E-Mail zugestellt werden, wobei der postalische Weg vorzuziehen ist. Wichtig ist: Ohne Begründung ist eine Mieterhöhung nicht rechtens. Im Schreiben muss der Vermieter erklären, warum die Miete erhöht wird. Er kann sich dabei auf verschiedene Punkte beziehen:

  • Mietspiegel: Der Vermieter kann auf den Mietspiegel der Kommune verweisen, der für Städte und Gemeinden über 50.000 Einwohner verpflichtend ist. Überprüfe, ob der angegebene Mietpreis in der für deine Wohnung geltenden Preisspanne liegt.
  • Auskünfte aus einer Mietdatenbank – Diese Methode ist jedoch selten relevant, da solche Datenbanken nicht weit verbreitet sind.
  • Gutachten eines Sachverständigen
  • Vergleichswohnungen: Der Vermieter kann drei Vergleichswohnungen benennen, um die neue Miete zu begründen.

Existiert ein qualifizierter Mietspiegel in deiner Kommune, muss der Vermieter diese Angaben liefern, auch wenn die Erhöhung anders begründet wird. Das Gesetz setzt zudem Fristen zur Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete: Die Miete kann erst ab dem Beginn des dritten Monats nach Erhalt des Erhöhungsschreibens erhöht werden.

Muss der Mieter der Mieterhöhung zustimmen?

Als Mieter hast du bei einer Mieterhöhung auch Pflichten: Ist das Mieterhöhungsschreiben inhaltlich und formal korrekt, musst du der Erhöhung spätestens bis Ende des zweiten Monats nach Erhalt des Schreibens zustimmen. Wenn du nicht zustimmst, kann der Vermieter auf Zustimmung klagen.

Beispiel: Du erhältst das Mieterhöhungsschreiben am 15. Januar. In diesem Fall musst du ab dem 1. April die erhöhte Miete zahlen. Die Zustimmung zur Mieterhöhung muss bis spätestens zum 31. März erfolgen. Hält sich der Vermieter nicht an die gesetzlichen Vorgaben oder fehlen grundlegende Formalien, ist das Mieterhöhungsschreiben unwirksam.

Formalien, die der Vermieter beachten muss:

  • Richtiges Absender
  • Korrektes Datum
  • Alle Mieter genannt
  • Datum, ab wann die neue Miete gilt
  • Vollmachtsurkunde im Original, falls ein Vertreter unterschreibt

Solltest du formale Fehler entdecken, ist es ratsam, das Schreiben von einem Profi überprüfen zu lassen. So bist du auf der sicheren Seite, wenn du der Mieterhöhung nicht zustimmen möchtest.

  1. Mieterhöhung wegen Modernisierungsmaßnahmen

Auch nach Modernisierungsmaßnahmen musst du in der Regel eine Mieterhöhung akzeptieren. Alle relevanten Maßnahmen sind in § 555b BGB geregelt und in verschiedene bauliche Veränderungen unterteilt:

  • Energetische Modernisierung (z.B. Fassadendämmung)
  • Einsparung nicht erneuerbarer Primärenergie (z.B. moderner Brennwertkessel)
  • Nachhaltige Reduktion des Wasserverbrauchs
  • Erhöhung des Gebrauchswerts der Mietsache
  • Verbesserung der Wohnverhältnisse (z.B. Einbau eines Fahrstuhls)
  • Modernisierungen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat
  • Herstellung neuen Wohnraums

Der Vermieter muss diese Modernisierungen nach § 555c BGB mindestens drei Monate vorher ankündigen und begründen. Anders als bei der Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete benötigt der Vermieter hier keine Zustimmung.

Wie hoch darf eine Mieterhöhung nach Modernisierung maximal sein?

Nach einer Modernisierung können maximal acht Prozent der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete umgelegt werden (§ 559 BGB). Die Mieterhöhung ist jedoch auf maximal drei Euro pro Quadratmeter begrenzt, wenn die Ursprungsmiete über sieben Euro pro Quadratmeter lag. Lag sie darunter, sind maximal zwei Euro Mieterhöhung pro Quadratmeter zulässig.

Mieter muss in Textform informiert werden

Wenn Modernisierungsarbeiten anstehen, musst du drei Monate vor den Arbeiten in Textform informiert werden. Der Vermieter muss dabei Auskünfte zu den Modernisierungsmaßnahmen geben, wie Art und Umfang der Maßnahmen, Beginn und Dauer der Modernisierung, die zu erwartende Mieterhöhung und voraussichtliche künftige Betriebskosten in absoluten Beträgen sowie einen Hinweis auf die Möglichkeit, wegen eines Härtefalls zu widersprechen.

Überprüfe dabei, welche Arbeiten als Modernisierungsmaßnahmen angegeben werden. Erst nach Abschluss der Modernisierungsmaßnahmen kann die Miete erhöht werden. Der Vermieter muss dich dann nochmals per Mieterhöhungsschreiben in Textform informieren. Mit Beginn des dritten Monats nach Erhalt des Schreibens ist die neue Miete fällig. Ausnahme: Wurden die Arbeiten nicht ordnungsgemäß angekündigt oder ist die Mieterhöhung zehn Prozent höher als im Ankündigungsschreiben, verlängert sich die Frist um sechs Monate.

Beispiel: Das Mieterhöhungsverlangen wegen einer abgeschlossenen Modernisierung erhältst du am 15. Januar. Die neue Miete ist somit frühestens ab dem 1. April fällig. Falls die Modernisierungsmaßnahmen nicht korrekt angekündigt wurden oder die neue Miete um mehr als zehn Prozent teurer ist als angekündigt, ist die höhere Miete erst ab dem 1. Oktober fällig.

Wie kann ich eine Mieterhöhung verhindern?

Eine Mieterhöhung zu verhindern ist schwer. Nur bei einem Härtefall kannst du den Modernisierungsmaßnahmen schriftlich widersprechen. Ein Härtegrund kann vorliegen, wenn die Miete nach der Modernisierung mehr als 50 Prozent deines Nettoeinkommens beträgt. In diesem Fall musst du die Modernisierung dulden, aber nicht die höhere Miete. Diese Ausnahme gilt jedoch nicht, wenn die Wohnung durch die Modernisierung nur in einen allgemein üblichen Zustand versetzt wird.

  1. Mieterhöhung durch Staffel- oder Indexmietverträge

Eine Mieterhöhung kann auch direkt im Mietvertrag vereinbart sein – diese muss der Vermieter dann nicht mehr gesondert ankündigen. Bei einer Staffelmiete erhöht sich die Miete jedes Jahr um einen festgelegten Betrag. Die Kappungsgrenze gilt hier nicht – nur die Mietpreisbremse kann die Staffeln nach oben begrenzen.

Achtung: Bei einem Staffelmietvertrag musst du keine Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete oder wegen Modernisierung befürchten. Diese darf der Vermieter dann nicht verlangen.

Bei einer Indexmiete kann sich deine Miete ebenfalls erhöhen, orientiert an der Entwicklung des Verbraucherpreisindex. Steigt dieser stark an, ist eine Mieterhöhung um denselben Prozentsatz zulässig.

Achtung: Auch hier ist eine Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete verboten. Modernisierungsmieterhöhungen sind in der Regel ebenfalls nicht möglich, außer der Vermieter muss eine Sanierung aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung durchführen.

Mieterhöhung bei langjährigen Mietern

Auch wenn du schon zehn Jahre oder länger in der Wohnung lebst, hast du bei einer Mieterhöhung keine zusätzlichen Rechte. Ist das Mieterhöhungsschreiben formell und inhaltlich korrekt, musst du der Mieterhöhung zustimmen. Eine Ausnahme gilt, wenn deine Wohnung bisher extrem günstig war. Der Vermieter muss die ortsübliche Vergleichsmiete bei einer Mieterhöhung nicht voll ausschöpfen.

Achtung: Der Vermieter darf die Miete auch für eine sehr lange Zeit nicht rückwirkend anheben, sondern nur für künftige Zeiträume.

Sonderkündigungsrecht des Mieters

Falls der Vermieter eine Mieterhöhung ankündigt, hast du immer ein Sonderkündigungsrecht, unabhängig davon, ob die Mieterhöhung berechtigt ist oder nicht. Die Kündigungsfrist beträgt dann zwei Monate. Kündigst du bis zum 15. eines Monats, endet das Mietverhältnis zum Ablauf des übernächsten Monats. Wenn du die Kündigung bis zum 15. Januar einreichst, endet der Mietvertrag am 31. März.

Achtung: Der Vermieter darf die Miete bis zum Ende des Mietverhältnisses nicht erhöhen.

Fazit

Mieterhöhungen unterliegen strengen rechtlichen Vorgaben. Es ist daher ratsam, das Mieterhöhungsschreiben genau zu prüfen und bei Unsicherheiten rechtlichen Rat einzuholen. So kannst du sicherstellen, dass die Mieterhöhung gerechtfertigt und die neuen Kosten für dich tragbar sind.

Mietbremse - "was wo wie"

Mietpreisbremse 2024 – aktuelle Regelungen einfach erläutert

Mit der Mietpreisbremse strebt die Bundesregierung an, die Mieten in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt zu begrenzen. Wo sie gilt und welche Pflichten Vermieter erfüllen müssen, erfährst du hier.

Zusammengefasst:

Die Mietpreisbremse wurde 2015 eingeführt und nach einer Verlängerung zunächst bis 2025 festgelegt. Gemäß den Plänen der Bundesregierung soll sie nun bis 2029 verlängert werden. Gemeinden mit einem angespannten Wohnungsmarkt können für fünf Jahre eine Mietpreisbegrenzung einführen. Bei Neuvermietungen darf die Miete maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. In bestimmten Ausnahmefällen gilt die Mietpreisbremse nicht.

Wie funktioniert die Mietpreisbremse?

Was ist die Mietpreisbremse? Bis wann gilt die Mietpreisbremse? Wo gilt die Mietpreisbremse? Wie wird die ortsübliche Vergleichsmiete berechnet? Gilt die Mietpreisbremse auch bei möblierten Wohnungen? Was ist mit Staffelmiete und Indexmiete? Was passiert bei einem Verstoß gegen die Mietpreisbremse?

Was ist die Mietpreisbremse?

Mit der Mietpreisbremse darf die Miete bei einer Wiedervermietung in der Regel höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Diese Mietpreisbindung ist ein bedeutendes Instrument zum Schutz von Mietern in angespannten Wohnungsmärkten und soll helfen, die Mieten auf einem angemessenen Niveau zu halten. Die Grundlage dafür bilden die gesetzlichen Bestimmungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Ausnahmen von den gesetzlichen Regelungen gibt es vor allem bei Neubauten und umfassend modernisierten Wohnungen, für die die Mietpreisbegrenzung nicht gilt. Der Vermieter kann die Miethöhe bei einer Wiedervermietung frei bestimmen. Seit 2015 können die Bundesländer die Mietpreisbremse in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt selbst festlegen. Wenn sie sich dafür entscheiden, gilt sie für maximal fünf Jahre – danach wird neu entschieden.

Bis wann gilt die Mietpreisbremse?

Im April 2024 gab die Bundesregierung eine geplante Verlängerung der Mietpreisbremse bekannt, die bis 2029 gelten soll. Der Eigentümerverband Haus und Grund kündigte an, diesbezüglich vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Zuvor galt die Mietpreisbindung bis 2025. Seit der Einführung im Jahr 2015 sollten die Mieten zunächst nur für fünf Jahre bis Ende 2020 gedeckelt sein. Der Gesetzgeber entschied sich jedoch für eine Verlängerung und verschärfte die Regelungen zur Mietpreisbremse im April 2020 weiter.

In vielen Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt gelten auch Regelungen für bestehende Mietverträge. Die Kappungsgrenze wurde innerhalb von drei Jahren von 20 auf 15 Prozent gesenkt.

Wo gilt die Mietpreisbremse?

Bundesland

Mietpreisbremse gilt

Gibt es eine Kappungsgrenze?

Baden-Württemberg

01.11.2015 bis 30.06.2025 in 89 Städten und Gemeinden, wie Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim und Freiburg.

Bayern

07.08.2019 bis 31.12.2025 in 208 Gemeinden, darunter München, Nürnberg, Augsburg, Regensburg, Ingolstadt, Würzburg und Fürth.

Berlin

01.06.2015 bis 31.05.2025 im gesamten Bundesland. Zusätzlich gilt seit Februar 2020 der Mietendeckel

Brandenburg

04.04.2019 bis 31.12.2025 in 19 Gemeinden, darunter Potsdam, Falkensee und Teltow.

Bremen

01.12.2015 bis 30.11.2025 – gilt nicht in Bremerhaven.

Hamburg

01.07.2018 bis 30.06.2025 in ganz Hamburg.

Hessen

28.06.2019 bis 25.11.2025 in 49 Kommunen, darunter Frankfurt, Darmstadt, Kelkheim (Taunus), Marburg, Offenbach und Wiesbaden

Mecklenburg-Vorpommern

01.10.2023 bis 30.09.2028 in Rostock und Greifswald.

Niedersachsen

01.12.2016 bis 31.12.2025 in 18 Kommunen, darunter Hannover, Braunschweig, Wolfsburg und Osnabrück sowie auf den sieben ostfriesischen Inseln.

Nordrhein-Westfalen

01.07.2015 bis 30.06.2025 in 18 Kommunen, darunter Köln, Düsseldorf, Münster und Bonn.

Rheinland-Pfalz

08.10.2015 bis 07.10.2025 in Mainz, Trier, Landau und Ludwigshafen.

Sachsen

13.07.2022 bis 31.12.2025 in Dresden und Leipzig.

Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein

Thüringen

01.02.2021 bis 31.12.2025 in Erfurt und Jena.

Wie wird die ortsübliche Vergleichsmiete berechnet?

Wenn eine Mietpreisbremse gilt, werden die Mietpreise anhand der örtlichen Vergleichsmiete berechnet. In den meisten Städten und Gemeinden gibt der örtliche Mietspiegel darüber Auskunft, wie hoch diese Miete ist. Am 1. Juli 2022 trat das neue Mietspiegelreformgesetz in Kraft, wonach alle Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern verpflichtet sind, einen Mietspiegel zu erstellen. Durch Mietspiegel soll eine rechtssichere Abbildung der ortsüblichen Vergleichsmiete gewährleistet werden. Vermieter und Mieter müssen Angaben über ihre Mietwohnung und die Höhe ihrer Miete machen – bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro.

Bei der Vergleichsmiete handelt es sich immer um die Nettokaltmiete, die seit 2020 die vorangegangenen sechs Jahre umfasst. Bis 2020 betrug der Betrachtungszeitraum vier Jahre.

Was gilt für Gebiete ohne Mietspiegel?

In Gebieten ohne Mietspiegel können Vergleichsdatenbanken von Vermieter- und Mietverbänden oder vergleichbare statistische Erhebungen zur ortsüblichen Miete herangezogen werden. Auch ein Sachverständigengutachten kann als Grundlage dienen (§ 558a II 3 BGB). Gibt es keinen Mietspiegel, kann eine Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete auch durch den Verweis auf drei vergleichbare Wohnungen gestützt werden (§ 558a II Nr. 4 BGB).

Fragen zur Mietpreisbremse

Wann gilt die Mietpreisbremse nicht?

In der Regel müssen sich Vermieter bei einer geltenden Mietpreisbremse daran halten. Allerdings gibt es Ausnahmen, in denen die Mietpreisbindung nicht greift:

  • Eine einmal erreichte Miethöhe bleibt bestehen. War die Miete des Vormieters bereits mehr als 10 Prozent über dem Mietspiegel, darf die gleiche Miethöhe auch bei einer Neuvermietung vereinbart werden (§ 556e Abs. 1 BGB).
  • In den letzten drei Jahren vor Mietbeginn wurden umfassende Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt (§ 556e Abs. 2 BGB).
  • Die Wohnung ist ein Neubau: Als Neubau gelten Wohnungen und Häuser, die erstmals nach dem 1. Oktober 2014 genutzt und vermietet wurden (§ 556f Satz 1 BGB).
  • Es gab zuvor eine umfassende Modernisierung: Als umfassend zählt eine Modernisierung, wenn die Wohnung so viel erneuert wurde, dass sie einem Neubau gleichgestellt werden kann (§ 556f Satz 2 BGB). Dies wird in der Regel angenommen, wenn die Kosten dafür etwa einem Drittel der Kosten eines Neubaus entsprechen. So kann der Vermieter eine Mieterhöhung nach Modernisierung begründen.

Trifft eine dieser Ausnahmen zu, kann der Vermieter mehr als 10 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen. Seit dem 1. Januar 2019 hat der Vermieter eine Auskunftspflicht (§ 556g Abs. 1a Satz 2 BGB) und muss bei einer Wiedervermietung dem Mieter vor Mietbeginn unaufgefordert schriftlich mitteilen, warum die Miete höher ist. Dabei reicht es, wenn er zum Beispiel mitteilt, dass es sich um die erste Vermietung nach einer umfassenden Modernisierung handelt, so das Urteil des BGH (Urteil v. 18.5.2022, VIII ZR 9/22).

Achtung: Die Auskunftspflicht gilt nur für Wiedervermietungen ab dem 1. Januar 2019, nicht rückwirkend.

Muss der Vermieter Auskunft über die Miete des Vormieters geben?

Zweifelt der Mieter die Miethöhe seines Vormieters ausdrücklich an und verlangt vor Mietbeginn den vorherigen Mietvertrag, muss der Vermieter diese Angaben machen (BGH, Urt. v. 28.3.2023, Az.: VIII ZR 9/22).

Gilt die Mietpreisbremse auch bei möblierten Wohnungen?

Die Mietpreisbremse gilt auch bei möblierten Wohnungen, sofern die Wohnung unbefristet vermietet wird. Bei Zeitmietverträgen mit einer Dauer von mehr als sechs Monaten greift die Mietpreisbremse ebenfalls. Vermieter von möblierten Wohnungen dürfen höchstens 10 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen. Zusatzleistungen wie die Nutzung einer Sauna oder eines Pools erhöhen die Vergleichsmiete nicht. Eine Erhöhung ist möglich, wenn sie in der Gegend üblich sind. Das Angebot eines möblierten Zimmers führt zu einem Möblierungszuschlag von etwa 20 Euro (Schleswig-Holsteinisches OLG, Az.: 4 U 13/19).

Was ist mit Staffelmiete und Indexmiete?

Eine Vereinbarung über eine Staffelmiete oder Indexmiete ist auch bei einer Mietpreisbremse zulässig. Die Staffelung der Miete bzw. die Indexmiete muss jedoch ebenfalls die Vorgaben der Mietpreisbremse einhalten. Eine Staffelmietvereinbarung darf beispielsweise nicht zu einer Miethöhe führen, die um mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt.

Was passiert bei einem Verstoß gegen die Mietpreisbremse?

Hält sich der Vermieter nicht an die Mietpreisbremse, gilt die vereinbarte Miete als unwirksam. Dies bedeutet, dass der Mieter einen Teil der Miete zurückfordern kann. Die Rückforderung gilt rückwirkend bis zum Zeitpunkt, ab dem der Mieter die zu hohe Miete schriftlich gerügt hat. Wichtig: Bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse muss der Mieter eine Verwirkungsklausel in Kauf nehmen. Das heißt, dass er nur bis zu maximal 30 Monate zurück das Geld zurückfordern kann.

Wann darf ich die Miete mindern und was ist zu beachten

Mietminderung – Wann darfst du deine Miete kürzen?

Die Mietminderung ist ein Thema, das sowohl Mieter als auch Vermieter betrifft. Wenn in deiner Mietwohnung ein erheblicher Mangel auftritt, hast du das Recht, die Miete zu kürzen, bis der Mangel behoben ist. Oft ist es jedoch schwierig, festzulegen, wie stark die Miete gemindert werden darf. Zudem kann auch der Vermieter einer Minderung widersprechen.

Inhaltsübersicht

  • Was bedeutet Mietminderung?
  • Wann darfst du die Miete mindern?
  • Wie gehst du bei einer Mietminderung vor?
  • Vorsicht bei ungerechtfertigter Mietminderung
  • Kannst du die Miete auch rückwirkend mindern?
  • Was kannst du tun, wenn dein Mieter die Miete mindert?
  • FAQ Mietminderung

Was bedeutet Mietminderung?

Mietminderung betrifft sowohl Mieter als auch Vermieter. Tritt ein erheblicher Mangel in deiner Mietwohnung auf, kannst du die Miete mindern. Und zwar so lange, bis der Mangel behoben ist. Typische Mängel, die eine Mietminderung rechtfertigen, sind Schimmel in der Wohnung, eine defekte Heizung, anhaltender Baustellenlärm, Legionellen im Trinkwasser, ständige Baustellen oder ständiger Gestank im Treppenhaus. Die Schwierigkeit besteht darin, dass die Höhe der Mietminderung nicht einheitlich geregelt ist. Mietminderungstabellen basieren lediglich auf den Urteilen verschiedener Gerichte und bieten daher nur Anhaltspunkte, keine verlässlichen Informationen.

Wie hoch darf die Mietminderung sein?

Die Höhe der Mietminderung muss immer anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls ermittelt werden. Im Wesentlichen hängt es davon ab, wie stark die Mängel die Nutzung der Wohnung beeinträchtigen. Ist eine Wohnung aufgrund eines Mangels völlig unbewohnbar, kann eine Minderung von bis zu 100 Prozent möglich sein.

Wann darfst du die Miete mindern?

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) legt keine spezifischen Fälle fest, wann du die Miete mindern kannst. Es bestimmt lediglich, dass eine Mietminderung möglich ist, wenn der „vertragsgemäße Gebrauch“ der Wohnung erheblich eingeschränkt ist. Die Mietminderung ist ab dem Zeitpunkt erlaubt, an dem der Mangel auftritt. Der Mangel muss dem Vermieter mit einer Mängelanzeige mitgeteilt werden.

Wie gehst du bei einer Mietminderung vor?

Du solltest die Miete nicht unkommentiert kürzen. Informiere zunächst den Vermieter über den Mangel – möglicherweise weiß dieser noch nichts davon. Der Vermieter muss dann umgehend handeln und den Mangel beseitigen. Um den Mangel zu beheben, empfiehlt es sich, dem Vermieter eine angemessene Frist zu setzen. Diese liegt nach Meinung vieler Experten meist bei drei bis vier Tagen. Eine gesetzliche Regelung zur Fristlänge gibt es jedoch nicht.

Vorsicht bei ungerechtfertigter Mietminderung

Bevor du eine Mietminderung in Betracht ziehst, ist es ratsam, sich von einem Experten beraten zu lassen – sei es ein Fachanwalt oder der Mieterbund. Denn ungerechtfertigte Mietminderungen bergen das Risiko, dass der Vermieter dich verklagt und du den nicht gezahlten Betrag zurückzahlen musst. Weigerst du dich, kann der Vermieter dir im Extremfall sogar kündigen.

Kannst du die Miete auch rückwirkend mindern?

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine rückwirkende Mietminderung möglich. Der Bundesgerichtshof verhandelte einen Fall (Az.: III ZR 100/18), in dem ein Mieter seinem Vermieter einen Mangel meldete, der über mehrere Jahre nicht behoben wurde. Der rechtlich unwissende Mieter war der Meinung, dass eine Mietminderung vom Vermieter genehmigt werden müsse, was dieser jedoch ablehnte. Später bekam der Mieter höchstrichterlich Recht: Eine Mietminderung ist ab dem Zeitpunkt möglich, ab dem die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache gemindert oder aufgehoben ist (§ 536 BGB) und der Mangel dem Vermieter angezeigt wurde (§ 536c Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 BGB). Folglich ist auch eine rückwirkende Mietminderung möglich.

Bevor es zu einer solchen Konfrontation kommt, sollten Mieter und Vermieter jedoch versuchen, die Angelegenheit gütlich zu lösen. In vielen Fällen findet sich eine Lösung, mit der beide Parteien gut leben können.

Was kannst du tun, wenn dein Mieter die Miete mindert?

Sobald dein Mieter einen Mangel und eine Mietminderung anzeigt, solltest du als Vermieter umgehend handeln. Zuerst ist zu prüfen, ob der vom Mieter behauptete Mangel tatsächlich vorliegt. Unerhebliche Mängel, die den Gebrauchswert der Wohnung nicht wesentlich beeinträchtigen, rechtfertigen keine Mietminderung. Was aber unerheblich ist und was nicht, ist oft eine Streitfrage zwischen Mietern und Vermietern. Zudem ist zu prüfen, ob der Mieter den Mangel durch unsachgemäßen Gebrauch der Mietsache selbst verschuldet hat. Ist dies der Fall, hat der Mieter kein Anrecht auf Mietminderung und muss die Kosten für die Schadensbeseitigung tragen.

War ein Mangel bei Vertragsabschluss bekannt und hat der Mieter diesen akzeptiert, ist die mangelhafte Wohnung der geschuldete Vertragsgegenstand, und eine Mietminderung ist dann nicht möglich. Wird eine Immobilie energetisch saniert, hat der Mieter in den ersten drei Monaten der Arbeiten kein Anrecht auf Mietminderung, beispielsweise wegen Baulärms.

Welche Gründe gibt es für eine Mietminderung?

Immer dann, wenn ein nicht unerheblicher Mangel eine Abweichung vom vertraglich vereinbarten Zustand verursacht, ist eine Mietminderung möglich.

Wie hoch darf die Mietminderung sein?

Es gibt keine konkreten Berechnungsregeln, wie hoch eine Mietminderung sein darf. Je schwerwiegender der Mietmangel, desto höher kann die Mietminderung ausfallen.

Muss der Vermieter die Mietminderung genehmigen?

Nein, der Mieter muss dem Vermieter den Mangel mitteilen und kann für die Zeit, in der der Mangel vorlag, die Miete eigenmächtig mindern.

Muss die Mietminderung zurückbezahlt werden, sobald der Mangel beseitigt wurde?

Nein, die Miete ist für die Zeit ab Auftreten des Mangels bis zur Beseitigung gemindert. Erst wenn der Mangel beseitigt wurde, ist wieder die volle Miete zu zahlen.

Ist eine rückwirkende Mietminderung möglich?

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Miete auch rückwirkend gemindert werden. Voraussetzung ist, dass dem Vermieter der Mangel mitgeteilt wurde.

Gibt es Alternativen zur Mietminderung?

Wenn der Vermieter trotz Mitteilung und Fristsetzung den Mangel nicht beseitigt, kannst du als Mieter eine Ersatzvornahme vornehmen, indem du selbst einen Handwerker beauftragst und die Kosten mit dem Vermieter abrechnest.

Einhalten von Ruhezeiten

Hausordnung: Diese Ruhezeiten musst du als Mieter einhalten

Die Ruhezeiten in der Hausordnung sollen das Wohlbefinden der Bewohner fördern und das harmonische Zusammenleben im Mehrfamilienhaus erleichtern. In der Realität führen sie jedoch oft zu Konflikten. Hier erfährst du, welche Ruhezeiten für Mieter gelten und was während der Mittags- und Nachtruhe dennoch erlaubt ist.

Übersicht

  • Welche Ruhezeiten sind in der Hausordnung festgelegt?
  • Was gilt als Ruhestörung?
  • Staubsaugen
  • Bohren
  • Wäsche waschen
  • Nachts duschen
  • Kinderlärm
  • Partylärm
  • Was passiert, wenn Mieter die Ruhezeiten nicht einhalten?

Welche Ruhezeiten sind in der Hausordnung festgelegt?

Ruhezeiten sind nicht bundesweit einheitlich geregelt, sondern variieren zwischen den Bundesländern und sogar Gemeinden. Die jeweiligen Verordnungen bilden die gesetzliche Grundlage für die Ruhezeiten und können sich daher unterscheiden. Die Nachtruhe ist zum Beispiel im Immissionsschutzgesetz der Länder festgeschrieben. Die gültigen Ruhezeiten kannst du im Bürgerbüro deiner Stadt- oder Gemeindeverwaltung einsehen.

Die Hausordnung kann diese Ruhezeiten erweitern. In der Regel beinhaltet sie jedoch folgende Zeiten:

  • Nachtruhe zwischen 22 Uhr und 6 Uhr
  • Mittagsruhe zwischen 12 Uhr und 15 Uhr
  • ganztägiges Ruhegebot an Sonn- und Feiertagen

Darüber hinaus können in der Hausordnung zusätzliche Ruhezeiten für laute Renovierungsarbeiten oder Veranstaltungen festgelegt werden. Als Mieter solltest du die Hausordnung kennen und die Regeln einhalten, um ein angenehmes Zusammenleben mit den Nachbarn zu fördern und Konflikte mit René Wege Immobilien Management zu vermeiden.

Was gilt als Ruhestörung?

Auch während der Ruhezeiten ist absolute Stille in der Mietwohnung nicht erforderlich. Normale Wohngeräusche wie Gespräche, Fernsehen oder Musik sind erlaubt, solange sie Zimmerlautstärke nicht überschreiten. Alles darüber hinaus kann als Ruhestörung gelten und mit einem Bußgeld geahndet werden.

Wie laut ist Zimmerlautstärke?

Als Richtwerte für Zimmerlautstärke gelten während der Nachtruhe höchstens 30 Dezibel (dB) und während der Mittagsruhe maximal 40 dB. Diese Werte beziehen sich auf die Lautstärke beim Nachbarn. Dementsprechend liegen die Grenzwerte für die Geräuschquelle zwischen 60 und 80 dB. Zur Veranschaulichung: Gespräche sind etwa 60 Dezibel laut, ein Fernseher auf normaler Lautstärke liegt bei rund 65 dB. Ein älterer Staubsauger auf voller Leistung könnte die 80 Dezibel überschreiten.

Was als Lärmbelästigung empfunden wird, hängt stark von der Dämmung des Hauses ab. Eine konkrete gesetzliche Grundlage gibt es nicht. Das Landgericht Hamburg entschied: „Erst wenn die Lautstärke über das hinausgeht, was unter Einbeziehung der baulichen Verhältnisse nicht mehr als normales Wohngeräusch in die Nachbarwohnung dringt, wird das Maß der Zimmerlautstärke überschritten.“

Generell gilt: Fühlen sich Mieter durch Geräusche während der Ruhezeiten gestört, sollte ein Gespräch mit den Nachbarn die erste Option sein, auch wenn die Tätigkeiten rechtlich erlaubt sind.

Darf ich während der Ruhezeiten, sonntags und an Feiertagen saugen?

Ein Staubsauger ist ein typisches Haushaltsgerät und darf daher jederzeit genutzt werden, auch während der Ruhezeiten. Wichtig ist, dass der Staubsauger die Grenzwerte für Zimmerlautstärke nicht überschreitet, was bei sehr alten Geräten nicht immer der Fall ist. Zudem sollte das Staubsaugen nicht zu lange dauern.

Achtung: Das Saugen des Autos ist an Sonntagen, Feiertagen und werktags während der Ruhezeiten draußen nicht erlaubt. In einigen Bundesländern sind diese Regelungen jedoch gelockert. So ist das Saugen des Autos an Tankstellen in Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein auch sonntags erlaubt.

Darf ich während der Ruhezeiten, sonntags und an Feiertagen bohren?

Bohren ist während der Ruhezeiten sowie an Sonn- und Feiertagen nicht erlaubt, da es die zulässige Lautstärke in der Regel überschreitet. Bei anhaltender Lärmbelästigung kann dies ein Grund für eine Mietminderung sein.

In einigen Bundesländern ist es jedoch erlaubt, handwerkliche Tätigkeiten auch während der Ruhezeiten durchzuführen, wenn sie aus Sicherheitsgründen oder wegen dringender Reparaturen notwendig sind. Darunter fallen auch lärmintensive Arbeiten wie Bohren oder Hämmern. Auch hier gilt: Der Lärmverursachende sollte sich auf das Nötigste beschränken.

Darf ich während der Ruhezeiten, sonntags und an Feiertagen Wäsche waschen?

Die Hausordnung legt oft fest, wann Waschmaschine und Trockner laufen dürfen. Prinzipiell sollten Mieter ihre Wäsche in ihrer Wohnung waschen können, wann es ihnen zeitlich passt (LG Aachen – Az.: 7 S 46/03). Ein Gericht in Köln entschied, dass Waschmaschinen auch am Sonntag laufen dürfen (Az.: 16 Wx 165/00). Dennoch betonen die meisten Gerichte, dass die Geräte während der Ruhezeiten nicht betrieben werden sollten.

Das Landgericht Frankfurt entschied, dass die Geräte während der Nachtruhe nicht laufen dürfen, da sie die Ruhe stören würden (Az.: 2/25 O 359/89). Für Berufstätige können Ausnahmen gelten – ein höchstrichterliches Urteil gibt es dazu jedoch noch nicht.

Darf ich während der Nachtruhe duschen?

Bisher waren sich die Gerichte meist einig, dass Duschen und Baden nach 22 Uhr nicht verboten werden kann. Das Landgericht Köln (Az.: 1 S 304/96) wies eine fristlose Kündigung einer Vermieterin zurück, die wegen nächtlicher Badegeräusche erfolgt war. Eine Klausel, die Duschen zwischen 22 und 4 Uhr verbietet, hielten die Richter für unwirksam, da sie den Mieter unangemessen benachteilige. Waschen gehört zu einem hygienischen Mindeststandard, und die Geräusche von Wasser sind normale Wohngeräusche, die akzeptiert werden müssen.

Die Gerichte sind sich jedoch uneins, ob für nächtliches Duschen zeitliche Grenzen gelten. Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied, dass nachts 30 Minuten für Duschen und Baden ausreichen müssen. Ein Dauerduschen von 3 Stunden sei unzulässig.

Darf der Vermieter Kinderlärm während der Ruhezeiten untersagen?

Ein schreiendes Baby erreicht über 80 Dezibel, und tobende Kinder können für Nachbarn schnell laut werden. Zwar gelten auch für Kinderlärm grundsätzlich die Ruhezeiten in der Hausordnung. Doch laut Bundesgerichtshof müssen Nachbarn Kinderlärm im Interesse einer kinderfreundlichen Umgebung hinnehmen (BGH – Az. V ZR 62/91). Ein Baby darf also auch während der Nachtruhe schreien, und Kinder dürfen während der Mittagsruhe spielen. Eltern sollten jedoch darauf achten, dass die Lärmbelästigung für die Nachbarn im Rahmen bleibt. Das Amtsgericht Neuss betonte, dass ein Mehrfamilienhaus kein Kloster sei, und Kinder nicht wie junge Hunde an die Kette gelegt werden können (Az.: 36 C 232/88, WM 88, 264).

Partylärm am Wochenende: Wie lange dürfen die Nachbarn feiern?

Auch am Wochenende gilt: ab 22 Uhr ist Nachtruhe. Die Party sollte also ab 22 Uhr in Zimmerlautstärke fortgeführt werden.

Es gibt einige Möglichkeiten, um die Party länger laufen zu lassen, ohne die Nachbarn zu stören:

  • Informiere den Vermieter und die Nachbarn vorher, vor allem wenn es lauter wird.
  • Beteilige die Nachbarn an der Party, so dass sie sich nicht über den Lärm beschweren.
  • Verlege die Grillparty nach 22 Uhr ins Haus oder dämpfe draußen die Lautstärke.

Weitere Tätigkeiten, die die Ruhezeiten stören können:

Auch andere lärmverursachende Tätigkeiten können während der Mittagszeit und nachts stören. Werden diese Arbeiten draußen durchgeführt, kann das gesamte Wohngebiet betroffen sein.

  • Rasenmähen und Laubbläser: Ein Rasenmäher und ein Laubbläser erzeugen Lärm von etwa 90 Dezibel – zu laut für die Ruhezeiten. Daher sollten diese Geräte nur vor oder nach der Mittagszeit genutzt werden.
  • Musizieren: Musizieren ist grundsätzlich erlaubt, sollte jedoch in angemessener Zimmerlautstärke stattfinden. Musikinstrumente überschreiten häufig die Grenzwerte. Manche Hausordnungen verbieten Musizieren während der Ruhezeiten komplett.
  • Musik hören: Musik sollte während der Ruhezeiten ebenfalls nur in angemessener Lautstärke gespielt werden. Um eine Ruhestörung zu vermeiden, empfiehlt es sich, Kopfhörer zu verwenden.

Link-Tipp

Erfahre mehr darüber, wann du wegen anhaltendem Lärm eine Mietminderung fordern kannst: JETZT ansehen:

Was passiert, wenn sich Mieter nicht an die Ruhezeiten halten?

Hält sich ein Mieter wiederholt nicht an die Ruhezeiten, kann der Vermieter einschreiten. Ob die Hausordnung Teil des Mietvertrags ist oder nur als Hinweis im Treppenhaus hängt, spielt dabei eine Rolle:

  • Hausordnung im Mietvertrag (rechtlich bindend): Der Vermieter kann den Mieter abmahnen und bei wiederholten Verstößen fristlos kündigen.
  • Hausordnung als Aushang im Treppenhaus (Hinweise zum Verhalten): Der Vermieter kann erst nach wiederholten und schweren Verstößen abmahnen.

Eine andauernde Ruhestörung kann auch das Ordnungsamt einschalten. Je nach Landesverordnung kann für Lärmbelästigung ein Bußgeld im niedrigen dreistelligen Bereich fällig werden. Die gesetzliche Obergrenze laut Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) liegt bei 5.000 Euro.

Welche Pflichten hat der Mieter

Die neun wichtigsten Pflichten, die du als Mieter beachten solltest, damit dein Mietverhältnis reibungslos abläuft.

Übersicht Mieterpflichten:

  1. Mietkaution zahlen
  2. Pünktlich Miete zahlen
  3. Mängel melden
  4. An die Hausordnung halten
  5. Heizpflicht
  6. Untermieter oder Umbauten: Vermieter fragen
  7. Schönheitsreparaturen durchführen
  8. Reparaturkosten bei übermäßigem Verschleiß übernehmen
  9. Pflichten bei der Wohnungsübergabe
  10. Mietkaution zahlen
    Direkt zu Beginn des Mietverhältnisses bist du verpflichtet, eine Mietkaution zu zahlen, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Die Höhe darf maximal drei Monatsmieten betragen. Du hast allerdings das Recht, die Kaution in den ersten drei Mietmonaten in gleichmäßigen Raten zu überweisen.

Link-Tipp:
Informationen darüber, was Vermieter mit der Kaution machen dürfen und worauf du bei der Rückzahlung achten solltest, findest du auf unserer Themenseite zur Kaution. Zudem erklären wir eine Alternative zur normalen Mietkaution, die Mietbürgschaft.
JETZT mehr erfahren!

  1. Pünktlich Miete zahlen
    Deine Hauptpflicht ist es, die Miete und die Nebenkosten, sofern vereinbart, regelmäßig und pünktlich zu zahlen. Spätestens am dritten Werktag des Monats solltest du die Überweisung bei deiner Bank anweisen (BGH VIII ZR 222/15).
    Kommt es hier zu Verstößen, droht dir im schlimmsten Fall eine fristlose Kündigung. Diese kann der Vermieter aussprechen, wenn du zweimal hintereinander die Miete nicht oder nur teilweise zahlst und der Mietrückstand mehr als eine Monatsmiete beträgt. Gleiches gilt, wenn über einen längeren Zeitraum ein Mietrückstand entsteht, der mehr als zwei Monatsmieten beträgt. Auch fortwährende unpünktliche Mietzahlungen können zur Kündigung führen.
  2. Mängel melden
    Du hast nicht nur das Recht, dass der Vermieter Mängel beseitigt, sondern auch die Pflicht, diese zu melden. Tust du das nicht und es entstehen Folgeschäden, könntest du unter Umständen sogar schadensersatzpflichtig werden.

Link-Tipp:
Wie du deinen Vermieter korrekt auf Mängel hinweist, erfährst du in unserem Artikel zur Mängelanzeige.
JETZT mehr erfahren!

  1. An die Hausordnung halten
    Es ist wichtig, Rücksicht aufeinander zu nehmen, insbesondere beim Thema Lärm. Es gibt kein Recht, gelegentlich laut zu feiern, und auch Musik in Disco-Lautstärke ist nicht akzeptabel. Kinderlärm müssen die Mitbewohner allerdings in der Regel hinnehmen.
    Ebenso sollte das Treppenhaus nicht als Lagerort für Unrat genutzt werden. Besonders schwere Verfehlungen können auch hier zu einer Kündigung führen.

Link-Tipp:
Von Kehrwoche bis Duschverbot – Mieter können zu so einigem verpflichtet werden. In unserem Artikel erfährst du, was in der Hausordnung stehen darf und welche Regelungen du nicht hinnehmen musst.
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  1. Heizpflicht
    Du hast nicht nur das Recht auf eine funktionierende Heizung, sondern auch die Pflicht, diese zu betreiben. Denn bei schlechter oder fehlender Beheizung können Schimmel oder eingefrorene Rohre entstehen, und du müsstest im schlimmsten Fall Schadensersatz leisten.
  2. Untermieter oder Umbauten: Vermieter fragen
    Du kannst in deiner Mietwohnung nicht nach Belieben schalten und walten. Größere Ein- und Umbauten sind nur mit Erlaubnis des Vermieters erlaubt. Selbst wenn du auf eigene Kosten das Bad sanieren möchtest, müssen solche Einbauten vom Vermieter genehmigt werden, da sie sein Eigentum sind. Diese Fälle sollten detailliert schriftlich geregelt werden, um späterem Streit vorzubeugen.
    Kleinere Änderungen, wie die farbliche Gestaltung der Wände, kannst du ohne Rückfrage vornehmen. Auch das lose Verlegen eines neuen Bodenbelags ist unproblematisch, wobei der Vermieter fordern kann, dass der ursprüngliche Zustand zum Ende des Mietverhältnisses wiederhergestellt wird. Neue Mitbewohner oder Untermieter dürfen in der Regel ebenfalls nicht ohne Erlaubnis des Vermieters einziehen.
  3. Schönheitsreparaturen durchführen
    Gesetzlich ist der Vermieter für den Erhalt der Mietsache verantwortlich, einschließlich der Schönheitsreparaturen wie typischen Malerarbeiten. Allerdings kann im Mietvertrag festgelegt werden, dass du diese Arbeiten übernimmst. Es ist wichtig zu prüfen, ob die Renovierungsklausel im Mietvertrag wirksam ist, da viele Klauseln aufgrund zu kurzer oder starrer Fristen unwirksam sind. Ist die Klausel allerdings wirksam, bist du in der Pflicht.
  4. Reparaturkosten bei übermäßigem Verschleiß übernehmen
    Bei Renovierungen aufgrund normalen Verschleißes ist üblicherweise der Vermieter zuständig. Das gilt beispielsweise, wenn ein vom Vermieter gestellter Teppichboden nach vielen Jahren erneuert werden muss. Bei übermäßigem Verschleiß, etwa wenn ein hochwertiger Teppichboden schon nach ein bis zwei Jahren stark abgenutzt ist, haftest du für den Schaden.
  5. Pflichten bei der Wohnungsübergabe
    Enthält dein Mietvertrag eine wirksame Schönheitsreparatur-Klausel, musst du bei Auszug nur dann die Arbeiten durchführen, wenn diese aufgrund des Wohnungszustands fällig sind. Bei leichten Abnutzungserscheinungen musst du nichts tun. Ist die Klausel unwirksam, bist du nur verpflichtet, die Wohnung besenrein zu übergeben.

Kündigungs-Mustervorlagen (Ab 15.04.2025 abrufbar)

 

Mietvertrag kündigen: Wenn du aus einer Mietwohnung ausziehst, ist es wichtig, vorher den Mietvertrag zu kündigen. Fehler bei der Kündigung können teuer werden.

Mietvertrag kündigen: Musterkündigungsschreiben „Möchtest du deine Wohnung kündigen“? Lade unser Musterkündigungsschreiben für die Kündigung deiner Wohnung an den Vermieter herunter.

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Mietvertrag kündigen: Das musst du beachten „Willst du als Mieter deinen Mietvertrag kündigen“, musst du die gesetzlichen Regelungen einhalten.

  1. Kündigungsfristen beachten

    Bei einem unbefristeten Mietvertrag kannst du mit einer gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen. Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingehen und immer schriftlich erfolgen. Nur in Ausnahmefällen ist eine fristlose Kündigung möglich, beispielsweise, weil die Wohnung aufgrund eines schweren Mangels unbewohnbar wird. Der Vermieter darf nur in Ausnahmefällen kündigen. Je nach Länge des Mietverhältnisses gelten gestaffelte Kündigungsfristen von bis zu neun Monaten.

  2. Wie schreibt man eine Kündigung für den Mietvertrag?

    Die Kündigung des Mietvertrags muss immer schriftlich auf Papier erfolgen. Mündliche Kündigungen oder Kündigungen per Fax, SMS oder E-Mail genügen nicht. Das Kündigungsschreiben muss an den Vermieter adressiert und von allen Hauptmietern unterschrieben werden. Andernfalls ist die Kündigung laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) unwirksam (§ 568 BGB). Willst du deinen Mietvertrag kündigen? Lade jetzt unser Musterformular zum Ausfüllen herunter. Bestimmte Gründe für die Kündigung des Mietvertrags musst du als Mieter nicht angeben. „Damit eine Kündigung wirksam ist, genügt es im Grunde, den Willen zur Kündigung schriftlich klar zum Ausdruck zu bringen“, sagt Jens Hermann, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht bei der Nürnberger Kanzlei Magold, Walter & Hermann. Dennoch empfiehlt der Anwalt, zur Sicherheit und um Streit mit dem Vermieter zu vermeiden, einige Informationen in das Kündigungsschreiben aufzunehmen:

    • Die Adresse der Mietwohnung samt Stockwerk
    • Den Zeitpunkt, zu dem die Mietwohnung gekündigt werden soll
    • Die Aufforderung an den Vermieter, die Kündigung zu bestätigen
    • Den Hinweis, dass du dich noch wegen des Übergabetermins mit ihm in Verbindung setzen wirst

    Zudem empfiehlt es sich, in das Kündigungsschreiben den Hinweis zu integrieren, dass – falls das Schreiben aus irgendeinem Grund verspätet beim Vermieter eintrifft – die Kündigung zum nächstmöglichen Termin wirksam wird. „Auch wenn dieser Hinweis fehlt, wird es aber in der Regel so gehandhabt, dass die Kündigung zum nächstmöglichen Termin wirksam wird, falls der Mieter die Kündigungsfrist verpasst“, betont Hermann.

  3. Wie muss ich die Kündigung des Mietvertrags abgeben?

    Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen und sollte per Post verschickt oder persönlich übergeben werden – eine E-Mail reicht nicht aus. Wenn du sicher sein willst, dass die Kündigung beim Vermieter ankommt, solltest du sie per Einschreiben zustellen lassen. Dabei gibt es mehrere Varianten:

    • Die Wohnungskündigung per Einwurf-Einschreiben: Der Postbote bestätigt, den Brief in den Postkasten des Vermieters gesteckt zu haben.
    • Die Kündigung per Übergabe-Einschreiben: Der Postbote händigt den Brief persönlich an den Empfänger gegen Unterschrift aus.
    • Die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein: Der Postbote lässt sich die persönliche Zustellung quittieren, der Absender erhält eine schriftliche Bestätigung über den Zugang.

    Alternativ kannst du die Kündigung auch persönlich in den Briefkasten des Vermieters werfen – idealerweise mit einem oder mehreren Zeugen, die im Zweifel bestätigen können, dass das Schreiben tatsächlich im Briefkasten des Vermieters gelandet ist. Noch besser und am sichersten ist es jedoch, die Kündigung persönlich an den Vermieter zu übergeben und sich den Empfang quittieren zu lassen. Eine letzte Möglichkeit, die hauptsächlich dann infrage kommt, wenn das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter ohnehin schon zerrüttet ist: Du beauftragst gegen eine relativ geringe Gebühr einen Gerichtsvollzieher, der dem Vermieter die Kündigung zustellt.

Sonderfall: Kündigung eines Untermietvertrags Wenn du zur Untermiete wohnst, gibt es einige Besonderheiten zu beachten. Es kommt darauf an, ob das vermietete Zimmer möbliert oder unmöbliert ist und ob der Hauptmieter auch tatsächlich in der Wohnung wohnt.

Bei unmöblierten Zimmern gilt für den Mieter die reguläre Kündigungsfrist von drei Monaten. Der Hauptmieter, der in diesem Fall der (Unter-)Vermieter ist, kann das Zimmer nur mit einer um drei Monate verlängerten Frist kündigen. Bei möblierten Zimmern gilt eine kürzere Kündigungsfrist für beide Seiten, wenn der Vermieter selbst in der Wohnung lebt: Es kann zur Monatsmitte zum Ende des Monats gekündigt werden.

Sonderfall: Mietvertrag kündigen in der Wohngemeinschaft Bei Wohngemeinschaften kommt es darauf an, ob du Haupt- oder Untermieter bist.

Fall 1: Als alleiniger Hauptmieter kündigen

Willst du als alleiniger Hauptmieter einer Wohnungsgemeinschaft das Mietverhältnis beenden, musst du sowohl deinem Vermieter als auch deinen Untermietern eine Kündigung zukommen lassen. Bei der Kündigung der Untermietverträge gibt es zwei mögliche Varianten:

  • Du kündigst dem Untermieter ohne berechtigtes Interesse mithilfe des Sonderkündigungsrechts (§ 573a Abs. 2 BGB), welches sich daraus ergibt, dass es sich um Wohnraum innerhalb der von dir selbst bewohnten Wohnung handelt. Dadurch verlängert sich die gesetzliche Kündigungsfrist um drei Monate. Das heißt, du musst einem Untermieter unbedingt mindestens drei Monate früher als dem Vermieter kündigen.
  • Du kündigst dem Untermieter eines möblierten Zimmers. In diesem Fall greift der gesetzliche Kündigungsschutz nicht und du kannst deinem Untermieter bis spätestens den 15. eines Monats zum Ende desselben Monats kündigen (§§ 573ff. BGB).

Die Kündigung deines Hauptmieters beim Vermieter läuft dann wie oben beschrieben ab.

Fall 2: Als Untermieter kündigen

Da in einem Untermietverhältnis der Hauptmieter als Vermieter handelt, musst du ihm bei einem unbefristeten Vertrag mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen. Hast du ein möbliertes Zimmer angemietet, gilt ein erleichtertes Kündigungsrecht: Du kannst bis zum 15. eines Monats zum Ende desselben Monats kündigen (§§ 573ff. BGB).

Fall 3: Als einer von mehreren Hauptmietern kündigen

Sind alle Mieter einer Wohngemeinschaft als Hauptmieter im Mietvertrag erfasst, bedarf es bei jeder Änderung die Zustimmung aller Mitbewohner und des Vermieters. Das ist notwendig, weil alle gemeinsam mit ihrer Unterschrift unter dem Mietvertrag eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gegründet haben. Das bedeutet für dich, dass du die Unterschriften deiner Mitbewohner brauchst, wenn du die Wohngemeinschaft verlassen willst. Sollten sich die Mitbewohner weigern, ihre Zustimmung zum Auszug eines Einzelnen zu geben, ist es für den Auszugswilligen möglich, auf die Auseinandersetzung der Gesellschaft zu klagen. Der Vermieter muss auch zustimmen, dass ein einzelner Mieter das Mietverhältnis verlässt. Dies kann ein Problem sein, wenn der Vermieter befürchten muss, dass mit dem Wegfall des Mieters die regelmäßigen und vollständigen Mietzahlungen in Gefahr geraten. Wichtig: Die Kündigung eines einzelnen von mehreren Hauptmietern ist nur dann gültig, wenn alle Vertragsparteien zustimmen. Wer ohne die Zustimmung aller einfach auszieht, kann weiterhin gesamtschuldnerisch in Haftung genommen werden.

Fall 4: Als Wohngemeinschaft gemeinsam kündigen

Wollen alle Hauptmieter gemeinsam die Wohnung aufgeben, müssen sie wie oben beschrieben vorgehen. Wichtig dabei ist, dass alle die Kündigung unterschreiben müssen. Das kann keiner im Auftrag für alle machen.

Fall 5: Als Mitbewohner seinen Einzelmietvertrag kündigen

In manchen Wohngemeinschaften hat jeder Mitbewohner einen Einzelmietvertrag mit dem Vermieter. Dieser bezieht sich dann in der Regel auf ein bestimmtes Zimmer und die anteilige Mitnutzung von Gemeinschaftsräumen wie beispielsweise dem Bad oder der Küche. Willst du in diesem Fall ausziehen, kannst du dies mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monaten tun. Die anderen Mitbewohner haben hierbei kein Mitspracherecht, müssen jedoch auch nicht den dadurch wegfallenden Mietvertrag des Vermieters ausgleichen. Der Vermieter muss sich selbst nach einem neuen geeigneten Mieter für die Wohngemeinschaft umsehen.

Wenn der Vermieter die Kündigung ignoriert Was passiert, wenn der Vermieter die Kündigung ignoriert, etwa indem er ein Einschreiben mit Rückschein nicht annimmt? „Ich empfehle in diesem Fall, die Bestätigung aufzuheben, dass der Vermieter das Einschreiben mit Rückschein ignoriert hat, und ein einfaches Einschreiben hinterherzuschicken“, sagt Rechtsanwalt Jens Hermann. „Die Frist beginnt dann mit der Verweigerung der Annahme der Kündigung.“ Die schriftliche Kündigung muss laut Mietrecht an alle Personen gehen, die als Vermieter im Vertrag eingetragen sind. Es empfiehlt sich, den Nachweis über den Empfang des Schreibens mit den Unterlagen aufzubewahren.

Ab wann zählt die Kündigungsfrist für eine Wohnung? Die Kündigung gilt nur, wenn das Schreiben spätestens am dritten Werktag des Monats beim Vermieter eingeht. Stichtage sind also der dritte Werktag im Januar, April, Juli und Oktober. Denn die Kündigungsfrist ist gesetzlich festgelegt und beginnt jeweils am Ende des Monats zu laufen, in dem der Vermieter die Kündigung erhalten hat. Stichtage im Überblick:

    1. Januar
    1. April
    1. Juli
    1. Oktober

Überprüfung und Zahlung der Kaution Vor dem endgültigen Auszug überprüfen Mieter und Vermieter gemeinsam die Wohnung. Hat der Mieter keine Schäden an der Wohnung verursacht und alle Mietzahlungen geleistet, erhält er die Mietkaution in voller Höhe zurück.

Die Wohnungsübergabe Du solltest die Wohnung besenrein verlassen und einen Übergabetermin mit deinem Vermieter vereinbaren. Es empfiehlt sich, eine Wohnungsübergabe schriftlich zu dokumentieren. Entsprechende Vorlagen und Protokolle gibt es im Netz. Du und dein Vermieter solltet zu diesem Termin das Übergabeprotokoll unterschreiben, um späteren Ärger zu vermeiden.

Welche Kündigungsfristen müssen eingehalten

Kündigungsfrist für eine Wohnung – Was du beachten musst

Wenn du aus deiner Mietwohnung ausziehen möchtest, musst du den Mietvertrag vorher fristgerecht kündigen. Andernfalls könnte es passieren, dass du auch nach deinem Auszug weiterhin Miete zahlen musst. Die relevanten Kündigungsfristen für Mieter und Vermieter sowie weitere wichtige Informationen zu diesem Thema findest du hier.

Möchtest du deinen Mietvertrag kündigen? Hier kannst du ein Musterkündigungsschreiben herunterladen.

Inhaltsverzeichnis:

  • Wohnung kündigen: Welche Fristen musst du einhalten?
  • Welche Sonderkündigungsfristen sieht das Mietrecht für Mieter vor?
  • Übersicht der Kündigungsfristen für Mieter
  • Wann kannst du als Mieter den Mietvertrag fristlos kündigen?
  • Welche Frist und Form müssen Vermieter einhalten, um zu kündigen?
  • Übersicht der Kündigungsfristen für Vermieter
  • Wann kann der Vermieter dem Mieter kündigen?
  • Spezialfall: Mieter und Vermieter wohnen im selben Haus
  • Was passiert, wenn der Mieter früher auszieht?
  • Wann können Mieter einer Kündigung widersprechen?
  • Ausnahmen bei der Kündigungsfrist

Wohnung kündigen: Welche Fristen musst du einhalten?

Wenn du deine Wohnung kündigen möchtest, musst du bestimmte Fristen beachten. Es ist wichtig, dass deine Kündigung rechtzeitig beim Vermieter ankommt, sonst kann es passieren, dass du für deine alte und neue Wohnung Miete zahlst.

Laut deutschem Mietrecht beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist für Mieter drei Monate. Dein Kündigungsschreiben muss spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter vorliegen, damit der Vertrag zum Ablauf des übernächsten Monats endet. Die ersten drei Werktage eines Monats sind als Karenzfrist bekannt. Beachte, dass auch der Samstag als Werktag zählt. Sollte der dritte Tag eines Monats auf einen Samstag fallen, kann der Vermieter nicht erst am Montag dein Kündigungsschreiben erhalten.

Versende deine Kündigung lieber noch am Monatsende, um sicherzustellen, dass sie rechtzeitig ankommt.

Wie kannst du die Zustellung des Kündigungsschreibens an den Vermieter nachweisen?

Unabhängig von deinem Verhältnis zu deinem Vermieter solltest du dir den Erhalt deiner Kündigung schriftlich bestätigen lassen. Meistens reicht es aus, in deinem Schreiben freundlich um die Bestätigung des Kündigungstermins zu bitten.

Solltest du Konflikte mit deinem Vermieter befürchten, empfiehlt es sich, die Kündigung persönlich unter Zeugen zu übergeben. Lass dir den Empfang deiner Kündigung mit Datum und Unterschrift auf einer Kopie bestätigen.

Sollte eine persönliche Übergabe nicht möglich sein, kannst du einen Kurierdienst beauftragen. Der Bote prüft dein Schreiben auf Übereinstimmung und Inhalt, bevor er es zustellt. Der Zustellnachweis, den der Bote ausstellt, gilt auch vor Gericht.

Wichtig: Einschreiben oder Einschreiben mit Rückschein gelten nicht als nachweisbare Zustellungsart, da sie nicht bestätigen, dass der Empfänger den Inhalt erhalten hat.

Was kannst du tun, wenn dein Vermieter die Kündigung ignoriert?

Wenn du die gesetzliche Kündigungsfrist eingehalten und sichergestellt hast, dass dein Vermieter die Kündigung rechtzeitig erhalten hat, ist sie auch ohne Bestätigung rechtsgültig. Spätestens bei der Wohnungsübergabe sollte der Vermieter mit dir Kontakt aufnehmen.

Sollte dein Vermieter nicht reagieren, überprüfe, ob deine Kündigung formell korrekt ist. Stelle sicher, dass dein Vermieter das Schreiben erhalten hat und dass es ordnungsgemäß unterschrieben ist. Notfalls sende eine zweite Kündigung.

Falls der Vermieter weiterhin nicht reagiert, dokumentiere den Zustand der Wohnung mit Fotos und Zeugen. Lege die Schlüssel unter Zeugen in den Briefkasten des Vermieters oder gib sie einem Nachbarn. Bei komplexen Fällen solltest du einen Anwalt konsultieren.

Welche Sonderkündigungsfristen sieht das Mietrecht vor?

In den meisten Fällen gilt die dreimonatige Kündigungsfrist. Diese gilt auch im Todesfall des Mieters. Hier haben Mitbewohner oder Erben eine Überlegungsfrist von einem Monat, um zu entscheiden, ob sie den Vertrag weiterführen wollen.

Du hast eine Sonderkündigungsfrist, wenn der Vermieter die Miete erhöht, Modernisierungen ankündigt oder schwere Mängel vorliegen. Bei Mieterhöhungen und Modernisierungen gilt eine Frist von zwei Monaten. Bei schweren Mängeln kannst du fristlos kündigen.

Kündigungsfristen für Mieter im Überblick:

  • Gesetzliche Kündigung: 3 Monate
  • Modernisierung: 2 Monate
  • Tod des Mieters: 3 Monate
  • Untervermietung verboten: 3 Monate
  • Mieterhöhung: 2 Monate
  • Unzumutbare Umstände: Fristlose Kündigung

Wann kannst du fristlos kündigen?

Das deutsche Mietrecht erlaubt fristlose Kündigungen in bestimmten Fällen, zum Beispiel bei erheblicher Gesundheitsgefährdung, schwerwiegenden Schäden oder unerlaubtem Zutritt des Vermieters. Dabei bist du in der Beweispflicht.

Welche Frist und Form müssen Vermieter einhalten?

In der Regel müssen sich Vermieter an eine Kündigungsfrist von drei Monaten halten, können aber bei bestimmten Vertragsverletzungen auch fristlos kündigen.

Übersicht der Kündigungsfristen für Vermieter:

  • Bis 5 Jahre Mietdauer: 3 Monate
  • Ab 5 Jahre Mietdauer: 6 Monate
  • Ab 8 Jahre Mietdauer: 9 Monate
  • Mietrückstände, Hausfrieden gestört: Fristlose Kündigung möglich
  • Verwertungskündigung: Gesetzliche Frist

Wann kann der Vermieter kündigen?

Ein Vermieter kann unter anderem wegen Eigenbedarf oder Vertragsverletzungen kündigen. Bei Vertragsverletzungen gilt die gesetzliche Frist.

Spezialfall: Mieter und Vermieter wohnen im selben Haus

Hier kann der Vermieter das Mietverhältnis ohne besonderen Grund kündigen, die Kündigungsfrist verlängert sich aber um drei Monate.

Was passiert, wenn der Mieter früher auszieht?

Der Mieter muss die Miete weiterzahlen, auch wenn er vorzeitig auszieht. Schlüssel werden in der Regel bei der Wohnungsübergabe übergeben. Der Vermieter darf die Wohnung nicht vorzeitig betreten.

Wann können Mieter einer Kündigung widersprechen?

Mieter können widersprechen, wenn die Kündigung eine unzumutbare Härte darstellt. Ein Widerspruch muss innerhalb von zwei Monaten eingereicht werden.

Ausnahmen bei der Kündigungsfrist

Ein beidseitiger Kündigungsverzicht kann im Mietvertrag festgelegt werden. Bei Zeitmietverträgen mit Kündigungsverzicht muss der Vermieter einen Befristungsgrund angeben.

Auszug - Was ist zu beachten

Mietrechtsmythen: Das solltest du beim Auszug wissen

Welche Rechte und Pflichten hast du beim Auszug? Es gibt viele Missverständnisse, die sich hartnäckig halten. Experten klären falsche Vorstellungen auf.

Das Mietrecht ist komplex. Viele Mieter kennen ihre Rechte und Pflichten nur vom Hörensagen. Besonders beim Thema Auszug kursieren einige Fehlvorstellungen. Welche das sind und was du beachten musst, wenn du ausziehst, klärt dieser Beitrag.

Inhaltsübersicht: Mietrechtsmythen beim Auszug

  1. Drei mögliche Nachmieter verkürzen die Kündigungsfrist
  2. Abwohnen der Kaution
  3. Streichen und Renovieren beim Auszug
  4. Wegfall der Betriebskosten bei vorzeitigem Auszug
  5. Die provozierte Kündigung

1: Drei mögliche Nachmieter verkürzen die Kündigungsfrist

„Wenn ich meinem Vermieter drei Nachmieter vorschlage, kann ich früher aus dem Mietvertrag raus.“

Dieser Glaube ist weit verbreitet, aber ein Mietirrtum. Selbst wenn du eine Reihe von Interessenten hast – der Vermieter muss sich nicht auf einen deiner vorgeschlagenen Nachmieter einlassen. Er entscheidet selbst, wem er die Wohnung überlässt. Selbst wenn du eine Vielzahl von potenziellen Nachmietern präsentierst, hast du keine Chance, dich so aus dem Mietverhältnis zu lösen.

„Diese Aussage hält sich leider beharrlich seit Jahrzehnten“, bestätigt Eva-Maria Winckelmann, Geschäftsführerin des Mieterbundes Wiesbaden. „Tatsache ist, dass du dein Mietverhältnis durch Kündigung beenden kannst und grundsätzlich an die Einhaltung der Kündigungsfrist gebunden bist.“ Es gibt jedoch Sonderfälle, in denen du einen Nachmieter suchen und so früher ausziehen kannst.

2: Abwohnen der Kaution

„Nach der Kündigung muss ich keine Miete mehr zahlen. Der Vermieter kann sich die restlichen Zahlungen von der Kaution nehmen.“

„Das ist falsch und ganz gefährlich“, warnt Gunther Geiler, Geschäftsführer des Deutschen Mieterbundes aus Nürnberg. „Wer das macht, gerät in Zahlungsverzug.“ Du darfst die Kaution nicht abwohnen. Du musst bis zum letzten Tag die vollständige Miete bezahlen. Die Kaution dient dem Vermieter als Sicherheit für alle Ansprüche gegenüber dir. Zum Beispiel aufgrund von rückständiger Miete oder nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen.

Link-Tipp

Beim Thema Kaution musst nicht nur du bestimmte Vorgaben einhalten, auch der Vermieter hat Pflichten. Unsere Themenseite zu Mietkaution fasst alles Wissenswerte zusammen.

3: Streichen und Renovieren beim Auszug

„Ich muss die Wände streichen, wenn ich ausziehe – auch wenn ich die Wohnung unrenoviert übernommen habe.“

Ob du Malerarbeiten vornehmen musst, hängt von den Regelungen im Mietvertrag ab. „Grundsätzlich muss der Vermieter Schönheitsreparaturen durchführen. So ist es gesetzlich geregelt“, erklärt Geiler. Seine Renovierungspflicht kann er aber auf dich übertragen – mit einer entsprechenden Regelung im Mietvertrag. Seine Ansprüche durchsetzen kann der Vermieter aber nur, wenn die Klausel wirksam ist.

Nicht wirksam ist beispielsweise eine starr formulierte Klausel, die festschreibt, dass du immer beim Auszug streichen musst – egal in welchem Zustand sich die Wohnung befindet. Das haben die Richter vom Bundesgerichtshof (BGH) in mehreren Entscheidungen klargestellt. Denn du wärst ansonsten auch dann zu Malerarbeiten verpflichtet, obwohl noch gar kein Renovierungsbedarf besteht. Übrigens: Dübellöcher im notwendigen Umfang muss der Vermieter hinnehmen, ohne dass ein Schadenersatzanspruch besteht.

Genauso unwirksam sind Klauseln im Mietvertrag zu Schönheitsreparaturen, wenn der Vermieter die Wohnung unrenoviert an dich übergibt. Das hat der BGH in einem wichtigen Grundsatzurteil entschieden (Az.: VII ZR 185/14).

Etwaige von dir während der Mietzeit vorgenommene Einbauten musst du beim Auszug allerdings unter Umständen wieder beseitigen – das hat nichts mit Schönheitsreparaturen zu tun. Auch Schäden, die du verursacht hast und die nicht zur gewöhnlichen Abnutzung gehören, sind von dir zu beheben.

4: Wegfall der Betriebskosten bei vorzeitigem Auszug

„Ziehe ich im April aus, obwohl das Mietverhältnis erst im Juni endet, muss ich bis zum Ende der Laufzeit nur noch die Kaltmiete zahlen.“

„Manche Mieter kommen tatsächlich auf diese Idee“, berichtet Geiler vom Nürnberger Mieterbund, „weil sie in diesem Zeitraum ja kein Wasser mehr verbrauchen, keinen Strom nutzen und keinen Müll produzieren.“ Dem Vermieter stehen aber die vereinbarten Betriebskostenvorauszahlungen bis zum letzten Tag des Mietverhältnisses in voller Höhe zu, so der Geschäftsführer des Deutschen Mieterbundes in Nürnberg. „Auch wenn du früher ausziehst, befreit dich das nicht von deiner Pflicht, die Nebenkosten zu bezahlen“, sagt Geiler. Ergibt sich ein Überschuss, erstattet der Vermieter diesen – wie gehabt – mit der Betriebskostenabrechnung wieder zurück.

5: Die provozierte Kündigung

„Es gibt einen Trick, um vorzeitig aus dem Mietverhältnis herauszukommen: Einfach die Miete nicht mehr zahlen, dann kündigt der Vermieter fristlos.“

Das solltest du besser unterlassen. Dir drohen sonst hohe Schadensersatzansprüche seitens des Vermieters – beispielsweise für Anwaltskosten. „Du bist verpflichtet, bis zum Ende der Mietzeit deine Miete zu zahlen“, bestätigt Mietrechtsexpertin Winckelmann. Mit diesem Trick kommst du nicht billiger und früher aus dem Mietverhältnis heraus, sondern teurer und häufig verbunden mit langfristigen Rechtsstreitigkeiten, warnt die Expertin.

Auch Gunter Geiler, Mietrechtsexperte beim Nürnberger Mieterbund, warnt: „Wer das macht, riskiert tatsächlich eine fristlose Kündigung – aber mit allen Schadensersatzansprüchen, die damit zusammenhängen“. Dass der Vermieter die fristlose Kündigung nicht mehr umsetzen kann, weil du ohnehin zeitnah ausziehst, spielt dabei keine Rolle. Denn laut Gesetz ist der Vermieter zu einer fristlosen Kündigung berechtigt, wenn erhebliche Mietrückstände bestehen, was beim Abwohnen der Kaution der Fall ist (§ 543 BGB).

 

Protokoll für die Wohnungsübergabe

Wohnungsübergabeprotokoll – PDF Vorlage & Tipps

Um bei der Wohnungsübergabe keine Unstimmigkeiten zu riskieren, ist es ratsam, dass sowohl Mieter als auch Vermieter beim Ein- und Auszug ein Wohnungsübergabeprotokoll erstellen. Alle relevanten Informationen zu diesem Thema findest du hier – inklusive einer Vorlage zum Download.

Inhaltsübersicht

  • Wohnungsübergabeprotokoll – das Wichtigste in Kürze
  • Welchen Zweck hat ein Wohnungsübergabeprotokoll?
  • Was gehört ins Wohnungsübergabeprotokoll?
  • Wie läuft eine Wohnungsübergabe ab?
  • Bei der Wohnungsübergabe Schäden entdeckt – was tun?
  • Schaden übersehen oder nicht im Wohnungsübergabeprotokoll vermerkt

Welchen Zweck hat ein Wohnungsübergabeprotokoll?

Sind alle Schlüssel vollständig? Hat das Waschbecken einen Riss? Bei der Wohnungsübergabe sollten sowohl Mieter als auch Vermieter aufmerksam sein. Wenn der Mieter eine beschädigte Wohnung übernimmt und dies nicht vorher dokumentiert, kann es leicht dazu kommen, dass er später als Verursacher gilt. Auf der anderen Seite kann der Vermieter einen neuen Schaden später nur schwer nachweisen, wenn er den Zustand der Wohnung nicht bereits beim Einzug festgehalten hat.

Ein Wohnungsübergabeprotokoll erspart beiden Seiten eine Menge Ärger. Denn: „Es ist eine Urkunde, die vor Gericht Beweiskraft hat“, erklärt Annett Engel-Lindner, Fachanwältin für Miet- und Wohneigentumsrecht. Daher empfiehlt sie, sowohl beim Einzug als auch beim Auszug ein Protokoll zu erstellen.

Was gehört ins Wohnungsübergabeprotokoll?

Es ist sinnvoll, Schäden in der Wohnung zu dokumentieren. Doch wie sollte das Protokoll aufgebaut sein und was muss es unbedingt enthalten? Es gibt keine festen rechtlichen Vorgaben, aber Experten raten, die folgenden Punkte aufzunehmen:

  • Namen und Adressen von Mieter und Vermieter
  • Eventuell Namen von Zeugen (zum Beispiel den Makler)
  • Anschrift der Wohnung
  • Datum der Übergabe und des Ein- beziehungsweise Auszugs
  • Datum der letzten Renovierung
  • Zählerstände von Gas, Wasser und Strom
  • Füllstand des Heizöltanks (falls vorhanden)
  • Art und Anzahl der übergebenen Schlüssel (z.B. Haus- und Wohnungstürschlüssel, sowie Briefkasten- und Kellerschlüssel)
  • Alle vorhandenen Mängel und Schäden (z.B. gesprungene Fliesen, Kratzer im Parkett, abgeplatzter Lack an der Tür, fehlende Sockelleisten)
  • Absprachen über noch ausstehende Reparaturen

Es ist ratsam, im Übergabeprotokoll jeden Raum einzeln aufzuführen und vorhandene Mängel so genau wie möglich zu beschreiben, z.B.: „An der Innenseite der Küchentür blättert Farbe ab.“ Je genauer die Beschreibung, desto stärker ist die Beweiskraft des Dokuments. Sollten sich Mieter und Vermieter wegen eines Schadens nicht einig sein, sollten sie ihre unterschiedlichen Ansichten trotzdem im Protokoll festhalten. Übrigens kann es auch vorkommen, dass alle Räume in einwandfreiem Zustand sind und die Wohnung besenrein übergeben wird. Auch dies sollte im Abnahmeprotokoll vermerkt werden.

Praxis-Tipp: Fotos als wichtige Beweise

Ein Bild sagt mehr als tausend Worte und hat eine andere Aussagekraft. Fotografiere daher unbedingt eventuelle Mängel, wie Schäden an Fliesen, Armaturen oder der Einbauküche, sowie Feuchtigkeitsschäden, tiefe Kratzer im Parkett und gebrochenes Glas. Gerichte erkennen solche Bilder in der Regel als Beweis an.

Wohnungsübergabeprotokoll in doppelter Ausführung erstellen

„Wenn nach der Wohnungsübergabe nicht beide Parteien eine Kopie des Protokolls erhalten, kann das zu Problemen führen“, warnt Maximilian Klug, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Theoretisch könnte der Vermieter – oder auch der Mieter – nachträglich etwas ins Protokoll einfügen. Um solche Unstimmigkeiten zu vermeiden, sollte das Protokoll immer in zweifacher Ausführung vorliegen. Beide Parteien unterschreiben am Ende der Wohnungsübergabe das Protokoll zur Bestätigung und erhalten anschließend je ein Exemplar.

Kann ich ein Wohnungsübergabeprotokoll auch für ein Haus verwenden?

Natürlich kannst du ein Übergabeprotokoll auch für ein Haus verwenden. In diesem Fall solltest du jedoch eventuell einige Punkte ergänzen. Gehört zum Beispiel ein Garten mit Gartenhäuschen zum Haus, musst du auch dessen Zustand protokollieren.

Wie läuft eine Wohnungsübergabe ab?

Eine Wohnungsübergabe ist mehr als nur ein Schlüsseltausch: Mieter und Vermieter überprüfen bei einer gemeinsamen Begehung den Zustand der Wohnung und halten diesen im Übergabe- oder Zustandsprotokoll fest. Vereinbare rechtzeitig einen Termin, damit beide Seiten auf jeden Fall Zeit haben – vor allem, wenn neben Mieter und Vermieter auch andere Personen als Zeugen mitkommen sollen.

Pflichten von Mietern und Vermietern: So hilft das Wohnungsübergabeprotokoll

Mieter und Vermieter sind verpflichtet, die Wohnung pünktlich beim Ein- und Auszug zu übergeben. Eine gesetzliche Anwesenheitspflicht gibt es zwar nicht, jedoch ist eine persönliche Übergabe ratsam. Nur so können beide Parteien die Mietsache prüfen und Gebrauchsspuren, Mängel und Schäden gemeinsam dokumentieren. Dies ist vor allem in Streitfällen wichtig, da das Wohnungsübergabeprotokoll als bewährtes Beweismittel dient.

Der Vermieter muss sicherstellen, dass der Mieter pünktlich zu Beginn des Mietvertrages in die Wohnung einziehen kann. Erscheint er ohne Absage nicht zum Übergabetermin, muss er die zusätzlichen Kosten des Mieters tragen, wie etwa Mehrkosten beim Umzug, wenn der Mieter mit seinen Möbeln vor verschlossener Tür steht und der Einzug sich verzögert.

Der Mieter muss sicherstellen, dass der Vermieter sein Eigentum spätestens am letzten Tag der Mietzeit zurückerhält. Fällt dieser Tag auf einen Sonn- oder Feiertag, kann die Übergabe auch am nächsten Werktag stattfinden. Verpasst der Mieter den Übergabetermin und der Vermieter erhält die Wohnung nicht rechtzeitig zurück, kann der Vermieter Schadensersatz fordern.

Mit dem Abnahmeprotokoll kannst du sicherstellen, dass die Wohnung zum Stichtag bezugsfertig ist und der Mieterwechsel reibungslos abläuft. Obwohl es keine Anwesenheitspflicht bei der abschließenden Wohnungsbesichtigung gibt, sind Mieter und Vermieter meist persönlich vor Ort.

Optionen für Mieter und Vermieter

  • Als Mieter kannst du dich durch einen bevollmächtigten Dritten vertreten lassen, falls du zum vereinbarten Termin nicht selbst erscheinen kannst. Stelle deiner Vertretung unbedingt eine schriftliche Vollmacht aus.
  • Auch als Vermieter kannst du die Übergabe an jemanden delegieren, etwa an deinen Hausverwalter oder Makler. Diese Person sollte zuverlässig sein, da der Vermieter für deren Fehler haftet. Er kann jedoch später Schadensersatz vom Vertreter verlangen.
  • Eine neutrale Person zur Wohnungsübergabe einzuladen, ist ebenfalls eine Option. Diese kann die Wohnung auf Schäden überprüfen und das Wohnungsübergabeprotokoll als Zeuge mitunterschreiben.

Zustand der Wohnung bei der Übergabe: besenrein oder sorgfältig gereinigt?

Die Wohnung muss besenrein übergeben werden. Dies ist auch ohne eine entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag gesetzlich vorgesehen. Aber was genau bedeutet „besenrein“? Laut Rechtsprechung musst du als Mieter grobe Verschmutzungen beseitigen und folgende Reinigungsarbeiten durchführen:

  • Entferne groben Schmutz von Teppichböden, indem du Staub saugst.
  • Räume mit Fliesen, Parkett oder Laminat müssen ordentlich ausgefegt werden.
  • Spinnweben in der Wohnung und in mitvermieteten Kellerräumen sollten entfernt werden.
  • Fenster sollten geputzt werden, wenn sie besonders stark verschmutzt sind.
  • Kalkablagerungen und Schmierschichten, etwa in der Küche oder im Bad, sollten beseitigt werden.
  • Die Küche sollte von Essensresten befreit und mitvermietete Kühlschränke geleert werden.

Manche Mietverträge verlangen, dass der Mieter das Mietobjekt „sorgfältig gereinigt“ oder in „sauberem Zustand“ übergibt. In diesen Fällen bist du als Mieter verpflichtet, die Wohnung gründlich zu reinigen.

Renovierungsarbeiten und Schäden

Wenn du als Mieter Schäden verursacht hast, musst du diese auch beseitigen. Bei Schönheitsreparaturen wie dem Streichen und Tapezieren kommt es auf den Zustand der Wohnung beim Einzug an. Wenn du die Wohnung frisch renoviert übernommen hast, ist die Renovierungsklausel im Mietvertrag gültig und du bist beim Auszug zu denselben Arbeiten verpflichtet.

Was du bei der Wohnungsübergabe beachten solltest

Am Tag der Wohnungsübergabe solltest du gemeinsam mit deinem Vermieter oder Mieter jeden Raum besichtigen – am besten bei Tageslicht, um Schäden nicht wegen schlechter Lichtverhältnisse zu übersehen. Plane genügend Zeit für die Besichtigung ein. Mieter und Vermieter sollten sich für die Übergabe genügend Zeit nehmen und die Wohnung sorgfältig in Augenschein nehmen. Das Übergabeprotokoll wird in zweifacher Ausfertigung ausgefüllt und von beiden Parteien unterzeichnet.

Schaden übersehen oder nicht im Wohnungsübergabeprotokoll vermerkt

Wird ein Schaden im Protokoll nicht festgehalten, kann er im Nachhinein kaum noch bewiesen werden. Der Vermieter ist dann verpflichtet, den Schaden selbst zu beheben. Als Mieter hast du das Recht auf eine vollständige Rückzahlung der Kaution, wenn du die Wohnung in ordnungsgemäßem Zustand zurückgibst. Du hast Schäden übersehen? Kein Problem, solange der Vermieter diese nicht später nachweist. Stelle daher sicher, dass alle Schäden im Protokoll festgehalten werden.

 

Möchtest du sicherstellen, dass du alles richtig machst? Dann lade dir hier eine Vorlage für ein Wohnungsübergabeprotokoll herunter.

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Mieten oder kaufen - Tipps für Sie

Wohnung mieten oder kaufen – was passt besser zu dir?

Bist du auf der Suche nach einer neuen Wohnung und fragst dich, ob mieten oder kaufen die bessere Option ist? Die Entscheidung hängt von deinen persönlichen Umständen ab. Hier findest du eine Übersicht, die dir bei der Wahl helfen kann.

Willst du eine Immobilie mieten oder kaufen? Schau dir unsere Angebote an:

Inhaltsübersicht

  • Mieten oder kaufen? – Diese Faktoren solltest du berücksichtigen
  • Mieten oder kaufen: Was rechnet sich mehr?
  • Vor- und Nachteile von mieten oder kaufen
  • Mieten oder kaufen: Welcher Typ bist du?
  • Fazit: Mieten oder kaufen?

Mieten oder kaufen? – Diese Faktoren solltest du berücksichtigen

Ob sich der Kauf einer Eigentumswohnung oder eines Hauses für dich lohnt, hängt von verschiedenen Aspekten ab, wie den Immobilienpreisen, der Mietentwicklung und möglichen alternativen Anlagemöglichkeiten. Wenn du entscheidest, ob kaufen oder mieten für dich sinnvoller ist, solltest du diese Faktoren berücksichtigen:

  • Faktor 1: Immobilienpreise
  • Faktor 2: Zustand und Ausstattung der Immobilie
  • Faktor 3: Anschlussfinanzierung
  • Faktor 4: Lage und potenzielle Wertentwicklung
  • Faktor 5: Alternative Anlagemöglichkeiten

Immobilienpreise: Zu teuer oder lohnt sich der Kauf gerade?

Wenn du darüber nachdenkst, eine Eigentumswohnung oder ein Haus zu kaufen, musst du dich mit den aktuellen Immobilienpreisen auseinandersetzen. Zurzeit stagnieren oder sinken die Preise in vielen Regionen Deutschlands, während die Mietpreise steigen und die Bauzinsen hoch sind. Es ist wichtig, sorgfältig abzuwägen, ob du dich langfristig an ein teures Darlehen binden möchtest oder ob es sinnvoller ist, weiterhin zur Miete zu wohnen.

Möchtest du wissen, wie sich die Preise für Häuser und Wohnungen in deiner Stadt entwickelt haben? Vereinbare ein persönliches Gespräch mit uns:

René Wege Immobilien-Management informiert dich schnell und zuverlässig über die durchschnittlichen Preise in deiner Umgebung – basierend auf deiner spezifischen Adresse und Immobilie.

Hinweis: Die Daten basieren auf vorhandenen Informationen für die angegebene Adresse/Region; andernfalls erfolgt eine Schätzung.

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Zustand und Ausstattung beachten

Der Kaufpreis allein ist nicht entscheidend. Du solltest den Zustand der Immobilie genau unter die Lupe nehmen. Ist das Dach in Ordnung? Sind die Fenster dicht und wie steht es um die Heizungsanlage? Wenn in kurzer Zeit erhebliche Investitionen notwendig werden, könnte das deine finanziellen Grenzen sprengen.

Das Gleiche gilt für die Ausstattung. Passen Böden, Fliesen und die Einbauküche zu deinem Geschmack? Eine Renovierung kann teuer werden, abhängig von deinen Ansprüchen.

Anschlussfinanzierung: Restschuld am Ende der Zinsbindung ist entscheidend

Die meisten Menschen können sich eine Immobilie nur mithilfe eines Kredits leisten, der über einen festen Zeitraum mit einer bestimmten Zinsbindung gewährt wird. Lange Zeit waren die Zinsen niedrig, aber seit 2022 sind sie stark gestiegen. Die Zinssituation in 15 oder 20 Jahren ist ungewiss, daher solltest du die Anschlussfinanzierung von Anfang an berücksichtigen.

Entscheidend ist, wie hoch die Restschuld am Ende der Zinsbindung ist, da dies direkten Einfluss auf die Anschlussfinanzierung hat. Wenn du für eine 300.000-Euro-Wohnung ein Darlehen über 250.000 Euro aufnimmst, vier Prozent Zinsen zahlst und eine anfängliche Tilgung von einem Prozent wählst, hast du nach zehn Jahren immer noch knapp 220.000 Euro Schulden.

Während der Laufzeit zahlst du monatlich rund 1.040 Euro. Liegt der Marktzins nach zehn Jahren höher, könnte die Rate für die Anschlussfinanzierung deutlich ansteigen. Wer sich diese nicht leisten kann, riskiert sein Eigenheim zu verlieren.

Eine höhere Tilgung zu vereinbaren, kann sinnvoll sein. Wenn du in diesem Beispiel statt einem Prozent Tilgung drei Prozent wählst, zahlst du monatlich etwa 1.460 Euro. Nach Ablauf der Zinsbindung bliebe eine Restschuld von rund 158.000 Euro. Ein höherer Zinssatz bei einer geringeren Restschuld würde weniger ins Gewicht fallen.

Finanzielle Lage überprüfen und mögliche Wertentwicklung der Immobilie beachten

In Zeiten niedriger oder sinkender Immobilienpreise sollten potenzielle Käufer nur bei einer soliden finanziellen Ausgangslage auf hohe und steigende Bauzinsen eingehen.

Eine gute finanzielle Ausgangslage zeichnet sich durch folgende Faktoren aus:

  • Ausreichend Eigenkapital und Rücklagen
  • Ein unbefristeter Arbeitsvertrag
  • Eine gute Bonität, ohne laufende Schulden oder Kredite

Bevor du eine Immobilie kaufst, solltest du auch die potenzielle Wertentwicklung deines Hauses oder deiner Wohnung sorgfältig abwägen. Ein Jobwechsel in eine andere Stadt könnte einen Umzug erfordern. Wenn die Immobilie verkauft werden muss, sollte dies idealerweise zu einem höheren Preis als dem Kaufpreis erfolgen.

Wichtige Indikatoren für die Wertentwicklung einer Immobilie sind:

  • Die Immobilie liegt in einer wirtschaftlich florierenden Gemeinde mit niedriger Arbeitslosigkeit und steigender Einwohnerzahl.
  • Die Lage der Immobilie ist gut: wenig Verkehrslärm, gute Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel und Infrastruktur.
  • Die Immobilie ist energetisch saniert und gehört zu einer Energieeffizienzklasse D oder höher.

Rendite anderer Anlagen in Überlegungen mit einbeziehen

Wenn du überlegst, ob du weiterhin mieten oder in eine eigene Wohnung oder ein Haus investieren solltest, könnte es sich lohnen, auch andere Kapitalanlagen zu prüfen. Vielleicht sind Aktien oder andere Geldanlagen rentabler als eine Immobilie.

Für junge Käufer kann es auch sinnvoll sein, mit dem Immobilienkauf noch etwas zu warten und zunächst den Eigenkapitalanteil zu erhöhen.

Mieten oder kaufen: Was lohnt sich mehr?

Ein einfacher Vergleich von Miete und Kreditrate ist oft irreführend. Der Gedanke, dass sich der Kauf lohnt, wenn die Kreditrate niedriger ist als die bisherige Miete, greift zu kurz. Es handelt sich um eine Momentaufnahme, die häufig Betriebskosten, Instandhaltungskosten oder die zukünftige Entwicklung der Immobilie außer Acht lässt. Zudem wird die Miete über die Jahre wahrscheinlich steigen.

Wenn du wirklich vergleichen willst, solltest du verschiedene Szenarien der Vermögensentwicklung durchspielen – nicht immer ist der Käufer der Gewinner.

Vor- und Nachteile von mieten oder kaufen

Ob Mietwohnung oder Eigentum – beides hat seine Vor- und Nachteile. Die Vorteile des einen sind oft die Nachteile des anderen.

Mieten

Kaufen

Vorteile

Vorteile

Flexibilität und Unabhängigkeit

Altersvorsorge

Keine Kosten für Instandhaltung

Entscheidungs- und Gestaltungsfreiheit

Geringere Nebenkosten

Praktischer Nutzwert: Selbst bewohnbar

Wenig Verantwortung

Keine Kündigung möglich

Schneller Wechsel der Wohnung möglich

 

Nachteile

Nachteile

Kein Einfluss auf steigende Mieten

Ortsgebundenheit

Geringe Gestaltungsfreiheit

Teure Anschlussfinanzierung möglich

Instandhaltung abhängig vom Vermieter

Instandhaltungskosten selbst tragen

 

Höhere Nebenkosten

 

Gebundenes Vermögen

 

Verkauf kann lange dauern

Mieten oder kaufen: Welcher Typ bist du?

Ob du eine Wohnung mieten oder kaufen solltest, hängt nicht nur von deinem finanziellen Spielraum ab, sondern auch von deiner Lebensplanung. Wer oft den Wohnort wechselt, braucht Flexibilität – Mieter haben diese in der Regel. Viele Eigentümer schätzen dagegen das Gefühl, im eigenen Haus zu wohnen und selbst über alles entscheiden zu können.

Immobilienkäufer sollte werden, wer:

  • Finanziell auf sicheren Beinen steht und einen Kredit langfristig bedienen kann.
  • Langfristig am gleichen Ort bleiben möchte.
  • Bereit und in der Lage ist, unerwartete Ausgaben zu tragen – etwa für Reparaturen.
  • Die Verantwortung für eine Immobilie übernehmen kann.

Mieter sollte bleiben, wer:

  • Nur wenig Eigenkapital hat und monatlich nicht viel übrig bleibt.
  • Häufig den Wohnort wechselt.
  • Keine Kosten für teure Sanierungen oder Reparaturen tragen möchte.
  • Keine günstigen Objekte auf dem Markt findet.
  • Keine Verantwortung für eine Immobilie übernehmen will.

Fazit: Mieten oder kaufen?

Ob sich mieten oder kaufen mehr lohnt, hängt von vielen Faktoren ab. Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Zurzeit sind die Zinsen hoch, daher sollte der Erwerb einer selbst genutzten Immobilie gut durchdacht sein, um finanziell vorteilhaft zu bleiben. Voraussetzungen dafür sind eine solide Finanzierungsstrategie und eine gute Lage des Objekts. Käufer sollten auch bedenken, dass der Wert der Immobilie aktuell eher stagniert oder sinkt – falls sie später verkaufen müssen. Wenn der Immobilienpreis sehr hoch ist, könnte es trotz steigender Mieten langfristig günstiger sein, zur Miete zu wohnen und das Geld anderweitig anzulegen.

Weitere Mieter Tipps für Sie

Weitere Mieter-Tipps für Sie

Thema 1:

Darf dein Vermieter einen Schlüssel behalten?

Darf dein Vermieter einen Ersatzschlüssel für die von dir gemietete Wohnung behalten? Die Rechtslage ist klar: Nein. Es gibt jedoch einige Ausnahmen.

Darf der Vermieter deine Wohnung ohne deine Zustimmung betreten?

Wo solltest du einen Zweitschlüssel deponieren?

Was kannst du tun, wenn der Vermieter trotzdem einen Zweitschlüssel behält?

Darf dein Vermieter einen Schlüssel besitzen?

Viele Mieter sind unsicher, ob der Vermieter das Recht hat, einen Schlüssel zur Wohnung zu behalten. Die Antwort der Rechtsprechung ist eindeutig: Nein. „Der Vermieter darf grundsätzlich keinen Schlüssel für die Mietwohnung verlangen“, erklärt Jutta Hartmann, Sprecherin des Deutschen Mieterbundes (DMB). Auch wenn du für längere Zeit im Urlaub bist oder aus anderen Gründen abwesend, ist es ihm ohne deine ausdrückliche Erlaubnis nicht gestattet, einen Zweitschlüssel zu besitzen.

Zweitschlüssel sind Teil der Mietsache. Bei der Wohnungsübergabe muss der Vermieter dir alle Schlüssel zur Wohnung übergeben. Dabei stehen dir mindestens zwei Schlüsselsätze zu. Laut DMB gehören nicht nur die Schlüssel für die Haustür und Wohnung dazu, sondern auch jene für Keller, Briefkasten und Garage.

Darf der Vermieter die Wohnung ohne deine Zustimmung betreten?

Einen Schlüssel heimlich zu behalten, würde dem Vermieter nichts bringen, so Hartmann. „Der Vermieter darf nur mit deiner Zustimmung und nach vorheriger Terminabsprache die Mietwohnung betreten.“ Das Besichtigungsrecht regelt diese Fälle. Ein unberechtigter Zutritt kann zu rechtlichen Konsequenzen führen.

Gründe, die ein Betreten der Wohnung nach deiner Zustimmung rechtfertigen könnten, sind beispielsweise:

  • Geplante Instandsetzung einer defekten Heizung
  • Mängelbeseitigung in der Wohnung
  • Ablesen der Strom- und Wasserzähler

Selbst wenn du deinem Vermieter freiwillig einen Wohnungsschlüssel überlässt, berechtigt dies ihn nicht, ohne deine ausdrückliche Erlaubnis die Wohnung zu betreten. Auch wenn der Mietvertrag bereits unterschrieben ist, du aber noch nicht eingezogen bist, darf der Vermieter keinen Schlüssel von dir einbehalten.

Vorsicht: Zurückbehaltungsrecht eines Schlüssels ist unzulässig

In manchen Mietverträgen versuchen Vermieter, sich durch Formularklauseln das Zurückbehaltungsrecht eines Wohnungsschlüssels zu sichern. Das ist jedoch laut Mietrecht unzulässig. Individuelle Vereinbarungen zwischen dir und deinem Vermieter können getroffen werden, allerdings sollten diese am besten schriftlich festgehalten und von allen Parteien akzeptiert werden.

Gibt es Ausnahmen, in denen dein Vermieter einen Zweitschlüssel behalten darf?

Nein, es gibt keine Ausnahme, die es dem Vermieter erlaubt, einen Zweitschlüssel für deine Wohnung zu behalten. Eine Möglichkeit besteht jedoch im Notfallschlüssel. Die einzige Situation, in der dein Vermieter die Wohnung ohne Absprache betreten darf, ist im Falle eines Notfalls. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Wasserrohrbruch oder eine beschädigte Gasleitung erhebliche Schäden verhindern muss.

Deshalb ist es ratsam, dass du deinen Vermieter darüber informierst, wo sich ein solcher Notfallschlüssel befindet. „Der Vermieter kann nachfragen oder verlangen, zu wissen, wo der Notfallschlüssel hinterlegt ist“, erklärt Ulrike Kirchhoff, Vorstand von Haus & Grund Bayern. Erst bei deinem Auszug darf der Vermieter die Wohnungsschlüssel von dir einfordern.

Achtung: Mieter kommt im Notfall für Kosten auf

Wenn du keinen Notfallschlüssel hinterlegt hast, musst du im Falle eines Notfalls die Kosten für einen Schlüsseldienst, die dem Vermieter entstehen, erstatten.

Wo solltest du einen Zweitschlüssel deponieren?

Du kannst einen Zweitschlüssel bei einer Vertrauensperson deponieren, die dem Vermieter bekannt ist und im Notfall Zugang zur Wohnung gewähren kann. Diese Person könnte ein Freund oder Nachbar sein. „Es gehört zur Sorgfaltspflicht des Mieters, den Ersatzschlüssel bei längerer Abwesenheit bei einem Nachbarn oder Bekannten zu verwahren“, so Kirchhoff.

Du kannst auch zustimmen, dass der Vermieter den Schlüssel in einem geschlossenen Umschlag für den Notfall aufbewahrt. Ob der Umschlag geöffnet wurde oder nicht, kannst du bei der Übergabe erkennen, wenn beide Parteien über die Lasche hinweg unterschreiben oder der Umschlag versiegelt ist“, erklärt Kirchhoff. Der Vermieter muss dir nach einer eventuellen Nutzung des Schlüssels diesen unverzüglich zurückgeben.

Info: Schlüssel nicht verstecken

Es ist nicht ratsam, einen Wohnungsschlüssel im Garten oder irgendwo außerhalb des Hauses zu verstecken. Das Oberlandesgericht in Frankfurt entschied: Wird ein Zweitschlüssel so versteckt, dass ihn ein Einbrecher leicht findet, haftet die Hausratversicherung nicht für den entstandenen Schaden. (OLG Frankfurt, 3 U 208/00).

Was kannst du tun, wenn der Vermieter trotzdem einen Zweitschlüssel behält?

Wie solltest du reagieren, wenn der Vermieter ohne dein Wissen einen Schlüssel besitzt? „Einen Schlüssel ohne Wissen des Mieters zu besitzen oder damit sogar die Wohnung zu betreten, ist absolut inakzeptabel“, sagt Kirchhoff. Die Folge: „Weigert sich der Vermieter, kann der Mieter sogar das Türschloss für die Dauer des Mietverhältnisses austauschen“, so Mieterbund-Sprecherin Hartmann.

Wenn du feststellst, dass der Vermieter – ohne dass ein Notfall vorliegt – die Wohnung mit einem Ersatzschlüssel betritt, beispielsweise um sie zu kontrollieren, kannst du Anzeige wegen Hausfriedensbruch erstatten. Zudem berechtigt dich der Hausfriedensbruch des Vermieters, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen.

Auch wenn du noch vor dem eigentlichen Vertragsende aus der Wohnung ausziehst und der Vermieter bereits einen Schlüssel hat, darf er diesen nicht nutzen, um die Wohnung zu betreten. Solange der Mietvertrag besteht, benötigt der Vermieter deine Genehmigung. Er kann auch nicht durch eine Klausel im Mietvertrag dazu verpflichtet werden, die Wohnungsschlüssel vor Vertragsende an ihn auszuhändigen.

 

Thema 2:

In diesen Situationen darfst du als Vermieter die Wohnung betreten – dein Besichtigungsrecht

Wichtige Punkte auf einen Blick

  • Wenn du als Vermieter die vermietete Wohnung betreten möchtest, musst du immer die Erlaubnis des Mieters einholen.
  • Eine Ausnahme gilt bei dringenden Notfällen oder wenn Gefahr im Verzug ist, wie zum Beispiel bei einem Wasserrohrbruch. In solchen Fällen darfst du die Mietwohnung auch ohne vorherige Ankündigung betreten.
  • In allen anderen Fällen musst du eine Wohnungsbesichtigung schriftlich und rechtzeitig ankündigen.

Wie du eine Wohnungsbesichtigung ankündigst

  • Nutze unser kostenloses Musterschreiben, um die Ankündigung einer Wohnungsbesichtigung vorzubereiten.
  • Gib darin den Termin, den Grund und die voraussichtliche Dauer der Besichtigung an.
  • Überreiche das Ankündigungsschreiben deinem Mieter.
  • Dein Mieter stimmt dem Besichtigungstermin zu oder schlägt ein alternatives Datum vor.

Überblick

Wann darfst du die Wohnung betreten?

Gründe für eine Wohnungsbesichtigung:

Wann ist ein Zutritt ohne Erlaubnis erlaubt?

Kann der Mieter dir den Zutritt verweigern?

Was passiert, wenn du unerlaubt die Wohnung betrittst?

Weitere Fragen rund um das Besichtigungsrecht

Wann darfst du als Vermieter die Wohnung betreten?

Mit der Vermietung der Wohnung übergibst du dein Hausrecht. Das bedeutet, du hast kein allgemeines Zutritts- oder Besichtigungsrecht. Nur der Mieter entscheidet, wer wann seine Wohnung betreten darf. Dies ist in Artikel 13 des Grundgesetzes geregelt, das die Unverletzlichkeit der Wohnung schützt.

Das heißt jedoch nicht, dass du als Vermieter die Wohnung niemals besichtigen darfst. Du musst die Besichtigung allerdings ankündigen und begründen (§ 809 BGB).

Mit diesem Musterschreiben kannst du als Vermieter frühzeitig eine Wohnungsbesichtigung ankündigen. JETZT herunterladen!

Gründe für eine Wohnungsbesichtigung:

Zutrittsrecht bei Neuvermietung
Du darfst deine vermietete Wohnung potenziellen Mietern zeigen, wenn sie Interesse an der Anmietung haben. Im Fall einer Weitervermietung muss jedoch zuerst das bestehende Mietverhältnis gekündigt sein, und der Termin für die Neuvermietung muss feststehen.

Zutrittsrecht bei Eigentümerwechsel
Wenn du deine Wohnung verkaufen möchtest, darfst du nach Absprache mit dem Mieter Kaufinteressenten oder Makler durch die Wohnung führen. Das Mietverhältnis muss in diesem Fall nicht gekündigt sein, da bei einem Eigentümerwechsel alle Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag auf den Käufer, also den neuen Eigentümer, übergehen.

Massenbesichtigungen sind unzulässig
Massenbesichtigungen gelten als unzumutbar für Mieter. Es gibt zwar keine gesetzliche Höchstgrenze für die Anzahl der Besichtigungen, jedoch wird in der Rechtsprechung meist 1 bis 2 Besichtigungen pro Woche oder bis zu 3 Besichtigungstermine pro Monat als angemessen angesehen.

Zutrittsrecht bei Modernisierungsmaßnahmen
Du hast das Recht, die Wohnung zu besichtigen, wenn du Modernisierungsmaßnahmen planst, um den Zustand der Wohnung zu prüfen. Der Mieter ist gesetzlich verpflichtet, solche Maßnahmen gemäß § 555d BGB zu dulden. Die Modernisierungen und eine mögliche Mieterhöhung musst du jedoch drei Monate vorher schriftlich ankündigen. Sollte der Mieter die Duldung verweigern, ist eine gerichtliche Klärung erforderlich, bevor Handwerker mit der Arbeit beginnen dürfen.

Zutrittsrecht bei Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen
Wenn in der Wohnung ein Mangel vorliegt, zum Beispiel, weil das Wasser in der Dusche nicht mehr abläuft, ist der Mieter verpflichtet, dir Zutritt zur Wohnung zu gewähren. Du musst den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist beheben, andernfalls kann der Mieter eine Mietminderung geltend machen.

Zutrittsrecht bei drohenden Schäden
Wenn du Anzeichen für Mängel oder mögliche Schäden in der Mietwohnung feststellst, muss der Mieter dir Zugang gewähren. Solche Anzeichen könnten etwa muffiger Geruch oder sichtbare Feuchtigkeitsschäden sein. Dieser Zugang ist nötig, um die Situation zu überprüfen und gegebenenfalls notwendige Maßnahmen einzuleiten.

Zutrittsrecht bei Vertragsbruch
Wenn du den Verdacht hast, dass der Mieter gegen den Mietvertrag verstößt, etwa durch unerlaubte Haustierhaltung oder nicht abgesprochene Untervermietung, musst du den Verdacht dem Mieter mitteilen.

Zutrittsrecht zum Ablesen von Messgeräten
Für das Ablesen von Heizungs-, Wasser- oder Stromzählern hast du ein eingeschränktes Zutrittsrecht zur Wohnung. Du darfst lediglich die spezifischen Räume betreten, in denen die Messgeräte installiert sind, und dich dort nur so lange aufhalten, wie es unbedingt notwendig ist.

So machst du die Wohnungsbesichtigung angenehm für Mieter und Vermieter

Vor der Besichtigung:
Du musst den Besichtigungstermin vorab schriftlich ankündigen, wobei die Vorlaufzeit je nach Situation variieren kann, von 24 Stunden bis zu zwei Wochen. Die Ankündigung sollte Zweck, zeitlichen und räumlichen Umfang der Besichtigung genau spezifizieren – zudem dem Mieter eine angemessene Frist zur Beantwortung geben.

Terminierung der Besichtigung:
Besichtigungen sollten werktags zwischen 10 und 13 Uhr sowie 15 und 18 Uhr stattfinden. Bei berufstätigen Mietern können die Zeiten variieren und eine Besichtigung nach Absprache auch zwischen 19 und 20 Uhr möglich sein. Samstag gilt als Werktag, Sonn- und Feiertage sind für reguläre Besichtigungen ausgeschlossen. Sollte der angekündigte Termin nicht passen, kann der Mieter einen Ersatztermin vorschlagen.

Während der Besichtigung:
In der Regel dauert eine Besichtigung zwischen 15 Minuten und einer Stunde. Das Fotografieren innerhalb der Wohnung ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Mieters erlaubt.

Wann darfst du ohne Erlaubnis in die Wohnung?
In dringenden Notfällen oder bei Gefahr im Verzug, wie bei einem Wasserrohrbruch oder Gaslecks, darfst du die Wohnung auch ohne vorherige Ankündigung betreten. Solltest du den Mieter nicht erreichen können, ist eine Notöffnung der Wohnung erlaubt, um den Schaden zu begrenzen. Verweigert der Mieter in solch einem Notfall den Zutritt und wird der Schaden dadurch größer, muss der Mieter für den zusätzlichen Schaden aufkommen. Die Kosten für die Notöffnung dürfen jedoch normalerweise nicht dem Mieter in Rechnung gestellt werden.

Vermieter darf keinen Zweitschlüssel besitzen – Lösung Notfallschlüssel
Als Vermieter musst du dem Mieter alle Schlüssel übergeben. Einen Zweitschlüssel darfst du nicht behalten. Der Mieter kann jedoch einen Notfallschlüssel bei einer Vertrauensperson deponieren, die du kennst, damit sie im Notfall Zugang zur Mietwohnung gewähren kann.

Kann der Mieter dir den Zutritt verweigern?
Ja, unter bestimmten Umständen kann der Mieter dir den Zutritt verweigern. Dies hängt von der Situation und dem Grund für den gewünschten Zutritt ab.

Hier einige Gründe, unter denen der Mieter den Zutritt verweigern kann:

  • Fehlende Ankündigung: Wenn du die Wohnung ohne vorherige Ankündigung oder ohne einen vereinbarten Termin betreten möchtest, hat der Mieter das Recht, den Zutritt zu verweigern.
  • Nicht notwendige Besuche: Du darfst die Wohnung nicht aus Neugier oder ohne spezifischen, legitimen Grund betreten.
  • Unangemessene Zeiten: Der Zutritt sollte zu angemessenen Zeiten erfolgen. Besuche spät abends oder früh morgens ohne dringenden Grund kann der Mieter ablehnen.
  • Unverhältnismäßige Häufigkeit: Wenn du wiederholt und ohne triftigen Grund Zutritt zur Wohnung verlangst, kann der Mieter dies ebenfalls verweigern.

Besichtigungsklausel im Mietvertrag unwirksam
Eine Klausel im Mietvertrag, die dir das Recht einräumt, die Wohnung ohne Ankündigung und Terminabsprache zu besichtigen, ist unwirksam (§ 307 Abs. 1 BGB). Ebenso ist eine Klausel unwirksam, die dir erlaubt, täglich mehrstündige Besichtigungen mit Kaufinteressenten durchzuführen.

Was passiert, wenn du unerlaubt die Wohnung betrittst?
Wenn du ohne Erlaubnis, zum Beispiel, weil du unrechtmäßig einen Zweitschlüssel besitzt, die Wohnung des Mieters betrittst, kann dies rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen:

  • Hausfriedensbruch: Der unbefugte Zutritt kann als Hausfriedensbruch gemäß § 123 StGB gewertet werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn kein Notfall vorliegt und du ohne Zustimmung des Mieters die Wohnung betrittst.
  • Zivilrechtliche Ansprüche: Der Mieter kann zivilrechtliche Ansprüche gegen dich geltend machen, wie Schadenersatz oder Unterlassung.
  • Vertrauensverlust und Kündigung: Der Mieter kann aufgrund des Vertrauensbruchs den Mietvertrag fristlos kündigen, falls sich der unbefugte Zutritt wiederholt oder besonders schwerwiegend war.

Häufige Fragen rund um das Besichtigungsrecht

  1. Darf ich als Vermieter die Wohnung des Mieters ohne Vorankündigung betreten?
    Nein, außer bei Notfällen oder wenn Gefahr im Verzug ist. In allen anderen Fällen muss der Zutritt rechtzeitig angekündigt und mit dem Mieter abgestimmt werden.
  2. Was passiert, wenn der Mieter mir den Zutritt verweigert?
    Der Mieter kann den Zutritt verweigern, wenn die Ankündigung fehlt, der Grund für den Besuch unklar oder unangemessen ist oder wenn die Zeiten unpassend sind. In solchen Fällen kann eine gerichtliche Klärung erforderlich sein.
  3. Kann ich als Vermieter einen Zweitschlüssel behalten?
    Nein, alle Schlüssel müssen an den Mieter übergeben werden. Der Mieter kann jedoch einen Notfallschlüssel bei einer Vertrauensperson deponieren.
  4. Was muss ich bei der Ankündigung einer Wohnungsbesichtigung beachten?
    Die Ankündigung sollte schriftlich erfolgen und den Grund, den genauen Termin und die Dauer der Besichtigung nennen. Es sollte dem Mieter auch eine angemessene Frist zur Beantwortung eingeräumt werden.

 

Thema 3:

Maklerprovision: Wer übernimmt die Kosten?

Wenn du bei der Vermietung oder dem Verkauf einer Immobilie einen Makler beauftragst, sparst du dir viel Zeit und Aufwand. Dieser Service hat jedoch seinen Preis. Hier erfährst du, wer wann und wie viel Maklerprovision zahlen muss.

Das Wichtigste zur Maklerprovision im Überblick

  • Die Maklerprovision ist ein Erfolgshonorar. Der Makler hat Anspruch auf diese Vergütung, sobald ein Miet- oder Kaufvertrag zustande kommt.
  • Beim Kauf von Immobilien gilt die geteilte Maklerprovision. Der Makler darf vom Käufer nicht mehr verlangen als vom Verkäufer.
  • Die Höhe der Provision beim Verkauf von Immobilien ist verhandelbar und liegt je nach Region meist zwischen 3 und 7 Prozent des Kaufpreises plus Mehrwertsteuer.
  • Bei Mietwohnungen gilt das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, zahlt die Provision. In den meisten Fällen ist das der Vermieter.
  • Die Höhe der Provision, die der Vermieter zahlen muss, ist gesetzlich nicht festgelegt. Üblich sind jedoch etwa 2 Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer.
  • Beauftragt der Mieter den Makler, so ist die Provision laut Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermittG) auf 2 Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer begrenzt.

Übersicht

  • Was ist die Maklerprovision?
  • Wer zahlt die Maklerprovision beim Immobilienkauf?
  • Wie hoch ist die Maklerprovision in den verschiedenen Bundesländern?
  • Wann musst du eine Maklerprovision zahlen?
  • Hat der Makler nach Vertragsablauf noch Anspruch auf seine Provision?
  • Kannst du die Maklerprovision von der Steuer absetzen?
  • Wer zahlt die Maklerprovision bei Gewerbeimmobilien?

Was ist die Maklerprovision?

Die Maklerprovision ist ein Erfolgshonorar, das ein Immobilienmakler für seine Dienstleistungen erhält. Diese Provision wird erst fällig, wenn durch seine Tätigkeit ein Kauf- oder Mietvertrag zustande kommt (§ 652 BGB).

Wer zahlt die Maklerprovision beim Immobilienkauf?

Beim Kauf von Immobilien gelten das Bestellerprinzip und die geteilte Maklerprovision. Diese Regelung ist bundesweit gültig, auch wenn sie in einigen Bundesländern bereits vorher üblich war.

Das bedeutet:

  • Normalerweise zahlt derjenige die Provision, der den Makler beauftragt hat.
  • Der Makler darf maximal die Hälfte der Provision auf die andere Partei, meist den Käufer, abwälzen.

Drei Modelle zur Maklerprovision beim Immobilienkauf

  1. Hälftige Provisionsteilung (Regelfall): Der Verkäufer vereinbart die Höhe der Provision im Maklervertrag. Beide Parteien, Verkäufer und Käufer, zahlen dann denselben Anteil. Ein Nachweis der Zahlung gegenüber der anderen Partei ist nicht erforderlich.
  2. Überwälzungsvereinbarung: Hier schließt nur der Verkäufer den Maklervertrag, und der Makler vertritt nur dessen Interessen. Der Käufer kann sich notariell verpflichten, bis zu 50 Prozent der Provision zu übernehmen, muss jedoch erst zahlen, wenn nachgewiesen wird, dass der Verkäufer seinen Anteil beglichen hat.
  3. Alleinige Provisionszahlung durch den Verkäufer: Der Verkäufer zahlt die gesamte Provision, ohne dass der Käufer beteiligt wird. Der Makler arbeitet dabei ausschließlich im Interesse des Verkäufers.

Provision bei Gewerbeimmobilien und Mehrfamilienhäusern

Die Regelungen zur Provision gelten nur, wenn der Käufer Verbraucher ist, etwa beim Erwerb eines Eigenheims oder einer Immobilie zur privaten Vermietung. Handelt der Käufer gewerblich oder erwirbt ein Mehrfamilienhaus, ist die Höhe der Maklerprovision frei verhandelbar. Bei Mehrfamilienhäusern können für Käufer und Verkäufer jeweils bis zu 4,76 Prozent Provision anfallen. Weitere Informationen dazu findest du im Abschnitt „Wer zahlt die Maklerprovision bei Gewerbeimmobilien?“.

Wie hoch ist die Maklerprovision in den verschiedenen Bundesländern?

Die Höhe der Maklerprovision ist nicht gesetzlich festgelegt, doch beim Immobilienverkauf orientiert sie sich an den regionalen Gegebenheiten. Üblich sind Provisionssätze zwischen 3 und 7 Prozent des Kaufpreises plus Mehrwertsteuer. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Provision nicht unangemessen hoch sein darf, etwa 11 Prozent in einer Region, wo sonst 7 Prozent üblich sind (BGH, Az.: I ZR 5/15).

Wie kommt ein Maklervertrag zustande?

Ein Maklervertrag zum Verkauf eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung muss gemäß § 656a BGB in Textform abgeschlossen werden. Vor der gesetzlichen Änderung zur Provisionsteilung reichte oft ein mündlicher Vertrag. Wird die Textform nicht eingehalten, ist der Vertrag gemäß § 125 BGB unwirksam.

Kann die Maklerprovision nachträglich verhandelt werden?

Normalerweise nicht. Sobald der Kaufvertrag unterschrieben und die Maklerdienstleistung erbracht wurde, entsteht der Anspruch auf die vereinbarte Provision. Ausnahmen gibt es jedoch, etwa bei fehlerhafter Dienstleistung oder bestimmten vertraglichen Regelungen.

Beispiel: Berechnung der Maklerprovision beim Immobilienkauf

Wird eine Immobilie für 600.000 Euro verkauft und eine Provision von 7,14 Prozent des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer vereinbart, die Käufer und Verkäufer zu gleichen Teilen zahlen, so ergibt sich folgende Rechnung:

600.000 x 0,0357 = 21.420 Euro Maklerprovision für jede Partei.

Wer zahlt die Maklerprovision bei Mietwohnungen?

Seit dem 1. Juni 2015 gilt bei der Vermietung von Wohnraum das Bestellerprinzip. Das heißt: Wer den Makler bestellt, bezahlt ihn auch. Beauftragt der Vermieter den Makler, so muss er die Provision nach Abschluss des Mietvertrags bezahlen. Der Mieter zahlt nichts, wenn er lediglich auf ein Maklerangebot reagiert. Anders ist es, wenn der Mieter den Makler beauftragt – dann trägt der Mieter die Kosten.

Darf der Vermieter die Maklerprovision auf den Mieter abwälzen?

Einige Mieter befürchten, dass Vermieter versuchen könnten, die Maklerprovision über überhöhte Ablösezahlungen zurückzuholen. Das Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung (WoVermittG) stellt jedoch klar, dass Entgeltvereinbarungen unwirksam sind, wenn sie in einem auffälligen Missverhältnis zum Wert des Einrichtungsgegenstands stehen. Ein krasses Missverhältnis liegt vor, wenn die Ablöse mehr als 50 Prozent über dem tatsächlichen Wert des Einrichtungsgegenstands liegt.

Berechnung: Wie hoch darf die Maklerprovision bei Mietwohnungen sein?

  • Mieter: Die Provision für den Mieter ist gesetzlich auf 2 Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer begrenzt.
  • Vermieter: Die Höhe der Provision ist für den Vermieter frei verhandelbar, meist beläuft sie sich ebenfalls auf 2 Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer.

Ein Beispiel: Eine Wohnung wird für 500 Euro pro Monat vermietet. Die Maklerprovision beträgt 2 Nettokaltmieten plus 19 Prozent Mehrwertsteuer.

(500 Euro x 2) x 1,19 = 1.190 Euro Maklerprovision inklusive Mehrwertsteuer.

Wann musst du eine Maklerprovision zahlen?

Die Maklerprovision wird fällig, wenn der Makler erfolgreich gearbeitet hat und ein Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag zustande kommt (§ 652 BGB). Voraussetzung ist, dass die Tätigkeit des Maklers kausal für den Vertragsabschluss war. Das bedeutet, der Käufer oder Mieter muss durch den Makler vom Objekt erfahren oder über den Makler die Verhandlungen geführt haben.

Findet der Auftraggeber selbst einen Käufer oder Mieter, ohne dass der Makler beteiligt ist, wird keine Provision fällig, es sei denn, der Makler hat einen qualifizierten Alleinauftrag erhalten.

Hat der Makler nach Vertragsablauf noch Anspruch auf die Provision?

Der Makler hat auch nach Vertragsablauf Anspruch auf seine Provision, wenn seine Tätigkeit während der Vertragslaufzeit kausal zum Vertrag geführt hat (BGH NJW 66, 2008). Ein Beispiel: Der Makler vermittelt einen Kaufinteressenten, der erst nach Ablauf des Vertrags zusagt. Kommt der Kauf zustande, bleibt der Provisionsanspruch bestehen.

Kannst du die Maklerprovision von der Steuer absetzen?

In manchen Fällen kannst du die Maklerprovision steuerlich geltend machen:

  • Vermieter: Die Kosten für den Makler können als einkommensmindernd abgesetzt werden.
  • Mieter: Wenn du aus beruflichen Gründen umziehst, kannst du die Maklerprovision als Werbungskosten angeben.
  • Verkäufer: Diese können die Provision meist nicht absetzen, es sei denn, ein Mietobjekt wird verkauft und ein neues erworben.
  • Käufer: Wenn die Immobilie selbst bewohnt wird, kann die Provision nicht abgesetzt werden. Wird die Immobilie vermietet, kann die Provision in den Anschaffungsnebenkosten angegeben und über die Jahre abgeschrieben werden.

Wer zahlt die Maklerprovision bei Gewerbeimmobilien?

Beim Verkauf einer Gewerbeimmobilie ist es unterschiedlich, wer die Provision zahlt. In einigen Bundesländern wird sie zur Hälfte zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt. In anderen Regionen zahlt der Käufer die gesamte Provision.

Die Höhe der Maklerprovision bei Gewerbeimmobilien ist ebenfalls frei verhandelbar und richtet sich nach den regionalen Gepflogenheiten sowie dem vereinbarten Leistungsumfang. Üblich sind Provisionssätze zwischen 3 und 6 Prozent des Kaufpreises zuzüglich Mehrwertsteuer.

Zusammenfassung

Die Regelungen zur Maklerprovision sind im BGB und im Wohnungsvermittlungsgesetz festgelegt. Wer die Provision zahlt, hängt davon ab, ob es sich um einen Miet- oder Kaufvertrag handelt und wer den Makler beauftragt hat. In den meisten Fällen zahlen Verkäufer und Käufer beim Immobilienkauf je die Hälfte, während bei Mietwohnungen das Bestellerprinzip gilt: Wer den Makler beauftragt, zahlt die Provision. Es ist ratsam, bei Vertragsabschlüssen genau auf die Bestimmungen und Vereinbarungen zu achten, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden.

Immobilien-Wissen

  1. -Mieter
  2. -Vermieter
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